h5n1

Liebe Wissende,

derzeit hat man den Eindruck durch Print- und sonstige Medien, aber auch durch markige Aussagen von Politikern und Wissenschaftlern hervorgerufen, dass nahezu alle Vögel durch die Vogelgrippe mit dem Virenstamm H5N1 dahingerafft werden.

Ich kann mich daran erinnern, dass im vorigen Herbst dringlich für die Grippeimpfung unter Anderem mit dem Argument geworben wurde, dass 10.000 Menschen Opfer der letzten Grippe-Saison geworden sind. Selbst seriöse Zeitungen wie die WAZ fanden das einen großen Artikel wert mit dem Argument, sich tunlichst impfen zu lassen.

Wenn jetzt alle toten Vögel, denen man habhaft werden kann, auf die Vogelgrippe untersucht werden, werden dann auch alle Menschen. die an Grippe versterben, obduziert und auf Vogelgrippe untersucht. Wenn nicht, warum nicht? Wäre das nicht logisch?

Was meint ihr dazu?

Tschüss
Bernd

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, daß Menschen, die an einer Infektion sterben, generell obduziert werden und in dem Zusammenhang auch Blutuntersuchungen durchgeführt werden. Da würde sich ja der Virus herauskristallisieren!
Weiß aber nicht, ob’s stimmt! Dafür gibt es doch Vorschriften! In Deutschland ja sowieso für alles!!

Gruß Doreen

Hallo Doreen,

dazu reicht das Kreuzchen unter der Rubrik „unklare Todesursache“ auf dem Totenschein, der vom hinzugezogenen Arzt ausgestellt wird. Das wäre ja bei allen Grippekranken gegeben. Denn Grippe wird eigentlich durch Symptome diagnostiziert. Es sei denn, das ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe besteht. Dann müsste beim Lebenden ein Test auf H5N1 durchgeführt werden und beim Verstorbenen müsste die eigentliche Ursache eben durch eine Obduktion festgestellt werden. Oder sehe ich das falsch.

Eigentlich müsste derzeit bei allen Grippekranken ein solcher Test auf H5N1 durchgeführt werden. Wie sieht es da von juristischer Seite aus, wenn der Arzt in der heutigen Zeit eine entsprechende Untersuchung bei der Diagnose Grippe nicht veranlasst?

Tschüss
Bernd

Obduktionen
Hi Bernd,

die Rechtsmediziner und Pathologen klagen seit geraumer Zeit darüber, dass in Deutschland viel zu wenig obduziert wird (~5% der Todesfälle). Tatsächlich gibt es dafür keine gesetzliche Pflicht, nur wenn es sich um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren handelt wird eine Obduktion von Amts wegen angeordnet. Als direkte Folge davon wird von vielen unentdeckten Tötungsdelikten ausgegangen. Es ergeben sich aber auch vor allem Probleme bei der Qualitätssicherung und Überprüfung medizinischer Massnahmen (Stimmt die klinische Diagnose? Warum nicht? woran hätte man es zu Lebzeiten erkennen können? Hatten therapeutische Eingriffe den gewünschten Erfolg?) und in Forschung und, wie Du richtig vermutest, der Epidemiologie. So ist die Todesursachenstatistik in Deutschland wahrscheinlich in weiten Teilen unzutreffend weil nicht überprüft.

Um bei einem an Grippe Erkrankten den Vogelgrippe-Virus nachzuweisen benötigt man lediglich dessen Blut, der Mensch „darf“ also auch überleben. Eine Obduktion wäre im Todesfall zwar wünschenswert aber aus epidemiologischen Gründen nicht notwendig. Unter http://www.rki.de/cln_011/nn_508514/DE/Content/InfAZ… findest Du die aktuellen Empfehlungen zur Diagnostik und Vorgehen bei Vogelgrippe, wie sie vom Robert-Koch-Institut ausgearbeitet wurden. Demnach wird jeder patient mit Grippe-Symptomen auf Grippe und ggf. auf Vogelgrippe getestet.

Achja, und die normale Grippe: Die Impfung ist tatsächlich in der Lage, viele vor einer Erkrankung zu bewahren. Also ist es mehr als unverständlich, warum soviele jedes Jahr sterben müssen. Auch oder gerade weil es sich eben insbesondere um alte, schwache oder ganz junge Menschen handelt. Aber man kann halt niemanden zu seinem Glück zwingen…

Gruß, Dennis

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Hallo Bernd, ich nochmal.

dazu reicht das Kreuzchen unter der Rubrik „unklare
Todesursache“ auf dem Totenschein, der vom hinzugezogenen Arzt
ausgestellt wird. Das wäre ja bei allen Grippekranken gegeben.
Denn Grippe wird eigentlich durch Symptome diagnostiziert. Es
sei denn, das ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe besteht. Dann
müsste beim Lebenden ein Test auf H5N1 durchgeführt werden und
beim Verstorbenen müsste die eigentliche Ursache eben durch
eine Obduktion festgestellt werden. Oder sehe ich das falsch.

Ja. jemand der an Grippesymptomen verstirbt hat keine unklare Todesursache sondern stirbt eines natürlichen Todes: „Natürlicher Tod ist ein Tod aus krankhafter Ursache, der völlig unabhängig von rechtlich bedeutsamen Faktoren eingetreten ist“. (vgl. dazu die Richtlinien zur Leichenschau der AWMF: http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/054-002.htm)

Um zu attestieren, dass jemand an einer akuten Atemwegserkankung infektiöser Genese verstorben ist benötigt man keinen Erregernachweis.

Eigentlich müsste derzeit bei allen Grippekranken ein solcher
Test auf H5N1 durchgeführt werden. Wie sieht es da von
juristischer Seite aus, wenn der Arzt in der heutigen Zeit
eine entsprechende Untersuchung bei der Diagnose Grippe nicht
veranlasst?

Er folgt nicht den Empfehlungen maßgeblicher Institutionen und muss im Streitfall also gute Gründe vorweisen können, warum er das nicht tat. Auf der anderen Seite würde die Diagnsoe Vogelgrippe ja nichts an der Prognose des Patienten ändern. Probleme würden durch ein Fehlverhalten also am ehesten entstehen, wenn übliche Vorsichtsmassnahmen zum Schutz dritter vernachlässigt würden. Bei der Medienhysterie würde ich aber den Arzt bewundern, der sich auf diese Art angreifbar macht.

kikeriki,
Dennis

Lieber Bernd! Nicht ganz Dein Thema, aber trotzdessen: Falls mein Hund eine an Vogelgrippe verstorbene Möwe mitbringen sollte, bekäme er-als Säugetier- ebenfalls Vogelgrippe, und ich dann auch, weil er mit mir lebt?-- Und die Rinder, die im Sommer auf den Weiden sind, und mit dem Gras die Hinterlasseschaften der erkrankten Vögel aufnehmen, werden die auch krank als Säugetiere?? Das würde ich gerne wissen. Gruß Erika

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