Ambulante OP verschieben

Hallo,

trifft es zu, dass im Fall einer Verschiebung eines ambulanten OP-Termins (Hier: Leistenbruch) aus persönlichen Gründe eine Art „Ausfallgeld“ bezahlt werden muss? (Die Bitte um Verschiebung erfolgte 14 Tage vor dem angesetzten Termin.)

Danke schon jetzt
und
Adlergruß

Hallo Anja,

sofern ich mich recht entsinne, kommt so etwas nur in Frage, wenn der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, was ich mir angesichts der Wartezeiten auf eine OP heutzutage kaum vorstellen kann.

Hier ein Beispiel (ist zwar ein Zahnarzt, aber egal):

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadenersatz-wg.-Ab…

Grüße
Renee

Hallo,

wohl kaum durchsetzbar. 14 Tage vorher Bescheid sagen, reicht m.E. nach völlig aus.

Um dieses „Ausfallgeld“ wirksam zu vereinbaren, muss man die Bedingungen (im Handel heisst das AGB´s) auch bekannt machen. Durch Aushang oder persönliche Vereinbarung. Ein Psychotherapeut etwa wird eine Sitzung berechnen, wenn man nicht wenigstens 24 Stunden vorher absagt. Das ist auch in Ordnung.

Wenn 14 Tage vorher nicht ausreichen, benachteiligt das den Patienten unangemessen und wäre aus meiner Sicht auch trotz Vereinbarung nicht haltbar.

Aber: es war ja nicht vereinbart. Also gibts auch kein Geld.

Viele Grüsse
T.