Hallo,
Mein Schwiegervater leidet unter Hyponatriämie, macht ihm starke Beschwerden, Schwäche, Gedächnisschwund…
Er ist gesetzlich pflichtversichert.
Wir sind seit längerem auf der Suche nach den Ursachen und bei den endokrinologischen … gelandet. Es muß, so das Ergebnis mehrerer Beratungen, das ADH (Antidiuretische Hormon, gebildet in der Hypophyse) bestimmt werden. Das wird mit der sehr teuren RIA (nuklearmedizinische Labordiagnostik-Methode) gemacht. Man braucht dazu lediglich 2 ml Serum (tiefgefrohren).
Wir haben diese Untersuchung vom behandelnden Internisten erbeten. Darauf bekamen wir zur Antwort, daß dieses nur im Krankenhaus gemacht werden könne.
Da ich selbst etwas im medizinischen bescheid weiß, war ich über diese Antwort beinahe erboßt.
Es ist ja bekannt, daß die RIA-Uuntersuchung sehr teuer ist und das ambulante Budget eines niedergelassenen Arztes ziemlich belasten würde. Dennoch nehme ich an, daß ADH mit RIA eine kassenärztliche Leistung ist, und auch als solche zu erbringen ist, das gebietet ja die medizinische Hilfepflicht eines Arztes.
Natürlich, und das kann man auch verstehen, versucht ein arzt auch eigenwirtschaftlich zu denken.
Eine Verlagerung einer ambulanten Versorgungsleistung in den stationren Sektor, bei der es keine medizinische Notwendigkeit einer stationären Unterbringung gibt, ist eine eher nicht vertretbare Mehrbelastung unserer Krankenkassen, und, im erweiterten Sinne vielleicht auch eine Form von systemischen Abrechnungsbetrug.
Wie sehen Sie das, wie sollen wir uns nun verhalten, können wir verlangen, daß die ADH Bestimmung mit RIA von dem behandelnden niedergelassenen Arzt durchzuführen ist, und hätten wir gegebenenfalls rechtliche Handhabe dazu?
Mein Schwiegervater, das muß ich sagen, hat dieses Jahr wegen dieser Sachen schon 3 Monate im Krankenhaus gelegen, ohne daß auch irgend etwas getan wurde, man hat nur an im verdient ohne ihm geholfen zu haben.
Vielen Dank
E. B.