Verschlüsselte Angaben bei der Diagnose

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Sep 2000

Hallo "Mediziner",
mir ist aufgefallen, dass inzwischen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Diagnose nicht mehr im Klartext, sondern in Form eines Codes angegeben wird. So steht bei mir zum Beispiel unter Anderem J20.9 auf dem Schein. Ich wüßte gerne, was das bedeutet. Gibt es da irgendeine Liste?
Gruss
Michael

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 3 hilfreich
    Re: Verschlüsselte Angaben bei der Diagnose

    Hallo, Michael!

    Das Thema wurde bereits einmal vor zwei Monaten hier behandelt. Die Ärzte bedienen sich beim Angeben der Krankheiten eines Codes namens ICD-10.

    Hier der Artikelbaum von damals:
    http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...

    Und die Seite, auf denen Du nachsehen kannst, was Du hast:
    http://www.med.uni-muenchen.de/icd/ALL/A00-Z99.html#...

    Du hast übrigens eine "Akute Bronchitis, nicht näher bezeichnet" (J20.9)!

    Gruß und gute Besserung!
    Chris [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Verschlüsselte Angaben bei der Diagnose

      Hallo Chris! Und die Seite, auf denen Du nachsehen kannst, was Du hast:
      http://www.med.uni-muenchen.de/icd/ALL/A00-Z99.html#...

      Du hast übrigens eine "Akute Bronchitis, nicht näher
      bezeichnet" (J20.9)!
      Ja und J01.9 Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet. Gruß und gute Besserung!
      Chris

      Danke für alles, jetzt bin ich schlauer!

      Michael

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Verschlüsselte Angaben bei der Diagnose

      Vielen Dank für die ICD Adresse. Die Software ist nämlich ziemlich teuer
      Rüdiger

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verschlüsselte Angaben bei der Diagnose

    Auf dem Schein für den Arbeitgeber steht der code, auf dem anderen klartext. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Nein Helge, das stimmt nicht!

      Auf dem Schein für den Arbeitgeber steht der code, auf dem
      anderen klartext.
      Auf dem Schein für den Arbeitgeber steht gar nichts und auf dem Schein für die Krankenkasse der Code!
      Michael

      • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
        Re: Nein Helge, das stimmt nicht!

        mein Hausi schreibt immer seinen salm in klartext , vielleicht ist er ne ausnahme... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
          Re^2: Nein Helge, das stimmt nicht!

          Kann natürlich auch sein. Aber seit meiner ein neues Computersystem hat, sind nur mehr die rätselhaften Buchstabencodes drauf. Wenn man es im I-Net nachlesen kann ist es OK, aber irgendwie find ich's nicht richtig. Man könnte meinen, der Arzt hat Geheimnisse vor seinen Patienten. Aber solange man wieder gesund wird :-)
          Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^3: Nein Helge, das stimmt nicht!

            Kann natürlich auch sein. Aber seit meiner ein neues
            Computersystem hat, sind nur mehr die rätselhaften
            Buchstabencodes drauf. Wenn man es im I-Net nachlesen kann ist
            es OK, aber irgendwie find ich's nicht richtig. Man könnte
            meinen, der Arzt hat Geheimnisse vor seinen Patienten. Aber
            solange man wieder gesund wird :-)
            hat eigentlich wenig mit dem Computersystem zu tun, denn nach $295 SGB V ist der Arzt verpflichtet, die Diagnosen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ICD 10 zu verschlüsseln.
            Das hat auch nix mit Geheimnissen zu tun sondern soll die möglichst problemlose Weiterverarbeitung der Daten bei den Krankenkassen sicherstellen. Die AU-Bescheinigung hat ja nicht nur den Zweck, sicherzustellen, dass der ARbeitnehmer zu hause bleiben kann, sondern ist eine wichtiges Datum für (eventuellen) Krankengeldbezug oder das Ersatzleistungswesen. Wenn die Diagnose z.B. auf eine Unfalldiagnose hinweist, ist eventuelle die GB oder eine Haftpflichtversicherung Kostenträger. Wenn die AU länger dauert und Krankengeldbezug anfallen würde, muss bei späteren Erkrankungen geprüft werden, ob aufgrund der gleichen Erkrankung schon einmal eine AU vorliegt.
            Wenn die Diagnosen nur in Klarschrift übermittelt und auch so erfaßt werden, ist bei Massendaten kaum eine sinnvolle DV-Steuerung denkbar. Einer schreibt Grippe, ein anderer Grippaler Infekt, noch ein anderer schreibt total unleserlich....der ICD soll hierbei ja nur eine allgemein verbindliche Nomenklatur sicherstellen, damit alle Rechtsgrundlagen gewahrt werden.
            Im Krankenhausbereich ist dies schon seit Jahren mehr oder weniger genau üblich...da fällt es dem Versicherten aber kaum auf, weil dieser nie eine Aufnahme oder Entlassungsanzeige in die Finger bekommt.

            Grendel

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Danke!

              Oh danke, ich denke ich hab's verstanden! :-) So ausführlich wär aber eigentlich nicht nötig gewesen.

              Gruss Michael



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