Re^3: Nein Helge, das stimmt nicht!
Kann natürlich auch sein. Aber seit meiner ein neues
Computersystem hat, sind nur mehr die rätselhaften
Buchstabencodes drauf. Wenn man es im I-Net nachlesen kann ist
es OK, aber irgendwie find ich's nicht richtig. Man könnte
meinen, der Arzt hat Geheimnisse vor seinen Patienten. Aber
solange man wieder gesund wird :-)
hat eigentlich wenig mit dem Computersystem zu tun, denn nach $295 SGB V ist der Arzt verpflichtet, die Diagnosen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ICD 10 zu verschlüsseln.
Das hat auch nix mit Geheimnissen zu tun sondern soll die möglichst problemlose Weiterverarbeitung der Daten bei den Krankenkassen sicherstellen. Die AU-Bescheinigung hat ja nicht nur den Zweck, sicherzustellen, dass der ARbeitnehmer zu hause bleiben kann, sondern ist eine wichtiges Datum für (eventuellen) Krankengeldbezug oder das Ersatzleistungswesen. Wenn die Diagnose z.B. auf eine Unfalldiagnose hinweist, ist eventuelle die GB oder eine Haftpflichtversicherung Kostenträger. Wenn die AU länger dauert und Krankengeldbezug anfallen würde, muss bei späteren Erkrankungen geprüft werden, ob aufgrund der gleichen Erkrankung schon einmal eine AU vorliegt.
Wenn die Diagnosen nur in Klarschrift übermittelt und auch so erfaßt werden, ist bei Massendaten kaum eine sinnvolle DV-Steuerung denkbar. Einer schreibt Grippe, ein anderer Grippaler Infekt, noch ein anderer schreibt total unleserlich....der ICD soll hierbei ja nur eine allgemein verbindliche Nomenklatur sicherstellen, damit alle Rechtsgrundlagen gewahrt werden.
Im Krankenhausbereich ist dies schon seit Jahren mehr oder weniger genau üblich...da fällt es dem Versicherten aber kaum auf, weil dieser nie eine Aufnahme oder Entlassungsanzeige in die Finger bekommt.
Grendel