Heilpraktikerin

Hallo,

Eine Heilpraktikerin hat nur noch wenige Patienten, so dass die Praxis nicht mehr die Unkosten deckt. Sie möchte nur noch einige wenige Patienten weiterbehandeln und die Praxis im übrigen schließen.

Welche Mindestanforderungen bestehen, dass sie den übrig gebliebenen Privatpatienten immer noch Rechnungen schreiben darf und Rezepte ausstellen kann.

Ich sehe darin weniger ein rechtliches Problem, sondern hoffe, dass hier irgendwelche Heilpraktiker mitlesen, die die Mindestanforderungen (z.B. Anmeldung beim Finanzamt, Berufshaftpflichtversicherung, +??) kennen.

Es wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Schöne Grüße
Cirwalda

Hallo Cirwalde,

entweder Praxis ja oder nein - mit allem was dran hängt.

Zur Kostenminimierung sehe ich folgende Möglichkeiten.

  • Beim FA könnten Kleinunternehmerregelungen greifen, was durch Vereinfachungen Ersparnisse bringen könnte. Beim FA oder Steuerberater nachfragen.
  • Den Steuerberater kann man sich dann evtl. auch sparen.
  • Die Haftpflicht läßt sich evtl. auf einen niedrigen Praxisumsatz beschränken. Dazu bedarf es wahrscheinlich eines neuen Vertrages. Läßt sich die jetzige Versicherung nicht drauf ein, andere Angebote machen lassen, evtl. über Makler.
  • Werbekosten können gänzlich entfallen.

Gruß Steffi

Hallo, guck mal da, ich denke da lesen mehr HPs mit

http://www.heilpraktiker-foren.de/

und ich weiß da sind einige, die noch keine Praxis unterhalten aber schon behandeln, zB. als Rufpraxis.
Sprich du darfst ja zwar nicht im Herumreisen (irgendwo im HPG) arbeiten, aber wenn du zu einem Hausbesuch gerufen wirst, dann schon. Wenn du also eine reine Hausbesuchspraxis aufmachst, dann geht das.
Andere haben in der Privatwohnung einen Praxisraum, das muss zB. mit dem Vermieter geklärt werden und so.
Da hängt schon einiges dran, also frag lieber da wo mehr von der Sorte sind :wink:
Gruß Susanne

Hallo,

Rufpraxis ist eine Möglichkeit, irgendwo stundenweise als Untermieterin mit rein, auch eine.
Für eigene Räume in privaten Häusern gilt: Es muss zu Gewerbe umgewidmet werden, es muss behindertengerecht zugänglich sein, in einigen Bundesländern seit 1.1.2006, das Bauprüfamt muss es genehmigen.
Kleinunternehmergrenzen sind für HPs nicht wichtig, da sie nicht Umsatzsteuerpflichtig sind.
Eine Berufshaftpflicht versicherung ist nicht sehr teuer, da ist privat immer mit drin, d.h. die Kosten sollte sie rausarbeiten können, das sollte aber locker möglich sein.

Ansonsten kann sie so wenig arbeiten und verdienen, wie sie möchte.