Pflegegeld
Von: , Frage gestellt am So, 24. Dez 2000
Hallo.
Weiß jemand von Euch welche genauen Voraussetzungen man haben muß um pflegegeld der Stufe 1 oder 2 zu bekommen? Dafür gibts doch sowas wie nen Katalog.
Gruß
Ralf
Hallo.
Weiß jemand von Euch welche genauen Voraussetzungen man haben muß um pflegegeld der Stufe 1 oder 2 zu bekommen? Dafür gibts doch sowas wie nen Katalog.
Gruß
Ralf
Hi, Ralf
hierzu gibt s einen OPunktekatalog, wo die Zeit nach Punkten bewertet wird, die du füür Pflege bwenötigst, Frag mal einen , aber bitte privaten Pflegedienst nach dieser Tabelle, und rechnent mal die Zeiten zusammen aus, dann, wenn der Gutachter kommt, immer z u s a m e n mit dem Pflegedienst anwesend sein, und von den Zeiten her , was benötigt wir, z,B,. für Haare kämmen gegenüber dem Gutachter übertreiben, niemals eine Pflegefachkraft als Gutachter akzeptieren, immer für s erste Gutachten nach einem arzt fragen und auch beantragen, erst immer nach Stufe I fragen, das zum Einstieg, nach nem halben Jahr erst zwei beantragen, dann icst der Erinstieg leichter und wird eher akzeptiert,
gru
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Zur Antwort meines Vorgängers muß ich noch ein paar ergänzende bzw. korrigierende Bemerkungen machen.
In der Tat gibt es keinen Punktekatalog in diesem Sinne, sondern klare gesetzliche Vorschriften. In den §§ 14 und 15 des elften Sozialgesetzbuches stehen die Vorrausetzungen für die Pflegestufen. Beispiel: Bei Pflegestufe 1 muß der Betroffene in mindestens 2 Bereichen (Mobilität, Körperpflege, Ernährung)für mindestens 1x täglich Hilfe benötigen und zusätzlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der zeitliche Aufwand hierfür muß täglich mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 45 Minuten auf die Pflege anfallen müssen. Der Gutachter hat auf seinem Formular einen vorgegebenen Minutenzeitraum, an den er nach seinem Ermessen die tatsächlich erforderliche Zeit festlegen kann. Hierbei berücksichtigt er etwaige erschwerende Bedingungen, wie zum Beispiel Lähumungen, Fettleibigkeit, Altersdemenz.
Bei der Einstufung durch den MDK auf einen Arzt zu bestehen ist völliger Quatsch. Aus eigener Erfahrung als Pflegedienstleitung bei unzähligen Begutachtungen durch den medizinischen Dienst kann ich berichten, daß die Pflegefachkräfte mindestens genausogut (wenn nicht sogar besser =Pflegefachkraft!!) über tatsächlich notwendige Pflege bescheid wissen wie ein Arzt, denn es geht ausschließlich um den pflegerischen Aufwand, der völlig unabhängig von den medizinischen Diagnosen ausfallen kann. Natürlich gibt es auch solche und solche ...
Allerdings gibt es sogenannte Punktwerte, die ursprünglich Gesetzgeber festgelegt worden sind, um die Vergütung der einzelnen Leistungen zu regeln.Private Pflegedienste benutzen sie häufig als Hilfe, um wirtschaftlich sinnvolle Pflegezeiten auszurechnen. Eine große Grundpflege mit transfer aus dem Bett erhält beispielsweise 450 Punkte, das wird grob gesagt in 45 Minuten Pflegezeit umgerechnet, dabei müssen aber noch erschwerdende Faktoren berücksichtigt werden.
Diese Punktwerte spielen aber bei der Begutachtung keine Rolle, es handelt sich hier nämlich um Zeitwerte, die eine professionelle Pflegekraft für die Verrichtung und Hilfestellung braucht. Ein Laie braucht in der Regel länger dafür. Deshalb sollte unbedingt wert auf Berücksichtigung gelegt werden, wenn die Pflege teilweise oder ganz von "Laien" durchgeführt wird.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bye Gabi
Hi.Gabi
bist du beim Medizinischen Dienst angestellt, ?
´die Punktetabelle bei den Pflegediensten gibt sehr gute Anhaltspunkte dafür, daß man bei den Zeiten, die du anführst z.B. bei Pflegeklasse I, auch über den Zeitrahmen, die der Gutachter vornimmt, hinwegkommt. Wenn du dem Gutachter die von dir angeführten Zeiten genau angibst, rechnet ein Gutachter dir nach seinen Zeitrechnungen aus, daß du insgesamt möglichst drunter liegst, darum ist es gut, nach dieser Punktetabellen zusammen mit einem guten Pflegedienst die Zeiten genau so auszurechnen, damit du gegenüber den Werten des Gutachters auch bestehen kannst, Gutachter spielen die Zeiten fast immer runter.
Die erscherten Bedingungen werden selten vom Gutachter von sich aus berücksichtigt. da muß man als Versicherter ganz schön auf die Anerkennung beharren.
Die Gutachterrichtlinien im einzelnen bekommst du als externer sowieso nicht in die Hand.
Ne Pflegefachkraft wird vom MDK als Erstgutachter rausgeschickt, um möglichst abzulehnen, darum, selbstverständlich ist ne Pflegefachkraft besser für n Gutachten für Pflegerisches, bloß im öffentlichen Dienst weht ein anderer Wind,
Zeig uns doch mal die Richlinienen eines MDK
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Hi.Gabi
bist du beim Medizinischen Dienst angestellt, ?
Ich empfehle dir mal ganz sozialmedizinisch die Betrachtung ihrer Visitenkarte...
MfG, Claus
Hört doch auf mit der Polemik!!!
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Hört doch auf mit der Polemik!!!
... lies Dir mal alle Aaronalen Artikel durch und Du verstehst warum...
Chris
Hi Chris, du hast keine Ahnung von Gutachten des MDK was die Pflegeversicherung betrifft.
Der Gutachter, fall du später auch mal so einer wirst, arbeitet im Sinne der Pflegekassen, d.h. sie sind zum Abblocken von Leistungen eingestellt.Die fragen psychologisch so, daß sie die Antworten so bekommen, wie sie sie gebrauchen können, un zwar in der weise, daß sie die von Ihnen errechneten Zeiten immer unter den tatsächlich angegebenen Zeiten ansiedeln.
Du mußt dann z.B. emphasieren, das hier hochgradige Atemnot besteht und nicht Atemnot, da sind die kleinen Unterschiede, in welcher Art und Weise die Pflegebedürftigkeit heruntergespielt wird. Der Gutachter sagt z.B.. nicht Sie habven ja eine hochgradige atemnot sondern fragt . : Sie haben ja Atemnot, nicht wahr, dann wird artig geantwortet JAHAAA.Schon alles verniedlicht, das sind gefährliche Ärzte , nebenbei, die sind dann auch noch Schauspieler.
Also die obigen Artikel sind soweit schon alle richtig und bishierhin fachlich o.K.
Übrigens nehme ich kein Aronal sondern die einfache Zahncreme von Aldi, die tut es genauso,nur in meinem Fall.
Zahnseide benutze ich auch, falls du interessiert bist, und zwar die ungewachste, entfernt intensiver.
Grütze für deine Mütze
Hi
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Also die obigen Artikel sind soweit schon alle richtig und
bishierhin fachlich o.K.
Letzteres kann ich nicht bestätigen, auch wenn Du vielleicht meinst, schlechte Erfahrungen zu haben, die Du auf alle Gutachter beziehen kannst. Schade, das wir nicht lernen zu differenzieren, dies hat nicht nur den Deutschen viel Unheil gebracht.
Natürlich muss man als Gutachter differenzieren und ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein erklärendes Gespräch mehr einbringt, als noch so viel Polemik oder Verallgemeinerungen. Im Einzelfall kommt mann im sachlichen Ergebnis (fast immer) zu einem tragbaren Kompromiss. Das die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung mit geringer Selbstbeteiligung ist, dürfte ja inzwischen allen klar sein.
Guten Rutsch
Rudi
Hi Rudi,
das ist es genau, was ich meine,
man kommt zu einem tragbaren ( einseitig tragbar seitens der Gutachterseite)Kompromiss ( fast immer ?), diese fast immer sind meistens die, die wirklich immer noch eine Handreichung mehr benötigen, aber der Berechnung der Gutachter entsprechend mit 5 bis 7 Minuten unter der nächsthöheren Stufe verbleiben. Ich weiß, daß dir das nicht gefällt, aber es ist leider so. Auf der anderen Seite, wird, nachdem man um 5 Minuten mehr beim Haarekämmen z.B. wenn ne Perücke da ist, seitens der Gutachter nach Nachdruck seitens des Versicherten, dem Wunsch dann mit Knurren nachgeben. Einfach mal aus meiner Erfahrungskiste veranschaulicht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Tschüß
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