Pflegegeld

Hallo.
Weiß jemand von Euch welche genauen Voraussetzungen man haben muß um pflegegeld der Stufe 1 oder 2 zu bekommen? Dafür gibts doch sowas wie nen Katalog.
Gruß
Ralf

Hi, Ralf
hierzu gibt s einen OPunktekatalog, wo die Zeit nach Punkten bewertet wird, die du füür Pflege bwenötigst, Frag mal einen , aber bitte privaten Pflegedienst nach dieser Tabelle, und rechnent mal die Zeiten zusammen aus, dann, wenn der Gutachter kommt, immer z u s a m e n mit dem Pflegedienst anwesend sein, und von den Zeiten her , was benötigt wir, z,B,. für Haare kämmen gegenüber dem Gutachter übertreiben, niemals eine Pflegefachkraft als Gutachter akzeptieren, immer für s erste Gutachten nach einem arzt fragen und auch beantragen, erst immer nach Stufe I fragen, das zum Einstieg, nach nem halben Jahr erst zwei beantragen, dann icst der Erinstieg leichter und wird eher akzeptiert,
gru

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Zur Antwort meines Vorgängers muß ich noch ein paar ergänzende bzw. korrigierende Bemerkungen machen.
In der Tat gibt es keinen Punktekatalog in diesem Sinne, sondern klare gesetzliche Vorschriften. In den §§ 14 und 15 des elften Sozialgesetzbuches stehen die Vorrausetzungen für die Pflegestufen. Beispiel: Bei Pflegestufe 1 muß der Betroffene in mindestens 2 Bereichen (Mobilität, Körperpflege, Ernährung)für mindestens 1x täglich Hilfe benötigen und zusätzlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der zeitliche Aufwand hierfür muß täglich mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 45 Minuten auf die Pflege anfallen müssen. Der Gutachter hat auf seinem Formular einen vorgegebenen Minutenzeitraum, an den er nach seinem Ermessen die tatsächlich erforderliche Zeit festlegen kann. Hierbei berücksichtigt er etwaige erschwerende Bedingungen, wie zum Beispiel Lähumungen, Fettleibigkeit, Altersdemenz.
Bei der Einstufung durch den MDK auf einen Arzt zu bestehen ist völliger Quatsch. Aus eigener Erfahrung als Pflegedienstleitung bei unzähligen Begutachtungen durch den medizinischen Dienst kann ich berichten, daß die Pflegefachkräfte mindestens genausogut (wenn nicht sogar besser =Pflegefachkraft!!) über tatsächlich notwendige Pflege bescheid wissen wie ein Arzt, denn es geht ausschließlich um den pflegerischen Aufwand, der völlig unabhängig von den medizinischen Diagnosen ausfallen kann. Natürlich gibt es auch solche und solche …
Allerdings gibt es sogenannte Punktwerte, die ursprünglich Gesetzgeber festgelegt worden sind, um die Vergütung der einzelnen Leistungen zu regeln.Private Pflegedienste benutzen sie häufig als Hilfe, um wirtschaftlich sinnvolle Pflegezeiten auszurechnen. Eine große Grundpflege mit transfer aus dem Bett erhält beispielsweise 450 Punkte, das wird grob gesagt in 45 Minuten Pflegezeit umgerechnet, dabei müssen aber noch erschwerdende Faktoren berücksichtigt werden.
Diese Punktwerte spielen aber bei der Begutachtung keine Rolle, es handelt sich hier nämlich um Zeitwerte, die eine professionelle Pflegekraft für die Verrichtung und Hilfestellung braucht. Ein Laie braucht in der Regel länger dafür. Deshalb sollte unbedingt wert auf Berücksichtigung gelegt werden, wenn die Pflege teilweise oder ganz von „Laien“ durchgeführt wird.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bye Gabi

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Hi.Gabi
bist du beim Medizinischen Dienst angestellt, ?
´die Punktetabelle bei den Pflegediensten gibt sehr gute Anhaltspunkte dafür, daß man bei den Zeiten, die du anführst z.B. bei Pflegeklasse I, auch über den Zeitrahmen, die der Gutachter vornimmt, hinwegkommt. Wenn du dem Gutachter die von dir angeführten Zeiten genau angibst, rechnet ein Gutachter dir nach seinen Zeitrechnungen aus, daß du insgesamt möglichst drunter liegst, darum ist es gut, nach dieser Punktetabellen zusammen mit einem guten Pflegedienst die Zeiten genau so auszurechnen, damit du gegenüber den Werten des Gutachters auch bestehen kannst, Gutachter spielen die Zeiten fast immer runter.
Die erscherten Bedingungen werden selten vom Gutachter von sich aus berücksichtigt. da muß man als Versicherter ganz schön auf die Anerkennung beharren.
Die Gutachterrichtlinien im einzelnen bekommst du als externer sowieso nicht in die Hand.
Ne Pflegefachkraft wird vom MDK als Erstgutachter rausgeschickt, um möglichst abzulehnen, darum, selbstverständlich ist ne Pflegefachkraft besser für n Gutachten für Pflegerisches, bloß im öffentlichen Dienst weht ein anderer Wind,
Zeig uns doch mal die Richlinienen eines MDK

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Hi.Gabi
bist du beim Medizinischen Dienst angestellt, ?

Ich empfehle dir mal ganz sozialmedizinisch die Betrachtung ihrer Visitenkarte…

MfG, Claus

Hört doch auf mit der Polemik!!!

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Richtig, von mir nur noch ein paar Ergänzungen:

"Gezählt werden folgende Tätigkeiten, macht dir vor dem Gutachtertermin eine Tabelle, in der du die zu Hause gemessenene(!!!) zeitwerte einträgst. Die Frage des Gutachters kommt und man kann sie dann nicht beantworten !!!

A) Körperpflege
beim Waschen
beim Duschen
beim Baden
bei der Zahnpflege
beim Kämmen
beim Rasieren
bei der Darm- oder Blasenentleerung

B) Ernährung
beim mundgerechten Zubereiten (nicht Kochen, es sei denn Diät nur für den Betroffenen)
oder der Aufnahme der Nahrung

C) Mobilität beim selbständigen
Aufstehen und
Zubettgehen
An- und Auskleiden
Gehen
Stehen
Treppensteigen
beim Verfassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Zeitaufwand für pfleg. Tätigkeiten
Zeitaufwand für Hauswirtschaft maximal 45 Minuten Stufe I; 60 Minuten Stufe II und Stufe III

Bitte beachten: es zählen nur Tätigkeiten „am Mann(Frau)“, nicht Tischdecken für …, Wäschewaschen, Bügeln für…, diese Tätigkeiten sind Haushalt und mit 60 Minuten sehr schnell aufgebraucht.
Bestimmte Zeiten sind in der Anrechnung begrenzt (Baden, Zähneputzen)
Stufe I …90 Minuten (Pflege 45’ Haushalt 45 Minuten)
Stufe II…180 Minuten (Pflege 120’ Haushalt 60 Minuten)
Stufe III…300 Minuten (Pflege 340’ Haushalt 60 Minuten) rund um die Uhr Versorgung auch mind. 2x nachts unregelmäßig (also nicht immer 22:00 und 6:00 Uhr

Nicht berücksichtigt werden sogenannte Tätigkeiten der Behandlungspflege
RR- Messung; Dekubitusversorgung; Inhalationstherapie; krankengymnastische Übungen; tracheale Absaugung; Kathetesieren; 02-Versorgung; Blutzuckerbestirnmung; Insulin- u.a. –injektionen; Vibrationsmassagen; Medikamente stellen; Verbandswechsel; Ölpflegebäder; Einreibungen mit Externae (wirkstoffhaltige Salben etc.); Stomapflege

Auf Nachfrage mehr
Guten Rutsch
Rudi

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Hört doch auf mit der Polemik!!!

… lies Dir mal alle Aaronalen Artikel durch und Du verstehst warum…

Chris

Hi Chris, du hast keine Ahnung von Gutachten des MDK was die Pflegeversicherung betrifft.
Der Gutachter, fall du später auch mal so einer wirst, arbeitet im Sinne der Pflegekassen, d.h. sie sind zum Abblocken von Leistungen eingestellt.Die fragen psychologisch so, daß sie die Antworten so bekommen, wie sie sie gebrauchen können, un zwar in der weise, daß sie die von Ihnen errechneten Zeiten immer unter den tatsächlich angegebenen Zeiten ansiedeln.
Du mußt dann z.B. emphasieren, das hier hochgradige Atemnot besteht und nicht Atemnot, da sind die kleinen Unterschiede, in welcher Art und Weise die Pflegebedürftigkeit heruntergespielt wird. Der Gutachter sagt z.B… nicht Sie habven ja eine hochgradige atemnot sondern fragt . : Sie haben ja Atemnot, nicht wahr, dann wird artig geantwortet JAHAAA.Schon alles verniedlicht, das sind gefährliche Ärzte , nebenbei, die sind dann auch noch Schauspieler.

Also die obigen Artikel sind soweit schon alle richtig und bishierhin fachlich o.K.

Übrigens nehme ich kein Aronal sondern die einfache Zahncreme von Aldi, die tut es genauso,nur in meinem Fall.
Zahnseide benutze ich auch, falls du interessiert bist, und zwar die ungewachste, entfernt intensiver.
Grütze für deine Mütze
Hi

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Hi, Gabi die §§ 14 und 15 SGB sind keine Gutachterrichtlinien, das sind Richtlinien für die Pflegekasse.
Die meisten Gutachter spielen die Pflegebedürftigkeit wie du sie anführst, herunter, um unter den von den Versicherten genannten Zeiten zu bleiben, außerdem werden von vielen Gutachtern die Fragen suggeriert, wie die sie hören wollen.
Das müßtest du doch am besten wissen, oder in Eurer Gegend habt ihr echte Sozialmediziner, hier ist es jedenfalls nicht so.
Habe auch schon 100 te Gutachten gelesen und ausgewertet, habe andere Erfahrungen gemacht als du. Wo natürlich von der Diagnose
her der Fall klar war, muß ja bewilligt werden, aber dann bitte schön auch immer eine Stufe tiefer.das mußt du auch zugeben.
Erzähl mir doch mal, in welcher Mannier du die Fälle begleitest, wenn der Gutachter ins Haus kommt.

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Also die obigen Artikel sind soweit schon alle richtig und
bishierhin fachlich o.K.

Letzteres kann ich nicht bestätigen, auch wenn Du vielleicht meinst, schlechte Erfahrungen zu haben, die Du auf alle Gutachter beziehen kannst. Schade, das wir nicht lernen zu differenzieren, dies hat nicht nur den Deutschen viel Unheil gebracht.
Natürlich muss man als Gutachter differenzieren und ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein erklärendes Gespräch mehr einbringt, als noch so viel Polemik oder Verallgemeinerungen. Im Einzelfall kommt mann im sachlichen Ergebnis (fast immer) zu einem tragbaren Kompromiss. Das die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung mit geringer Selbstbeteiligung ist, dürfte ja inzwischen allen klar sein.
Guten Rutsch
Rudi

Hi Rudi,
das ist es genau, was ich meine,
man kommt zu einem tragbaren ( einseitig tragbar seitens der Gutachterseite)Kompromiss ( fast immer ?), diese fast immer sind meistens die, die wirklich immer noch eine Handreichung mehr benötigen, aber der Berechnung der Gutachter entsprechend mit 5 bis 7 Minuten unter der nächsthöheren Stufe verbleiben. Ich weiß, daß dir das nicht gefällt, aber es ist leider so. Auf der anderen Seite, wird, nachdem man um 5 Minuten mehr beim Haarekämmen z.B. wenn ne Perücke da ist, seitens der Gutachter nach Nachdruck seitens des Versicherten, dem Wunsch dann mit Knurren nachgeben. Einfach mal aus meiner Erfahrungskiste veranschaulicht. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Tschüß

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Sieh’ doch einfach mal im Wörterbuch unter Kompromiss nach, welche Definition dort steht, vielleicht hilft das weiter für eine sachgerechte Diskussion.
NB: Gerade der zeitaufwand fürs Haarekämmen leider oft bei Frauen ist ein unerschöpfliches Theme und mit Sicherheit ein häufiger Diskussionspunkt: Wie lange dauert eine heimische Dauerwelle oder das Toupieren, was davon muss die Versicherungsgemeinschaft tragen, welche Schönheitansprüche müssen dabei zu Lasten der Versichertengemeinschaft befriedigt werden? Welche Zeit meinst Du denn sei angemessen (bei welchen Haaren)?
Gruss Rudi

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Hi, es geht hier nicht um Wörterbücher, sondern um die Realität im Alltag eines Gutachters, du sprichst gerade hier mal einen Streitpunkt an. Der Patient gibt kämmen incl. Perücke einkämmen mit 15 Minuten an, du als Gutachter hälst ( stinkst) dagegen und behauptest, er bräuchte nur 8 Minuten, obwohl von der vorgegebenen Zeit 12 Vorgesehen sind. Gerade diese 4 Minuten Unterschied und das bei drei anderen Positionen mal 3 . sind 12 Minuten, die so hingedreht werden ( nach vielen Wortgeplänkel) daß diese Zwölf Minuten insgesamt fehlen, um die Einstufung oder Höherstufung vorzunehmen.Denn beim Kämmen einschließlich Perücke einkämmen gibt es wiederum keinen festen Zeitrahmen, also verbleibt dieses im Ermessen des Gutachters, fertig aus.
Wie würdest du diesen Fall mal ganz konkret beurteilen ?
sozial für den Patienten oder einfach so im Sinne derPflegeversicherung, von der du abhängig bist, ich weiß daß Kritik hier nicht gewünscht wird.
gruß
gruß

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Wenn ich hier eine Entscheidung abgeben könnte, täte ich genau dass, was Du monierst und was ein Gutachter auch nie tun sollte: Pauschalieren ohne sich „vor Ort“ um die Fakten gekümmert zu haben, hier heißt das: Beurteilung der Notwendigkeit der Perücke (wahrscheinlich wohl notwendig, da als Spass zu teuer), Art der Perücke (Waschmaschinenfest?), Notwendigkeit und Häufigkeit der Pflege (Geht eine „gesunde“ Frau 3x in der Woche zum Friseur?)
Lassen weitere Angaben auf einen hohen Sauberkeitsbedarf schliessen? (Wer z.B. im schmutzigen Trainingsanzug den Gutachter empfängt und dann sagt, dass er drei mal am Tag geduscht werden muss, wirkt unglaubwürdig).
Verlage bitte also nicht, dass „Ferndiagnosen“ bzw. Blindbeurteilungen hier abgegeben werden.
Gruss und guten Rutsch Rudi

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Hi, du wirst mir echt sympathisch,
du schilderst hier genau, wie du es , auch wenn es dir gegen den Strich geht wenn so jemand wie von dir geschildert, vor dir steht, von der ärztlichen Moral, die bei dir dann subjektiv in eine Antimoral umschlägt,n i c h t machen solltest, Das ist aber wie du es schilderst, meistens immer der Fall, bloß du machst Einteilungen von dir aus in objektiv und subjektiv und es sollte objektiv generell bleiben und nicht bei Gefühlshochkommen umschlagen und in eine Ablehungsrichtung dann laufen.
Erinnere dich doch mal an die Zuisatz-Ausbildung als Gutachter und welche Richtlinien da generell gelten. und dann immer die gegenwärtigen Richtlinien der Pflegekasse dazu un dann objektiv, das wäre dann rundum sozial auch bei sog. Sozi -Fällen.

Eigentlich wird hier von derartigen Fällen gar nicht ausgegangen.
Aber im öffentlichen Dienst, je länger man dabei ist, und niedrig eingruppiert bleibt, steigt ja ein mächtiger Frust in einem hoch, wenn dann noch der Amtsleiter morgens rumstolziert usw. brauch ich gar nicht auszuschmücken, dann wird dieser Frust in die falsche Richtung kanalisiert, nämlich in die der Ablehnung allem gegenüber.So spielt das Leben Dann kommen noch Qotenregelungen usw.

Es ist nicht einfach, diese Kritik zu ertragen, ich weiß,. ich weiß, habe wegen meiner Kritiken schon einige Antagonisten.
gruß

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hi , hier nochmals,
hier verlangt keiner ne Ferndiagnose oder Stellungnahme seitens eines Gutachters,
ich wollte dazu nochmals sagen, bei Gutachtern deines Formats kann man nur raten, Widersprüche einzulgen, dann vor s Sozialgericht und dort unabhängige Obergutachten 2 3 oder wenn s sein muß auch mal 4 und wenn dieses nichts fruchtet, vorm Landes Sozialgericht ein Generalgutachten erwirken lassen. Übrigens sind solche Fälle beim Sozialgericht gar nicht so selten, wie sollte man sonst gerade in Grenzfällen zu seinem Recht kommen.
Grütze

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Vielleicht hast Du recht, zumindest gibt es egozentische Menschen, die meinen, die Weisheit für sich gepachtet zu haben ohne nachweisbare Qualifikation.
Gruss und guten Rutsch

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Hi Rudi,
da weißt ganz genau, warum ich die Mannier der Gutachter, was die Pflegeversicherung betrifft kritisiere, damit endlich einmal herausgestellt wird ,was hier abläuft, wenn ich die vielen Fernsehinterviews von Ablehnungen bezüglich der Pflegeversicherung sehe, frage ich mich, machst du bei jedem Fall auch so ne Erbsenzählerei ? , Wie du ja eion paarmal geschildert hast, ist es ja so. Und Chris hat ja nun wirklich gar keine Ahnung vom Gutachterwesen, welche Vorschriften dort herrschen incl. der Varianz die hier noch zuzüglich vom Gutachter mit eingearbeitet - wird und meistens auch werden muß,
bloß wie der Gutachter damit umgeht, ob sozial oder sozial überfliegend, da sei dahingestellt.
Bei dir, lieber Rudi, würde ich bei einem Fall mit dir einen ganzen Tag zubringen nur um dir erklären zu müssen, warum der Patient für die und jene Verrichtung 7 Minuten braucht und nicht 4 Minuten, wie du dazu dann meinst. Du würdest dann natürlich aus einer Protesthaltung heraus am Ende solch eines Tages alles mit 5 Minuten unter der benötigten Zeit für die Stufe I oder für die nächste Stufe darunter bleiben.

Und dann mit der Bemerkung Viel Vergnügen noch in diesem Theater nach Hause gehen.
Ich weiß wieder, das dir die Wahrheit nicht paßt, aber die paßt vielen Amtsärzten nicht. Kritik ist hier nicht erwünscht.:
gruß

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… geschildert hast, ist es ja so. Und Chris hat ja nun wirklich
gar keine Ahnung vom Gutachterwesen, welche Vorschriften dort
herrschen incl. blablabla uswuswparparparp…#

… habe ich ja auch nie behauptet, oder??

Chris