Arzneimittelgesetz..
Von: , Frage gestellt am So, 7. Jan 2001
Kann mir jemand sagen, wo ich im Netz etwas finde, bezüglich der Abgabenregelung von Arzneimittel in den neuen Bundesländern.
Insbesondere interessiert mich hierbei
der Punkt des Einigungsvertrages:
Artikel 33
Gesundheitswesen
(2) Zur Vermeidung von Defiziten bei den Arzneimittelausgaben der Krankenversicherung in dem in Artikel 3 genannten Gebiet trifft der gesamtdeutsche Gesetzgeber eine zeitlich befristete Regelung, durch die der Herstellerabgabepreis im Sinne der Arzneimittelpreisverordnung um einen Abschlag verringert wird, der dem Abstand zwischen den beitragspflichtigen Einkommen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet und im heutigen Bundesgebiet entspricht.
Wo kann ich also nachlesen, wann und wie diese Preisverordnung aufgehoben wird. Bzw. wer kann mir das beantworten?
Danke
Marco
