Hallo,
ein Schüler hat Gürtelrose und ist von Montag bis Freitag krankgeschrieben.
Der Schüler möchte aber am Mittwoch der Woche für eine Stunde in den Unterricht kommen, um eine Arbeit nachzuschreiben.
Darf der Schüler trotz dieser Krankheit (Ansteckungsgefahr) in die Schule?
Hier geht es mir nicht um die schulrechtliche Seite, sondern allein um die Beurteilung aus medizinischer Sicht.
Ehm …
hab eben beim Gesundheitsamt doch angerufen und schon eine ziemlich klare Antwort bekommen. Wer möchte darf ja aber noch anworten 
Danke
Hallo Michael,
dies, http://de.wikipedia.org/wiki/Herpes_Zoster, sollte deine Frage beantworten.
Gruß Dieter
Hallo Michael!
WO hat der Schüler denn die Gürtelrose?
Ich hatte mal eine am Bauch und wurde nichtmal krankgeschrieben. Gab Tabletten gegen H. zoster und gegen die Schmerzen und dann bin ich zur Arbeit gegangen…
Ist das jetzt hier ein Ratespiel? Oder kriegen wir die Antwort vom Gesundheitsamt noch…
Gruß und Gute Besserung,
finnie
Hallo,
die Antwort war klar „nein“. Sollte nicht. Denn es reicht ein kurzer Kontakt zur Infektion, da die Viren auf mehrere Meter übertragen werden. Gerade bei Menschen ohne Immunisierung bzw. Impfung kann dies (vor allem bei Erwachsenen) dann sehr schwer verlaufen.
Hallo,
Antwort vom Gesundheitsamt war ein klares Nein.
Da Gürtelrose im grunde ähnliche Erreger wie Windpocken hat wäre das auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Laut Infektionsschutzgesetz gehören Windpocken zu den Krankheiten, bei denen ein Verbot der Teilnahme am Unterricht vorliegt - für Schüler wie Mitarbeiter gleichermaßen.
Hallo,
eigentich kätte der krankschreibende Arzt das dem Schüler gleich mitteilen können/sollen.
Gruß
Werner
Na dann ist ja alles klar!
Hat mein Hausarzt damals (ist schon ca 10 Jahre her) wohl anders gesehen…
Gute Besserung weiterhin!