Hallo.
Ich hatte nach einer ambulanten OP eine Nachfrage zu verwendeten Medikamenten. Ich hatte was schlecht vertragen und wollte den genauen Namen des Mittels wissen, um in Zukunft Probleme zu vermeiden.
Ich habe die Info bekommen, allerdings einige Wochen später auch eine Rechnung über knapp 20 Euro für einen „ausführlichen Befundbericht“.
Ist das gerechtfertigt? Ich bin der Meinung, eine solche Auskunft sollte inklusive sein - bin ich auf dem Holzweg?
Danke für Hinweise,
Gruß, Ally
Eine solche Beratung ist, wenn sie während der Behandlung bzw. ambulanten OP stattgefunden hat und Du nicht später nochmal angerufen hast, eigentlich Bestandteil der Behandlung und wird nicht extra in Rechnung gestellt.
Gruss na_nu?
Hallo Ally,
war es den ein ausführlicher Befundbericht? Sprich länger wie zwei Sätzelein? Oder war es nur ein Anruf?
Bist du privat oder gesetzlich versichert?
Grüsse
Hallo,
die Schwierigkeiten, die ich mit dem Medikament hatte, sind erst später aufgetreten, ich hatte deshalb schriftlich um Auskunft gebeten.
Ally
Guten Tag,
Hallo,
ich bin gesetzl. versichert, war als Selbstzahler dort (die OP war keine Kassenleistung).
Ich hatte mich schriftlich an die Klinik gewandt mit der Bitte um Auskunft über das Präparat, das war etliche Wochen nach dem Eingriff, als die Beschwerden auftraten.
Das Antwortschreiben enthält 4 Sätze:
- Zu Ihrem Schreiben vom XX möchten wir wie folgt Stellung nehmen.
- Name des Präparats und Hersteller. (Die Info, um die ich gebeten hatte)
- In der Regel wird das gut vertragen.
- Wenn Sie noch Fragen haben, kommen Sie in unsere Ambulanz.
Ist das ein ausführlicher Befundbericht?? Muss ich das bezahlen?
Ist eine Rechnungsstellung dafür üblich??
Hallo,
also ob das ausführlich ist da streiten sich die Geister, im Grunde genommen ja weil du die Info erhalten hast die du erbeten hast.
Was noch hinzukommt das die Op privat war, das heißt sämtliche dinge die zusätzlich anfallen, also auch das das der Behandler sich hinsetzt und dir dazu notizen aufsetzt kostet etwas.
Besonderst da es gesondert, also nicht sofort nach der Op geschehen ist.
Grüsse
Hallo,
man könnte sich natürlich trefflich darüber streiten, ob hier ein ausführlicher Befundbericht vorliegt. Dennoch ist m.E. der GOP 75 der GOÄ hier angebracht, da ja nicht nur das Schreiben verfasst wurde, sondern vorher auch noch eine ärztliche Recherche stattgefunden hat.
Da du dich schriftlich an die Klinik gewandt hast, liegt ein eindeutiger Auftrag für eine ärztliche Leistung vor, welche nach ärztlichem recht nicht kostenlos erbracht werden darf.
Hallo, dann geht das so in Ordnung, da sich jemand die Zeit nehmen muss, Deine Unterlagen zusammenzusuchen, sich einzulesen und eine Antwort zu geben.
Gruss na_nu?
Vielen Dank für alle eure Antworten!
Ich werde heute die Rechnung überweisen…
Danke für die Klarstellungen!
Gruß, Ally
Find ich gut, das war ein Musterbeispiel, wie Internet hilfreich sein kann. Klare Frage, sachliche Antworten und ein UP der sich durch Argumente im Handeln beeinflussen läßt. *
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