Krankheitsbilder

Moin von Rudi!

Wie werden im Bezug auf Erwerbsminderung folgende Krankheitsbilder beurteilt?

-PaVK, Beine IIB
-Depressionen, Angststörungen, Panikattacken, Persönlichkeitsstörung
-Colitis Ulcerosa
-Fettstoffwechselstörung
-div. BSV, Bereich HWS,BWS,LWS
-Hypertonus
-Fibromyalgie
-Schlafapnoe

Gruß und Dank!!!

äähhh hat der Patient alles zusammen? wenn ja dann dürfte er ziemlich sicher arbeitsunfähig sein.
Grüßle

Hallo Rudi,

das hängt ganz davon ab, wie schwer diese Erkrankungen sind (und falls es auch um die Frage einer EU-Rente geht: welchen Beruf jemand ausübt).

Alle genannten Erkrankungen können so gut behandelt sein, dass man hinsichtlich Schwerbehinderten-Ausweis/Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gar nichts mehr dafür kriegt. Hat man aber trotz Behandlung Beschwerden, werden je nach Auswirkung der Beschwerden auf den Alltag und die Arbeitsfähigkeit unterschiedliche Prozentsätze anerkannt (ein paar der Erkrankungen haben allerdings auch unbehandelt keine oder kaum Auswirkungen im Alltag). Hat man durch die Erkrankungen bereits Folgeschäden (z.B. Arteriosklerose/Herzinfarkt o.ä.) erhöht sich die anerkannte MdE deutlich.

Festgelegt wird die MdE durch die jeweils zuständigen Versorgungsämter (Wohnort), bzw. durch entsprechende kommunale Stellen in NRW. Dabei richten sich diese Stellen in der Regel nach den vom behandelnden Arzt zur Verfügung gestellten Befunden und Berichten. Sie können aber auch, wenn diese Befunde zur Bewertung nicht ausreichen, eine amtsärztliche Untersuchung anordnen.

Hat jemand mehrere Erkrankungen, dann werden die Prozentzahlen für die einzelnen Erkrankungen nicht zusammengezählt, sondern es wird die schwerste Erkrankung zu Grunde gelegt und für die anderen gibt es jeweils einen unterschiedlichen „Aufschlag“.

Mit ein und derselben Erkrankung muss man nicht unbedingt bei jedem Versorgungsamt die gleiche MdE bekommen. In den MdE-Tabellen sind nämlich nicht alle Erkrankungen mit ihren möglichen Beeinträchtigungen im Alltag aufgeführt. Die bewertende Stelle versucht dann, das Krankheitsbild mit einem ähnlichen zu vergleichen. Außerdem gibt es für die festsetzende Stelle immer Spielräume zur Bewertung, beschreiben Ärzte die Schwere der Erkrankung unterschiedlich und ist die Auslegung der Beschwerden unterschiedlich „streng“ (was bedeutet schon „…mit mittlerer Beeinträchtigung im Alltag“).

Wie du siehst, ist es ausgesprochen komplex. Und wenn es auch noch um EU-Rente gehen sollte wird es noch komplizierter: Bei dem einen Beruf stört eine bestimmte Krankheit vielleicht gar nicht, während sie bei einem anderen Beruf die Ausübung völlig unmöglich macht…

Wenn man den Eindruck hat, man ist zu niedrig bewertet worden, kann man Widerspruch einlegen. Dann wird die Sache erneut geprüft. Ob man Erfolg hat ist allerdings fraglich…

Für genauere Informationen müsste ich viel mehr über die Auswirkungen der Erkrankungen im konkreten Fall wissen.

Herzliche Grüße
Heike

Hallo Lisa,

deine Einschätzung trifft ganz sicher so nicht zu (siehe meinen anderen Eintrag). Die Liste von Krankheiten hört sich zwar erst einmal schauerlich an, aber im günstigsten Fall kann alles zusammen nicht mehr als 30% MdE „wert“ sein.

Herzliche Grüße
Heike