wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac nehmen

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jul 2010

Wenn ich im Moment kein Nitrospray zur Hand habe, kann ich zur schnellen Lösung auch einen Cognac trinken?

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac ne

    Wenn ich im Moment kein Nitrospray zur Hand habe, kann ich zur
    schnellen Lösung auch einen Cognac trinken?
    Cognac als Ersatz für Nitroglycerin habe ich bisher noch nicht gehört. Aber bitte, man lernt ja nie aus.

    Neugierige Frage: Haben Sie Cognac immer bei sich?

  2. Antwort von nach 3 Stunden 3 hilfreich
    Re: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac ne

    Moin,

    zur schnellen Lösung von Cognac-verlangendem Durst schon...
    Scherz beiseite, warum glaubst solltest du Nitrospray mit Cognac ersetzen können?? Zugegeben, Nitrospray (zumindest Pumpspray) enthält soviel Alkohol wie Strohrum, aber eben nur, um den Wirkstoff (Glyceroltrinitrat) in eine versprühbare Form zu bringen. Der Alkoholgehalt von Nitrospray hat nichts mit der Wirkung oder schnellerem Wirkeintritt zu tun.

    Auf zum Arzt und Rezept holen. Bei anhaltenden Angina pectoris-Beschwerden zur Anlaufpraxis oder Notdienst fahren. (Kann mir vorstellen, dass ein Rettungsassistent not amused ist, wenn er nur seines Nitrosprays wegen gerufen wird...)

    Gruß
    finnie

    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac

      (Kann mir vorstellen, dass ein Rettungsassistent not amused
      ist, wenn er nur seines Nitrosprays wegen gerufen wird...)

      Gruß
      finnie
      Kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin kann jemand, der kaum noch Luft bekommt und ein Ziehen in der Brust hat schwehrlich 2 Kilometer zur nächsten Apotheke laufen um sich so ein Spray zu holen. Übrigens haben Notärtzte auch immer dieses Spray dabei, wenn Sie dabei not amused wären hätten Sie das Spray ja gar nicht dabei...

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac

        Moin,

        grundsätzlich geb ich dir Recht.
        Aber ich gehe davon aus, wenn jemand Zeit hat in einem Forum nach ner Alternative zu Nitrospray zu fragen, dann wird aktuell kein Angina-Pectoris-Anfall vorliegen. Um dann ein paar Tage abzuwarten, um sich eine Verordnung zu holen und damit so eine Situation herauszufordern, ist dann eher nicht in Ordnung (imho).

        Nichts für ungut,
        finnie

  3. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    aber immer - na ja, fast immer

    Hi,

    Cognac kann man immer nehmen.
    Als Ersatzdroge für Nitrospray eignet er sich indes weniger.

    aus zuverlässiger Quelle
    (...)

  4. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac ne

    Hört sich fast so an, als wenn ich immer Cognac dabei hätte. Nein, so ist es ganz bestimmt nicht.
    In diesem Fall war es so, dass mein Bruder - der Herztabletten nehmen muss - kein Nitrospray
    und auch seine Tabletten nicht dabei hatte, als er mich kurz besuchte. Plötzlich hatte er eine
    kleine Herzattacke und mir fiel nichts anderes ein, als ihm einen Cognac zugeben.
    Ich habe irgendwann mal gehört, dass Alkohol die Gefäße auch erweitert. Es ist auch alles gut
    gegangen. Meine Frage war auch nur, ob der Alkohol tatsächlich geholfen hat und es somit
    richtig war.

    • Antwort von nach 21 Stunden 4 hilfreich
      Re^2: wenn kein nitrospray da ist,kann man Cognac

      Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das Richtige.

      Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.

      Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.
      Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt, wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen, nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist nicht drin. Nach Medikamentenapplikationen jeder Art wird kein Patient allein gelassen.
      Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem Zugang, sowie Krankenhauseinweisung. Was das für (finanzielle) Belastungen für das Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd vorstellen, abgesehen davon, dass der Rettungswagen, der als "Medikamentenzubringer" missbraucht werden soll, dann für andere Patienten, die unverschuldet in eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten sind, nicht mehr verfügbar ist.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: ?

        Hallo, Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es
        geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das
        Richtige.
        Wie praktisch jeder Wirkstoff hat auch Alkohol mehrere Wirkungen. Der gefäßerweiternde Effekt ist gegeben und kann somit die Symptome eines AP-Anfalls lindern, allerdings dürfte die Wirkung um Potenzen geringer sein als bei Nitro und je nach Lokalisation der Stenose auch völlig ausbleiben.
        Das immer die Menge das Gift macht ist eine Binsenweisheit, darum ist auch Alkohol nicht in jedem Fall ein Gift. Nitroglycerin ist übrigens erheblich giftiger als Alkohol. Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu
        geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs
        besuchen.
        Was hätte Sie denn zu diesem Problem dort erfahren?
        Ich schätze mal - nichts. Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine
        Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.
        Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis! Wenn also jemand ohne Nitrospray einen AP-Afall erleidet sollte man ihm diese Erkenntnis verabreichen und ihn nach Hause schicken?
        Die weiteren Ausführungen finde ich zumindest verwirrend.
        Wo hat die Fragerin denn davon gesprochen, einen Rettungswagen/Notarzt zu rufen?
        Woher kommt also der Anlass für die harsche Zurechtweisung? Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt,
        wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen,
        nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist
        nicht drin.
        Unter der Annahme, dass Symptome einer Angina pectoris auftreten, kann/sollte der Notarzt gerufen werden, weil diese nicht ohne weiteres von einem lebensbedrohlichen Herzinfarkt zu unterscheiden sind. Dass es sich bei bekannter AP wahrscheinlich nicht um einen solchen handelt, kann in dem angenommenen Szenario nicht verifiziert werden, weil ja kein Nitro zur Verfügung steht. Ist zwar blöd, das ändert aber nichts.
        Ein Notarzt der hier mit dem Hinweis, es sei ja WAHRSCHEINLICH nur ein AP-Anfall eine Anfahrt verweigerte, ginge ein erhebliches Risiko ein und auch dem Bruder der Fragerin würde ich nicht raten einfach abzuwarten, da es WARHSCHEINLICH wieder nur Angina pectoris ist. Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht
        dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem
        Zugang, sowie Krankenhauseinweisung.
        Und was ist, wenn er sich stumpf weigert weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen mit sich machen zu lassen und sich explizit dem Abtransport widersetzt?
        Wenn der Rettungsdienst dann einen Zugang legt und ihn einpackt, würde ich hier Körperverletzung und mindestens Nötigung vermuten. Was das für (finanzielle) Belastungen für das
        Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd :vorstellen, ...
        Die Kasse kann die Fahrt vom Patienten bezahlen lassen, wenn kein Abtransport erfolgt. Bei nicht mutwilligen "fehlalarmen" wird darauf verzichtet und eine "Leerfahrt" abgerechnet, um keine Hemmschwelle aufzubauen Hilfe zu rufen. Prinzipiell kann die Kasse aber die Kosten unnötiger Fahrten zurückfordern.
        Von daher wäre dem Betroffenen zu seinem Nutzen und zum Schaden der Allgemeinheit anzuraten sich ins Krankenhaus mitnehmen zu lassen, um dann dort auf sofortiger Entlassung zu bestehen. Erst durch diesen eigentlich unsinnigen Transport mit sonstigen Leistungen, werden die Kosten sicher sozialisiert. ... abgesehen davon, dass der Rettungswagen,
        der als "Medikamentenzubringer" missbraucht
        werden soll, ...
        Das wäre nur gegeben, wenn hier Vorsatz vorläge. ...dann für andere Patienten, die unverschuldet in
        eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten
        sind, nicht mehr verfügbar ist.
        Notfälle entstehen sehr oft durch Fahlässigkeiten, das kann kein Ausschlussgrund für Hilfeleistung sein.
        Natürlich wäre es für alle entlastend, wenn jeder umsichtig wäre, aber Kinder fallen von Bäumen auf die sie nicht hätten klettern müssen, Leute haben Autounfälle weil sie zu schnell fahren und Astmathiker vergessen ihre Notfallsprays, Diabetiker vertun sich mit den Antidiabetika und haben dann kein Glucagon zur Hand oder müssen mit Insulin aus einen Koma geholt werden. Da bringt der Notarzt selbstverständlich auch das Medikament, das der Patient sinnvollerweise bei sich haben und richtig anwenden sollte. Selbst wenn die (vermtutete) Notlage durch die Schusseligkeit des Patienten verursacht wurde, so ist es doch eine.

        In dem Beispiel hier, können die Symptome wie gesagt auch auf einen Herzinfarkt hindeutetn. Wenn nach der Gabe von Nitro die Symptome wie erhofft verschwinden, hat der Patient das Recht aufgrund der geänderten Sachlage weitere Maßnahmen aubzulehnen.

        Das "Heilige Entsetzen" über die verruchte Tat kann ich hier wirklich nicht nachvollziehen.

        Gruß
        Werner

        • Antwort von nach 2 Tagen 2 hilfreich
          Re^4: ?

          Hallo, Alkohol ist vor allen Dingen mal ein Zellgift. Dass es
          geholfen hat, war vermutlich pures Glück, weniger das
          Richtige.
          Wie praktisch jeder Wirkstoff hat auch Alkohol mehrere
          Wirkungen. Der gefäßerweiternde Effekt ist gegeben und kann
          somit die Symptome eines AP-Anfalls lindern, allerdings dürfte
          die Wirkung um Potenzen geringer sein als bei Nitro und je
          nach Lokalisation der Stenose auch völlig ausbleiben.
          Das immer die Menge das Gift macht ist eine Binsenweisheit,
          darum ist auch Alkohol nicht in jedem Fall ein Gift.
          Nitroglycerin ist übrigens erheblich giftiger als Alkohol.
          Das ist nicht richtig. Nitro wirkt aufgrund seiner besonderen Pharmakodynamik besonders günstig bei einigen kardiologischen Krankheitsbildern, Alkohol hingegen wirkt eher unspezifisch. Ich will hier aber nicht zu weit ins Detail gehen, um niemanden zu langweilen. Wenn dir nichts anderes einfällt, als ihm Cognac zu trinken zu
          geben, solltest du dringend noch mal einen Erste-Hilfe-Kurs
          besuchen.
          Was hätte Sie denn zu diesem Problem dort erfahren?
          Ich schätze mal - nichts.
          Also bitte. Man lernt in EH-Kursen Einiges, was man als Ersthelfer tun kann, Angina pectoris/Herzinfarkt ist sogar Pflichtthema, aber nicht, dass man den Leuten Cognac gibt. Oberkörperhochlagerung, Öffnung beengender Kleidung, körperliche Ruhe, Anreichen der Medikamente an den Betroffenen (sofern diese denn vorhanden sind) und der Notruf sind die Maßnahmen, die auch der Ersthelfer sinnvollerweise ergreifen kann. Wer herzkrank ist und sein Nitrospray - oder seine
          Herztabletten oder dergleichen - vergisst, ist selbst schuld.
          Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis! Wenn also jemand
          ohne Nitrospray einen AP-Afall erleidet sollte man ihm diese
          Erkenntnis verabreichen und ihn nach Hause schicken?
          Sei nicht so polemisch. Man spricht in der Medizin von Compliance, der Bereitschaft des Patienten, eine Therapie von sich selbst aus zu unterstützen. Beim Diabetiker ist das die Diät, die er einhalten sollte, beim Wespenallergiepatienten der Notfallpen, den er dabei haben sollte, und beim Herzkranken eben das Nitro, das er bei sich tragen sollte.

          Wenn ein Lungenkranker nach dem fünften Luftnotanfall in einem Monat wieder stationär aufgenommen werden muss, aber trotzdem weiter seine 30 Zigaretten pro Tag raucht, würde man da nicht auch unterstellen, er ist selbst mit an seinem Unglück schuld? Trotzdem hilft man ihm - selbstverständlich! Die weiteren Ausführungen finde ich zumindest verwirrend.
          Wo hat die Fragerin denn davon gesprochen, einen
          Rettungswagen/Notarzt zu rufen?
          Woher kommt also der Anlass für die harsche Zurechtweisung?
          Ich bezog mich dabei auf Marians Beitrag, weniger im Rahmen einer Zurechtweisung, vielmehr als allgemeiner Erklärungsansatz, dass ein Rettungswagen keine fahrende Apotheke ist. Einen Rettungswagen (in aller Regel kommt auch ein Notarzt,
          wenn man beim Anruf retrosternale Schmerzen angibt) zu rufen,
          nur damit der einem schnell sein Nitrospray überlässt, ist
          nicht drin.
          Unter der Annahme, dass Symptome einer Angina pectoris
          auftreten, kann/sollte der Notarzt gerufen werden, weil diese
          nicht ohne weiteres von einem lebensbedrohlichen Herzinfarkt
          zu unterscheiden sind. Dass es sich bei bekannter AP
          wahrscheinlich nicht um einen solchen handelt, kann in dem
          angenommenen Szenario nicht verifiziert werden, weil ja kein
          Nitro zur Verfügung steht. Ist zwar blöd, das ändert aber
          nichts.
          Ein Notarzt der hier mit dem Hinweis, es sei ja WAHRSCHEINLICH
          nur ein AP-Anfall eine Anfahrt verweigerte, ginge ein
          erhebliches Risiko ein und auch dem Bruder der Fragerin würde
          ich nicht raten einfach abzuwarten, da es WARHSCHEINLICH
          wieder nur Angina pectoris ist.
          Ein Notarzt verweigert die Anfahrt nicht. Auch von Abwarten habe ich keine Silbe verloren. Der Rettungsdienst kommt dem Hilfeersuchen zwar nach, besteht
          dann aber auf der großen Therapie, inklusive EKG, intravenösem
          Zugang, sowie Krankenhauseinweisung.
          Und was ist, wenn er sich stumpf weigert weitere diagnostische
          und therapeutische Maßnahmen mit sich machen zu lassen und
          sich explizit dem Abtransport widersetzt?
          Wenn der Rettungsdienst dann einen Zugang legt und ihn
          einpackt, würde ich hier Körperverletzung und mindestens
          Nötigung vermuten.
          BEVOR Nitro appliziert wird, muss - zumindest nach den Richtlinien in meinem Rettungsdienstbereich - ein Zugang gelegt und ein EKG geklebt worden sein: Ohne Zugang kein Nitro.
          Auch hier: Meinetwegen kann der Patient das alles verweigern, er ist ein freier Mensch. Die Mitfahrverweigerung würde er uns nach Aufklärung unterschreiben, sodass wir rechtlich abgesichert sind, falls ihm erwartungsgemäß durch die Weigerung Schlimmeres zustößt. Was das für (finanzielle) Belastungen für das
          Gesundheitssystem sind, kannst du dir vielleicht annähernd :vorstellen, ...
          Die Kasse kann die Fahrt vom Patienten bezahlen lassen, wenn
          kein Abtransport erfolgt. Bei nicht mutwilligen "fehlalarmen"
          wird darauf verzichtet und eine "Leerfahrt" abgerechnet, um
          keine Hemmschwelle aufzubauen Hilfe zu rufen. Prinzipiell kann
          die Kasse aber die Kosten unnötiger Fahrten zurückfordern.
          Von daher wäre dem Betroffenen zu seinem Nutzen und zum
          Schaden der Allgemeinheit anzuraten sich ins Krankenhaus
          mitnehmen zu lassen, um dann dort auf sofortiger Entlassung zu
          bestehen.
          Das halte ich für groben Unfug. ... abgesehen davon, dass der Rettungswagen,
          der als "Medikamentenzubringer" missbraucht
          werden soll, ...
          Das wäre nur gegeben, wenn hier Vorsatz vorläge.
          Darum geht es mir doch die ganze Zeit. Mir scheint es deinerseits an Sorgfalt zu mangeln, als du meinen Artikel gelesen hast. ...dann für andere Patienten, die unverschuldet in
          eine Notlage, bei der schnelle Hilfe essentiell ist, geraten
          sind, nicht mehr verfügbar ist.
          Notfälle entstehen sehr oft durch Fahlässigkeiten, das kann
          kein Ausschlussgrund für Hilfeleistung sein.
          Wo habe ich das behauptet? Natürlich wäre es für alle entlastend, wenn jeder umsichtig
          wäre, aber Kinder fallen von Bäumen auf die sie nicht hätten
          klettern müssen, Leute haben Autounfälle weil sie zu schnell
          fahren und Astmathiker vergessen ihre Notfallsprays,
          Diabetiker vertun sich mit den Antidiabetika und haben dann
          kein Glucagon zur Hand oder müssen mit Insulin aus einen Koma
          geholt werden. Da bringt der Notarzt selbstverständlich auch
          das Medikament, das der Patient sinnvollerweise bei sich haben
          und richtig anwenden sollte. Selbst wenn die (vermtutete)
          Notlage durch die Schusseligkeit des Patienten verursacht
          wurde, so ist es doch eine.
          Daraus bestehen große Teile der rettungsdienstlichen Arbeit, ja. Dabei wird dieser aber alarmiert, um eine geeignete Therapie einzuleiten, wovon das Medikament nur einen Teilaspekt darstellt, nicht den Grund des Notrufs. In dem Beispiel hier, können die Symptome wie gesagt auch auf
          einen Herzinfarkt hindeutetn. Wenn nach der Gabe von Nitro die
          Symptome wie erhofft verschwinden, hat der Patient das Recht
          aufgrund der geänderten Sachlage weitere Maßnahmen
          aubzulehnen.
          Der Patient kann grundsätzlich mit seiner Gesundheit machen, was er will. Wenn er dummerweise aufgrund seiner eigenen Entscheidung verstirbt, ist er nach ausführlicher Erklärung der Risiken und Konsequenzen seitens des Notarztes, selbst schuld.
          Das weißt du vermutlich nicht, deswegen noch mal eine kurze Erklärung: Um einen Herzinfarkt sicher auszuschließen, muss man Laborparameter bestimmen und das geht nur im Klinikum. Da man davon ausgehen muss, dass wenn jemand die 112 anruft, ein akuter Notfall vorliegt, würde man zum Beweis des Gegenteils eine Klinikeinweisung anstreben. Das "Heilige Entsetzen" über die verruchte Tat kann ich hier
          wirklich nicht nachvollziehen.
          Noch mal im Klartext: Der Rettungsassistent ist dazu da, um "(...) am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht
          Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern." (RettAssG § 3)
          Der Transport ist somit Bestandteil der rettungsdienstlichen Behandlung.

          Es werden keine Unterschiede zwischen einzelnen Patienten gemacht: Wenn jemand durch eigenes Verschulden in eine Notlage geraten ist, ändert das nichts an der Qualität seiner Behandlung. Das ist sogar in den Grundsätzen der verschiedenen Hilfsorganisationen fest verankert.

          Gruß
          Liete



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!