Hilft die Krankenkasse bei der Arztsuche
Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2010
Guten Tag,
ich bin seit über 20 Jahren (Selbstständigkeit) privat krankenversichert und nun aufgrund verschiedener Erkrankungen erwerbsunfähig und schwerbehindert. So bin ich nun seit 2010 im Basistarif der PKV versichert. Dieser Tarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, ist jedoch für den Patienten mit vielen Schwierigkeiten verbunden, da er in den Apotheken bei Rezepten in Vorleistung treten muss und gegebenenfalls auch bei den Ärzten das Honorar vor der Erstattung der Kasse begleichen muss, ohne sicher zu sein, dass die Leistungen auch wirklich übernommen werden.
Das eigentliche Problem jedoch sind die Arzttermine selbst. Die Ärzte beklagen sich, dass die Vergütungen noch weit unter denen von den gesetzlichen Kassen liegen und verweigern daher dann oft eine Terminvergabe, es sei denn, es handelt sich um eine lebensbedrohliche Situation, die zur Behandlung führt.
Aufgrund einer genesenden Krebserkrankung nebst regelmäßiger Nachsorge und einer chronischen Immunschwäche bin ich jedoch häufig auf Praxen angewiesen, die nicht zu den Stammärzten zählen und erlebe hierbei zum Teil Situationen, die man vielleicht sogar als schikanös bezeichnen könnte.
Frage:
Wenn nun also der Patient nicht vorankommt und gleichzeitig aber auch am Leben hängt,- kann er dann von der Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat) verlangen, bei der Arztsuche und einer Terminvergabe behilflich zu sein?
Ich freue mich auf Eure Antwort und verbleibe mit einem ganz lieben Gruß
Tutein
ich bin seit über 20 Jahren (Selbstständigkeit) privat krankenversichert und nun aufgrund verschiedener Erkrankungen erwerbsunfähig und schwerbehindert. So bin ich nun seit 2010 im Basistarif der PKV versichert. Dieser Tarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, ist jedoch für den Patienten mit vielen Schwierigkeiten verbunden, da er in den Apotheken bei Rezepten in Vorleistung treten muss und gegebenenfalls auch bei den Ärzten das Honorar vor der Erstattung der Kasse begleichen muss, ohne sicher zu sein, dass die Leistungen auch wirklich übernommen werden.
Das eigentliche Problem jedoch sind die Arzttermine selbst. Die Ärzte beklagen sich, dass die Vergütungen noch weit unter denen von den gesetzlichen Kassen liegen und verweigern daher dann oft eine Terminvergabe, es sei denn, es handelt sich um eine lebensbedrohliche Situation, die zur Behandlung führt.
Aufgrund einer genesenden Krebserkrankung nebst regelmäßiger Nachsorge und einer chronischen Immunschwäche bin ich jedoch häufig auf Praxen angewiesen, die nicht zu den Stammärzten zählen und erlebe hierbei zum Teil Situationen, die man vielleicht sogar als schikanös bezeichnen könnte.
Frage:
Wenn nun also der Patient nicht vorankommt und gleichzeitig aber auch am Leben hängt,- kann er dann von der Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat) verlangen, bei der Arztsuche und einer Terminvergabe behilflich zu sein?
Ich freue mich auf Eure Antwort und verbleibe mit einem ganz lieben Gruß
Tutein
