Einstufung nach dem Schwerbehindertengesetz

hallo!

Ich habe seit 7 Jahren eine Funktionsstörung an der rechten Hand. Nun möchte ich mich nach dem SchwerbehindertenG einstufen lassen.
Ist dieser Schritt auch mit Nachteilen verbunden, z.B. bei Bewerbungen?

Gruß hb

Du mußt Dich bei Deinem zuständigen Versorgungsamt
melden und Antrag stellen.
Dann bekommst Du einen Fragebogen und gehst damit zu
Deinem Arzt.
Es sollten mindestens 25% rauskommen, sonst lohnt es sich nicht.
Bei Bewerbungen mußt Du die Behinderung nur angeben,
wenn Du danach gefragt wirst oder die Arbeit mit der
Behinderung nicht ausgeführt werden kann.
Gruß
PiRo

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Hi,

Du musst eine Behinderung und dem damit verbundenen Ausweis erst ab einem Grad von 50 % beim AG angeben.

Ich habe damit schlechte Erfahrungen bei der Jobsuche gemacht. Der Schwerbehinderte erhält neben 5 Tagen Sonderurlaub noch das Privileg des „unkündbar“ und ich habe deshalb schon einige Absagen bekommen. Ich hatte zwar immer angegeben das ich keine Einschränkungen auf den Job habe, aber Umsonst bekommt man dieses Ausweis auch nicht

Viele Firmen zahlen lieber die „Behindertenabgabe“

Gruss Andreas

Deine Antwort ist nicht ganz richtig:

  1. unkündbar stimmt nicht.
    Kündbar ist auch der Schwerbehinderte nur unter erschwerten Bedingungen.
    Eine Behinderung brauche ich nur dann angeben, wenn ich danach gefragt werde.
    Gebe ich Sie nicht an, könnte es später Schwierigkeiten geben, wenn ich mich darauf berufen will.
    Außerdem ist eine Gleichstellung beim Arbeitsamt auch unter 50% Möglich.
    Da gibt es zwar keinen Sonderurlaub aber Steuerermäßigung.
    PiRo

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