hallo!
Ich habe seit 7 Jahren eine Funktionsstörung an der rechten Hand. Nun möchte ich mich nach dem SchwerbehindertenG einstufen lassen.
Ist dieser Schritt auch mit Nachteilen verbunden, z.B. bei Bewerbungen?
Gruß hb
hallo!
Ich habe seit 7 Jahren eine Funktionsstörung an der rechten Hand. Nun möchte ich mich nach dem SchwerbehindertenG einstufen lassen.
Ist dieser Schritt auch mit Nachteilen verbunden, z.B. bei Bewerbungen?
Gruß hb
Du mußt Dich bei Deinem zuständigen Versorgungsamt
melden und Antrag stellen.
Dann bekommst Du einen Fragebogen und gehst damit zu
Deinem Arzt.
Es sollten mindestens 25% rauskommen, sonst lohnt es sich nicht.
Bei Bewerbungen mußt Du die Behinderung nur angeben,
wenn Du danach gefragt wirst oder die Arbeit mit der
Behinderung nicht ausgeführt werden kann.
Gruß
PiRo
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Hi,
Du musst eine Behinderung und dem damit verbundenen Ausweis erst ab einem Grad von 50 % beim AG angeben.
Ich habe damit schlechte Erfahrungen bei der Jobsuche gemacht. Der Schwerbehinderte erhält neben 5 Tagen Sonderurlaub noch das Privileg des „unkündbar“ und ich habe deshalb schon einige Absagen bekommen. Ich hatte zwar immer angegeben das ich keine Einschränkungen auf den Job habe, aber Umsonst bekommt man dieses Ausweis auch nicht
Viele Firmen zahlen lieber die „Behindertenabgabe“
Gruss Andreas
Deine Antwort ist nicht ganz richtig:
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