Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen...

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Nov 2001

Wir haben und hatten in der Familie einen Krankheitsfall (Schlaganfall),
der trotz deutlichen Hinweisen an die Ärzte -es gab bereits vorher einen Schlaganfall- falsch bzw. zu spät behandelt wurde.
Dadurch sind beim Patienten irreparable Schäden entstanden
bzw. dem zweiten Schlaganfall folgte während des 'falschen Klinikaufenthalts' ein dritter, bevor unseren Hinweisen entsprochen wurde.
Wie kann ich gegen das Krankenhaus vorgehen,
gibt es vergleichbare Fälle?
Können Sie mir einen Rat geben?

Vielen Dank

Carolin

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen..

    Hallo Carolin.
    Vielleicht solltest du diesen Fall auch mal im Rechtsbrett posten
    Gruß
    Wolfgang

  2. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen..

    Hallo,
    als aller Erstes empfehle ich Dir den Fall schriftlich und in
    aller Ausführlichkeit der Krankenkasse zu melden.
    Dort gibt es Experten, die Euch helfen können und weitere
    Vorgehensweisen empfehlen, so z.B. das Erstellen eines
    Gutachtens, welches dann auch von der Kasse bezahlt wird.
    Eine Durchschrift dieses Schreibens an die Kasse würde ich
    schon an das betreffende Krankenhaus senden - meist wirkt das
    schon Wunder, denn jedem halbwegs ordentlich geführte
    Krankenhaus ist selbst daran gelegen, daß in seinen Hallen
    kein Pfusch getrieben wird.

    Gruss

    Günter

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen

      Hi Günter,
      mal jenseits des Krankenhauses betrachtet, bewirken diese Durchschläge der Anträge nun echt keine Wunder, da begegnest du gerade in der jetzigen Zeit mit einer Ärzteagression ner ganz schön kalte Front.
      Aber daß ihr tätig werden müßt, ist klar, hoffentlich sitzen dort bei der KK nicht so müde Gesellen ........
      Tschüß

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen..

    - Alle Unterlagen kopieren. Auch das Notarztprotokoll und die Pflegeberichte der Krankenschwestern.
    - Gedächnisprotokolle, möglichst mit Namen der behandelnden Ärzte/Zeitanganben/ Inhalt der Gespräche zwischen Ihnen und den behandelnden Ärzten erstellen.
    - Kopien der Vorbefunde erstellen.
    - Atteste von Ärzten die Ihre Großmutter im Vorfeld behandelt haben ausfertigen lassen.
    -evtl (das ist leider teuer) Gutachten durch einen Facharzt erstellen lassen, der nicht zum Behandlungsteam gehört.

    Lassen sie sich nicht auf Absprachen ein. Wahrscheinlich werden Sie dabei über den Tisch gezogen. Ohne einen Anwalt sind sie verloren, denn Krankenhäuser bzw. Ärztehaftplichtversicherungen verfügen über eine ganze Armada an hartgesottenen Juristen.
    Falls Sie wirklich rechtliche Schritte einleiten wollen sollten sie die Gegenseite nicht vorwarnen. Nur wenn Sie entschieden, aber sachlich auftreten werden Sie ernstgenommen.
    Das menschliche Leid Ihrer Mutter ist für die Gegenseite total unwichtig, Gefühle nebensächlich.
    Ich weiss, daß klingt jetzt alles ziemlich abschreckend, aber leider läuft es in 99% der Fälle so.

    Alles Gute für Ihre Familie!
    Susanne

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Falsche Behandlung im Krankenhaus mit Folgen

      - Alle Unterlagen kopieren. Auch das Notarztprotokoll und die
      Pflegeberichte der Krankenschwestern.
      - Gedächnisprotokolle, möglichst mit Namen der behandelnden
      Ärzte/Zeitanganben/ Inhalt der Gespräche zwischen Ihnen und
      den behandelnden Ärzten erstellen.
      - Kopien der Vorbefunde erstellen.
      - Atteste von Ärzten die Ihre Großmutter im Vorfeld behandelt
      haben ausfertigen lassen.
      -evtl (das ist leider teuer) Gutachten durch einen Facharzt
      erstellen lassen, der nicht zum Behandlungsteam gehört.

      Lassen sie sich nicht auf Absprachen ein. Wahrscheinlich
      werden Sie dabei über den Tisch gezogen. Ohne einen Anwalt
      sind sie verloren, denn Krankenhäuser bzw.
      Ärztehaftplichtversicherungen verfügen über eine ganze Armada
      an hartgesottenen Juristen.
      Hallo, Sue

      um es auf einen einfachen Nenner zu bringen. Ein Arzt darf einen Behandlungsfehler nicht anerkennen, auch nicht sich dahingehend äussern, dass er möglicherweise falsch behandelt hat, weil er sonst den Anspruch der Haftpflichtversicherung verliert. Ich war - bevor ich retour in die Wirtschaft ging - aus beruflichen Gründen mit Haftpflichtverträgen für Ärzte und Personal von Krankenhäusern mit beteiligt. Wir mussten Haftungen ablehnen, weil uns eine der bekanntestens deutschen Versicherungen gedroht hat, alle Versicherungen mit allen Ärzten zu kündigen, wenn wir Kunstfehler anerkennen, da wir wäre sondern nur die von der Versicherung beauftragten Gutachter. Viele Ärzte haben kein Problem, anzuerkennen, dass auch sie Fehler machen können, aber sie haben das Problem, wenn sie zu Gunsten des Patienten sich äussern, dass sie möglicherweise den Rest des Lebens am Sozialhilfenniveau leben müssen, weil die Versicherung alle Kosten abwälzt. Aus den bisherigen Gründen der Frage gehe ich davon aus, dass keine Chance besteht, etwas zu erreichen.

      Gruss Günter Falls Sie wirklich rechtliche Schritte einleiten wollen
      sollten sie die Gegenseite nicht vorwarnen. Nur wenn Sie
      entschieden, aber sachlich auftreten werden Sie ernstgenommen.
      Das menschliche Leid Ihrer Mutter ist für die Gegenseite total
      unwichtig, Gefühle nebensächlich.
      Ich weiss, daß klingt jetzt alles ziemlich abschreckend, aber
      leider läuft es in 99% der Fälle so.

      Alles Gute für Ihre Familie!
      Susanne

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    juristischer Hinweis

    Hallo Carolin,

    sollte es zu einem Rechtstreit mit dem Krankenhaus kommen, empfiehlt es sich neben dem Krankenhaus auch eine Person, Pflegekraft oder behandelnden Arzt (<- wahrscheinlich besser) zu verklagen.
    So wird aus der privatrechtlichen Sache eine strafrechtliche, was bedeutet, daß ein evt. zu erstellendes Gutachten dann zu Lasten der Staatskasse geht und nicht die eigene Geldbörse belastet, da ja nun die Staatsanwaltschaft ein Interesse an der Verfolgung hat.

    Dies sind Informationen aus einer rechtlichen Fortbildung in einem Krankenhaus. Ich selbst bin kein Jurist!
    Ein guter Rechtsanwalt wird da sicher besser Auskunft geben können.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: juristischer Hinweis - Klage keine Strafrecht

      Hallo juma,

      leider ein kleiner Fehler. Eine Klage macht aus einer Privatsache keine Strafrechtssache. Der Arzt kann und wird zu verklagen sein, das Krankenhaus haftet dann in bestimmten Rahmen, da er Arzt versichert ist. Eine Schwester/Pfleger zu verklagen hat keinen Zweck, der Prozess ist verloren, ausser die Schwester /Pfleger machen nachweisbar pflegerische Fehler, die nicht mit der Berufsausbildung in Einklang zu bringen sind. Nur, bei einem Schlaganfall sind mediziniasche Fragen vorrangig, insbesondere einen Frage wird zu klären sein: Wäre es zu den Problemen auch gekommen mit medizinischer Hilfe oder war trotz Maßnahmen überhaupt zu verhindern, dass die heutigen Folgen auftreten konnten. Und finde mal bei einem Schlaganfall jemand, der beweisen kann, dass alles nicht geschehen wäre, wenn...., es ist hier ja kein Knochenbruch dessen Folgen einer falschen Behandlung vorhersehbar, kalklulierbar und nachweisbar sind. Ich versuche nur, hier auch den Tipp zu geben, zu prüfen, bevor juristisch vorgegangen, ob es Chancen gibt, einen Prozess zu gewinnen oder ob viel Geld verloren wird. Sicher, ein Anwalt wird immer für solch einen Prozess zu gewinnen sein.
      sollte es zu einem Rechtstreit mit dem Krankenhaus kommen,
      empfiehlt es sich neben dem Krankenhaus auch eine Person,
      Pflegekraft oder behandelnden Arzt (<- wahrscheinlich
      besser) zu verklagen.
      So wird aus der privatrechtlichen Sache eine strafrechtliche,
      was bedeutet, daß ein evt. zu erstellendes Gutachten
      dieses Gutachten ist im Falle einer Klage vom Kläger zu zahlen und wenn der Kläger gewinnt, werden die Kosten erstattet. Die Staatskasse hat bei einer Klage keine Kosten zu tragen.

      dann zu Lasten der Staatskasse geht und nicht die eigene Geldbörse
      belastet, da ja nun die Staatsanwaltschaft ein Interesse an
      der Verfolgung hat.

      Dies sind Informationen aus einer rechtlichen Fortbildung in
      einem Krankenhaus. Ich selbst bin kein Jurist!
      Ein guter Rechtsanwalt wird da sicher besser Auskunft geben
      können.


      Mit freundlichen Grüßen
      Jürgen
      Grüsse Günter

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Danke für die Richtigstellung und Fragen

        Hallo Günter,

        vielleicht habe ich den Juristen, der die Fortbildung gab, falsch verstanden. Obwohl ich mir dessen eigentlich ziemlich sicher war.

        Aus Interesse:
        Wann wäre denn eine strafrechtliche Verfolgung indiziert?
        Würde dann ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben werden?
        Besteht denn keine Möglichkeit bei einem Behandlungsfehler die Staatsanwaltschaft zum Handeln zu bewegen?

        Das läßt mir keine Ruhe.


        Mit freundlichen Grüßen
        Jürgen

        • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
          Re: Danke für die Richtigstellung und Fragen

          Hallo Günter,

          vielleicht habe ich den Juristen, der die Fortbildung gab,
          falsch verstanden. Obwohl ich mir dessen eigentlich ziemlich
          sicher war.

          Aus Interesse:
          Wann wäre denn eine strafrechtliche Verfolgung indiziert?
          Hi, ganz klar ist, wenn ein eindeutiger medizinsicher Fehler vorliegt z.B. eindeutig, wenn ein Tupfer in der Körperhöhle verbleibt oder eine Schere im Röntgenbild sichtnar wird. Würde dann ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag
          gegeben werden?
          Sollte es hier zu schwerwiegenden Folgeschäden kommen, würde die StA ein Gutachten in Auftrag geben und selbstverständlich würde dieses vom Staat gezahlt bzw. müsste vom Verurteilten gezahlt werden. Besteht denn keine Möglichkeit bei einem Behandlungsfehler die
          Staatsanwaltschaft zum Handeln zu bewegen?
          Nun ja, man muss Strafanzeige wegen Verdachtes auf Körperverletzung stellen. Doch bitte, wer Strafanzeigen erstattet sollte dies nicht unbedacht tun.

          Der Fall, der hier die Diskussion auslöst ist nicht genau bekannt. Wenn die Angehörigen einen Arzt hinweisen, dass die Angehörige diese oder jene Symptome hat, zwar Maßnahmen eingeleitet worden sind - wie ich vermute arbeitest Du in einem Krankenhaus - (Labor, Röntgen) und bis zum Ergebnis, was es sein kann, weil die Erkrankung nicht konkret zufasst werden konnte, es dann zu Reaktionen oder gar weiteren Entwicklungen kommt, ist dem Arzt überhaupt nicht nachzuweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Wenn man dem Arzt ein Krankheitsbild als Laie erklärt und der Arzt geht weg, möglicherweise sogar nach Hause, weil "es morgen noch Zeit hat", ist das wieder etwas anderes.

          Ich habe erlebt, nachts um 1.30 Uhr, dass der Arzt, ich habe ihn kaum noch verstanden in meine Wohnung kam und mich anschnauzte, was ich gesoffen hätte, ihm reiche es, ständig nachts zu Besoffenen gerufen zu werden. (ich trinke seit knapp 20 Jahren keinen Alkohol) Ich versuchte hinzuweisen "Herzinfarkt wahrscheinlich". Sind Sie ruhig, wo haben sie die leere Flasche.
          Ich weiss nur noch, dass er rd. 15 Minuten versucht hat, von mir zu erfahren, was ich getrunken habe. Und ich weiss nur heute, dass ich noch in der Wohnung bereits zum Infarkt eine Lungenembolie bekam und niemand mehr mit meinem Überleben gerechnet hat. Dies ist nun ein Fall, wo ich hätte Strafanzeige erstatten können. Habe ich nicht getan, habe mich mit dem Notarzt zusammen gesetzt und diesem empfohlen, seinen Job aufzugeben, da er eine Gefahr für Notfallpatienten sei. Und es hat sich dann die Frage ergeben, ob ich gegen diesen Arzt vorgehen soll, weil das Ergebnis insgesamt eine zwischenzeitlich erfolgreich durchgeführte HTX war. Nur, wir sind uns wohl einig, den beweis, dass eine HTX nicht auch so erforderlich geworden wäre, wäre nie zu erbringen gewesen.

          Grüsse Günter Das läßt mir keine Ruhe.


          Mit freundlichen Grüßen
          Jürgen



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