Sozialhilfesatz für Familie

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Sep 1999

Hallo allerseits,

weiss jemand wei hoch die Sozialhilfe für eine Familie mit einem zehnjärhigen Kind ist? Genaugenommen geht es hier um das Einkommen, dass für Einladung von Ausländern nachgewiesen werden muss, das ist nämlich i.d.R. der Sozialhilfesatz.

Danke
Michael

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Sozialhilfesatz für Familie

    Die regelsätze sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich In NRW:
    Der Regelsatz für den Haushaltvorstand beträgt 547,-, für den Ehegatten 438,- und für das 10-jährige Kind 356,- , dazu kommen noch Miete und Heizkosten = Sozialhilfebedarf.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Einkommen, das gerade den Sozialhilfebedarf deckt, ausreicht, um einen Ausländer einladen zu können.
    Übrigens kannst Du ruhig beim Sozialamt in Deinem Wohnort nachfragen, die rechnen es Dir auch auf Wunsch aus.
    Gruß,
    Delia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Sozialhilfesatz für Familie

      Hallo Delia,

      danke erstmal für die Auskunft. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass
      ein Einkommen, das gerade den
      Sozialhilfebedarf deckt, ausreicht, um
      einen Ausländer einladen zu können.
      doch, das reicht schon, natürlich INKLUSIVE dem Ausländer. Der Punkt ist der, dass keine Sozialhilfe, auch keine aufstockende in Anspruch genommen werden darf, bzw. man nicht sowenig Einkommen haben darf, dass man Aufstockungs-Sozialhilfe in Anspruch nehmen könnte.

      In dem Fall wird ausserdem anders gerechnet, nämlich dass das freie Einkommen nach allen fixen Kosten, die im Sozialhilfe-Betrag nicht enthalten sind, dem Betrag entsprechen muss, hier müssten also ca. DM 1340 zur Verfügung stehen, nachdem Miete, monatliche PKW-Kosten, Internet, Lebensversicherungsbeiträge etc. schon vom Netto abgezogen wurden.

      Mit anderen Worten, ich gebe dir Recht, dass ein einzelner Mann mit DM 547 plus Mietkosten an monatlichem Einkommen, wohl seine ausländische Freundin und deren Kind (darum geht es hier), nicht einladen könnte.

      Danke jedenfalls, deine Auskunft war hilfreich,
      Michael

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Sozialhilfesatz für Familie

        Der Punkt ist der, dass keine Sozialhilfe, auch keine
        aufstockende in Anspruch genommen werden
        darf, bzw. man nicht sowenig Einkommen
        haben darf, dass man
        Aufstockungs-Sozialhilfe in Anspruch
        nehmen könnte.
        Das ist schon klar, und das ist auch gut so. Schliesslich ist Sozialhilfe nicht dazu da, "Touristen" zu unterstützen.

        Gruß,
        Delia
        In dem Fall wird ausserdem anders
        gerechnet, nämlich dass das freie
        Einkommen nach allen fixen Kosten, die im
        Sozialhilfe-Betrag nicht enthalten sind,
        dem Betrag entsprechen muss, hier müssten
        also ca. DM 1340 zur Verfügung stehen,
        nachdem Miete, monatliche PKW-Kosten,
        Internet, Lebensversicherungsbeiträge
        etc. schon vom Netto abgezogen wurden.

        Mit anderen Worten, ich gebe dir Recht,
        dass ein einzelner Mann mit DM 547 plus
        Mietkosten an monatlichem Einkommen, wohl
        seine ausländische Freundin und deren
        Kind (darum geht es hier), nicht einladen
        könnte.

        Danke jedenfalls, deine Auskunft war
        hilfreich,
        Michael

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Sozialhilfesatz für Familie

          Das ist schon klar, und das ist auch gut
          so. Schliesslich ist Sozialhilfe nicht
          dazu da, "Touristen" zu unterstützen.
          Ich wünsche dir, dass du dich niemals in einen Ausländer verliebst, wenn der vielleicht noch einen Sohn hat und dein Einkommen vielleicht nicht oder nur knapp für euch alle reicht, obwohl du alleine vielleicht gut mit deinem Einkommen klargekommen bist.

          Sozialhilfe bekommat man in dem Aufenthaltstatus den ein Tourist oder Besucher hat (Aufenthaltsbewilligung) eh nicht, dazu gehört schon einiges mehr. Darum geht es auch nicht, es geht darum, wieviel die Ausländerbehörde fordern darf. Es gab nämlich schon Fälle, da hatte die Ausländerbehörde einem Deutschen, der seine Verlobte und ihr Kind einladen wollte, ein Nettoeinkommen von DM 3500 abverlangt und von ihm gefordert, von einer 55qm in eine 70qm Wohnung umzuziehen. Als betroffener sollte man da schon wissen, wieviel eigentlich genau gefordert werden darf, auch wenn man dann vielleicht doch deutlich mehr Netto hat.

          Alles Gute wünscht,
          Michael

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