kostenfreie Servicenummern bei Netzdienstleistern
Von: , Frage gestellt am Do, 31. Okt 2002
Hallo!
Seit 21.8.2002 müssen Anbieter von Netzdienstleistungen kostenfreie Servicenummern in Rechnungen nennen.
Mein Beitrag ist im Brett "Recht" unter "Wichtig! TKV-ÄndVO".
Bitte nur dort antworten!
Liebe Grüße
Black Eddy
MOD: Ich haeng deinen Beitrag mal an, damit nich alle zwischen den Brettern hin- und herspringen muessen, sondern nur die, die es interessiert. Bjoern
Artikel aus dem Brett "Recht" - bitte dort antworten!!!
Hallo!
Aufgrund § 15 Abs. 1 S. 2 TKV (in Kraft getreten am 21.8.2002) muss bei den einzelnen Anbietern von Netzdienstleistungen auch eine kostenfreie Servicenummer in der Rechnung angegeben werden. In Telefon-Rechnungen der Telekom für Okt. 2002 stehen aber noch die falschen Servicenummern. Z. B. bei Telebillig 0190029 steht Tel. 0190-445073 und Fax 01805 847321 statt 0800- ... .
Meine private Meinung (Also keine Rechtsberatung![Die dürfen ja nur RAe, usw. machen.]): "Einzelne Anbieter" müssten auch Internet-Service-Provider und Mobilfunk-Anbieter sein, die eigene Rechnungen senden.
Wegen des Massengeschäftes (zig Tausende nicht der TKV-ÄndVO entsprechende Rechnungen) müssten eigentlich die Verbraucherzentralen zuständig sein!
Das PDF-Dokument (15 k) steht hier zum Download bereit:
http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikati......
Hintergrund: Schutz vor Dialern
Liebe Grüße
Black Eddy
