kostenfreie Servicenummern bei Netzdienstleistern

Von: , Frage gestellt am Do, 31. Okt 2002

Hallo!

Seit 21.8.2002 müssen Anbieter von Netzdienstleistungen kostenfreie Servicenummern in Rechnungen nennen.

Mein Beitrag ist im Brett "Recht" unter "Wichtig! TKV-ÄndVO".

Bitte nur dort antworten!

Liebe Grüße
Black Eddy


MOD: Ich haeng deinen Beitrag mal an, damit nich alle zwischen den Brettern hin- und herspringen muessen, sondern nur die, die es interessiert. Bjoern


Artikel aus dem Brett "Recht" - bitte dort antworten!!!

Hallo!

Aufgrund § 15 Abs. 1 S. 2 TKV (in Kraft getreten am 21.8.2002) muss bei den einzelnen Anbietern von Netzdienstleistungen auch eine kostenfreie Servicenummer in der Rechnung angegeben werden. In Telefon-Rechnungen der Telekom für Okt. 2002 stehen aber noch die falschen Servicenummern. Z. B. bei Telebillig 0190029 steht Tel. 0190-445073 und Fax 01805 847321 statt 0800- ... .

Meine private Meinung (Also keine Rechtsberatung![Die dürfen ja nur RAe, usw. machen.]): "Einzelne Anbieter" müssten auch Internet-Service-Provider und Mobilfunk-Anbieter sein, die eigene Rechnungen senden.

Wegen des Massengeschäftes (zig Tausende nicht der TKV-ÄndVO entsprechende Rechnungen) müssten eigentlich die Verbraucherzentralen zuständig sein!

Das PDF-Dokument (15 k) steht hier zum Download bereit:

http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikati......

Hintergrund: Schutz vor Dialern

Liebe Grüße
Black Eddy

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