Arbeitnehmer telefoniert oft während der Arbeit!

Hallo,

wie sieht es eigentlich für einen Arbeitnehmer aus der während
seiner Arbeitszeit sehr oft auf seinem Mobiltelefon angerufen wird?

In erster Linie von Familienangehörigen.

Hat dieser was von seinem Arbeitgeber zu befürchten bzw. kann der
Arbeitgeber dagegen was unternehmen und wenn ja was?

Danke

Robert

Hi Robert,

natürlich hat der Arbeitnehmer was zu befürchten. Der AG wird sich das vielleicht eine Weile ansehen und sich dann den AN mal vornehmen. Wenn’s nicht besser wird folgt vermutlich Abmahnung, anschließend Kündigung.

Grüßle
Frank K.

Zweifellos: Der Arbeitnehmer wird Schwierigkeiten mit seinem Chef bekommen. Allerdings: So schnell schießen die Preussen nicht. So einfach wie hier dargestellt ist es mit der Abmahnung oder gar der Kündigung nämlich nicht.

Eine Abmahnung muß äußerst detailliert das Fehlverhalten des Arbeitnehmers über einen angemessenen Zeitraum hinweg protokollieren und darf keinerlei Formfehler aufweisen. Zahlreiche Abmahnungen werden vor Gericht nicht anerkannt, da diese aus formalen Gründen nichtig sind. Selbst bei korrekter Protokollierung, die durch Zeugen belegt werden kann, könnte der Arbeitnehmer Gründe ins Feld führen, die für ihn ein Entgegennehmen der Gespräche auf seinem Handy erforderlich werden ließen. Weiterhin kann der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und vom Arbeitgeber verlangen, dass diese Kommentierung seiner Personalakte hinzugefügt wird.

Das Risiko für den Unternehmer, eine letztlich anfechtbare Kündigung auszusprechen, ist immens. Von daher sollte eine innerbetriebliche Lösung gefunden und ein Rechtsstreit möglichst vermieden werden.

Gruß

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Hallo Robert,

natürlich denkt sich ein normaler AN, es könne nichts passieren, denn er verursacht für den AG keine Telefonkosten.

Weit gefehlt !

Er verursacht noch wesentlich höhere Arbeitskosten !

Daher würde ich als AG (nach Überschreiten einer gewissen Schwelle in Abhängigkeit vom sonstigen Engagements des AN - die eine Hand wäscht schließlich die Andere) sofort drastische Maßnahmen einleiten und zwar bevor dieses „Arbeitsmodell“ unter den anderen AN Schule macht.

Grüsse

Sven

Hallo Robert,

beim "Google"n ob privates Telefonieren am Arbeitsplatz erlaubt ist, habe ich immer wieder nachlesen können, dass ein Arbeitgeber dies verbieten kann, mit dem Argument, dass die Verfügbarkeit des AN dadurch eingeschränkt sein kann. Bei manchen Tätigkeiten kann es sogar zu Folgeschäden kommen, weil die Aufmerksamkeit des AN beeinträchtigt ist. Bei Zuwiderhandlung droht dem AN sogar fristlose Kündigung.
Folgende Seite fand ich da ganz interessant, ist allerdings eine pdf-Datei, hoffentlich kannst du sie lesen. Wenn nicht, schau mal selbst mittels Suchmaschine nach. Dazu gibt es einiges Seiten.
http://www.uni-marburg.de/personalrat/Info2002/telef…

gruß
grilla

Hi!

Wir haben eine Betriebsvereinbarung dazu, da das überhand genommen hat.
Eigentlich schade, dass so etwas überhaupt nötig ist, denn eigentlich sollte klar sein, dass der AG den AN nicht für das Führen privater Telefonate bezahlt.

Grüße,

Mathias

wie sieht es eigentlich für einen Arbeitnehmer aus der während
seiner Arbeitszeit sehr oft auf seinem Mobiltelefon angerufen
wird?

In erster Linie von Familienangehörigen.

Hat dieser was von seinem Arbeitgeber zu befürchten bzw. kann
der
Arbeitgeber dagegen was unternehmen und wenn ja was?

Danke

Robert

Hallo,

Zweifellos: Der Arbeitnehmer wird Schwierigkeiten mit seinem
Chef bekommen. Allerdings: So schnell schießen die Preussen
nicht. So einfach wie hier dargestellt ist es mit der
Abmahnung oder gar der Kündigung nämlich nicht.

Wundert mich schon etwas. Warum eigentlich nicht?

Eine Abmahnung muß äußerst detailliert das Fehlverhalten des
Arbeitnehmers über einen angemessenen Zeitraum hinweg
protokollieren und darf keinerlei Formfehler aufweisen.
Zahlreiche Abmahnungen werden vor Gericht nicht anerkannt, da
diese aus formalen Gründen nichtig sind. Selbst bei korrekter
Protokollierung, die durch Zeugen belegt werden kann, könnte
der Arbeitnehmer Gründe ins Feld führen, die für ihn ein
Entgegennehmen der Gespräche auf seinem Handy erforderlich
werden ließen.

Das ist ja ne Heidenarbeit und eine Petze(Kollabo…) wird auch benötigt.

Das Risiko für den Unternehmer, eine letztlich anfechtbare
Kündigung auszusprechen, ist immens. Von daher sollte eine
innerbetriebliche Lösung gefunden und ein Rechtsstreit
möglichst vermieden werden.

Kann eine innerbetriebliche Lösung bedeuten das der AG ein generelles Verbot privater Gespräche während der Arbeitszeit ausspricht.
Wenn ja, ist so was rechtens und wie könnte sowas aussehen?

Gruß

Gruß
Robert

Hallo.

Abmahnung oder gar der Kündigung nämlich nicht.

Wundert mich schon etwas. Warum eigentlich nicht?

Abmahnungs fähig ist nur Fehlverhalten, das der Arbeitnehmer beeinflussen kann. Die Abmahnung soll eine Verhaltensänderung bezwecken. Private Telefonate sind ein klassischer Anwendungsfall. Fehlverhalten aufgrund von Alkoholkonsum ist dann abmahnungsfähig, wenn es sich nicht um ein Krankheitsbild handelt - also, wenn ich am Vorabend einen geballert habe und mit Restalkohol auf dem Job Mist baue, kann das abgemahnt werden. Bin ich dagegen alkoholkrank, ist es immer noch ein Fehlverhalten, kann aber nicht abgemahnt werden.

Die Abmahnung an sich ist eine Erfindung der Gerichte (reines Richterrecht). Sie wurde als Instrument „erfunden“, das der Kündigung vorangeht - weil die verhaltensbedingte Kündigung die ultima ratio darstellen soll.

diese aus formalen Gründen nichtig sind. Selbst bei korrekter
Protokollierung, die durch Zeugen belegt werden kann, könnte
der Arbeitnehmer Gründe ins Feld führen, die für ihn ein
Entgegennehmen der Gespräche auf seinem Handy erforderlich
werden ließen.

Das ist ja ne Heidenarbeit

Ja. Verhindert aber die Abmahnung aus der Rage heraus, wo es ein Anschiss vielleicht auch täte.

und eine Petze(Kollabo…) wird auch benötigt.

Dafür eignet sich ein anderer Vorgesetzter; im Kleinbetrieb wird es allerdings problematisch.

Kann eine innerbetriebliche Lösung bedeuten das der AG ein
generelles Verbot privater Gespräche während der Arbeitszeit
ausspricht.
Wenn ja, ist so was rechtens und wie könnte sowas aussehen?

Rechtens ist es. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft in der bezahlten Zeit zur Verfügung stellt. In Unternehmen mit BR ist ein solches Verbot aber mitbestimmungspflichtig (Verhalten der AN im Betrieb, § 80 BetrVG). Unabhängig davon, ob eine Interessenvertretung existiert, muss das Verbot in geeigneter Weise bekannt gemacht werden (Bestandteil einer „Arbeitsordnung“ o.ä.).

Interessanter ist die praktische Umsetzung : Rigorose Durchsetzung schadet sicher mehr als sie nützt. Und gegen dringende Gespräche wird wohl kein Mensch etwas einwenden wollen (soviel Vernunft setze ich einfach mal voraus). Wenn es aber im Einzelfall über gelegentliche Gespräche hinausgeht und eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung entsteht, ist, wenn schon ein generelles Verbot existiert, die Sicherheit für alle Beteiligten größer. Ich wäre z.B. als BR nicht besonders froh darüber, wenn nach Jahren der stillschweigenden Duldung ein solches Verhalten plötzlich sanktioniert würde. All diese Aussagen setzen aber voraus, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

Aus der Praxis : Mit einem betrieblichen Vorgesetzten, der einen Mitarbeiter wegen eines Telefonates (nicht mit dem Handy, sondern vom Firmenapparat aus) zur Personalabteilung schickte, wurden anschließend mehrere ungute Gespräche geführt. Das Gespräch des AN hatte übrigens den Inhalt „Hallo, Schatz. Ich komme heute später nach Hause. Mein Chef hat mich gebeten, noch dies und jenes fertig zu machen.“. Es gibt also nix, was es nicht gibt.

Gruß kw

Hallo,

Zweifellos: Der Arbeitnehmer wird Schwierigkeiten mit seinem
Chef bekommen. Allerdings: So schnell schießen die Preussen
nicht. So einfach wie hier dargestellt ist es mit der
Abmahnung oder gar der Kündigung nämlich nicht.

Wundert mich schon etwas. Warum eigentlich nicht?

Weil Du als AG in Deutschland beim Kündigen generell Probleme hast, insbesondere wenn Betriebsrat und Gewerkschaft im Spiel sind. Du triffst Dich dann automatisch mit denen vor Gericht, was 1. einen Haufen Geld kostet und 2. das Risiko des Verlierens birgt.

Eine Abmahnung muß äußerst detailliert das Fehlverhalten des
Arbeitnehmers über einen angemessenen Zeitraum hinweg
protokollieren und darf keinerlei Formfehler aufweisen.
Zahlreiche Abmahnungen werden vor Gericht nicht anerkannt, da
diese aus formalen Gründen nichtig sind. Selbst bei korrekter
Protokollierung, die durch Zeugen belegt werden kann, könnte
der Arbeitnehmer Gründe ins Feld führen, die für ihn ein
Entgegennehmen der Gespräche auf seinem Handy erforderlich
werden ließen.

Das ist ja ne Heidenarbeit und eine Petze(Kollabo…) wird
auch benötigt.

Nicht unbedingt, Zeugen können auch Vorgesetzte sein. Allerdings überlegt man sich schon sehr genau, ob man diesen Aufwand als AG treiben will.

Kann eine innerbetriebliche Lösung bedeuten das der AG ein
generelles Verbot privater Gespräche während der Arbeitszeit
ausspricht.
Wenn ja, ist so was rechtens und wie könnte sowas aussehen?

Ist meines Wissens nach rechtens und erfolgt am Besten am 1. Arbeitstag durch Vorlage eines Formulars / Vordrucks, das der AN unterschreiben muß. Gilt auch für Internet…

Grüsse

Sven

Hallo,

wie sieht es eigentlich für einen Arbeitnehmer aus der während
seiner Arbeitszeit sehr oft auf seinem Mobiltelefon angerufen
wird?

In erster Linie von Familienangehörigen.

Hat dieser was von seinem Arbeitgeber zu befürchten bzw. kann
der
Arbeitgeber dagegen was unternehmen und wenn ja was?

Danke

Hallo Robert.

Ich gehe mal davon aus, daß es sich nicht um ein Firmenhandy handelt und keinerlei vertraglichen Vereinbarungen existieren.

Ein kluger AG wird natürlich sofort ausdrücklich die komplette Nutzung des Handys während der Arbeitszeit verbieten (was er auch ziemlich locker machen kann). Also: Handy abschalten. Dies wäre im Zuge einer bei Zuwiderhandlung evtl folgenden Abmahnung sicherlich sinnvoll. So, wie der AG Dir verbieten kann, mit Deinen Angehörigen während der Arbeitszeit ein Eis essen zu gehen oder eine Runde Skat zu spielen, wird er auch ein berechtigtes Interesse daran haben, daß Du und Deine „Angehörigen“ Ihre Privatangelegenheiten außerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit erledigen. Das dürfte sicherlich einleuchtend sein.

Also aus Sicht des AG:
=> Nutzung des Handys sowie Privatnutzung der firmeneigenen Telefone am besten schriftlich ausdrücklich untersagen
=> Bei Zuwiderhandlung: ordentlich abmahnen
=> Bei weiteren Zuwiderhandlungen: ordentlich kündigen

Zu beachten ist dabei sicherlich, daß ein Problem darin bestehen wird, daß hier eine gewisse „Toleranzgrenze“ existiert. Letztendlich kann ein AG Dich nicht dafür entlassen, daß Dich jemand anruft (da es sich nicht direkt um ein von Dir steuerbares Fehlverhalten handelt). Allerdings kann er eben erwarten, daß Du dein Handy ausschaltest, Deine Angehörigen instruierst, Dich nicht während der Arbeitszeit auf der Firma anzurufen und ggf bei Anrufen die Gesprächsdauer minimierst, indem Du kurz und bündig darauf hinweist, daß Du jetzt nicht sprechen kannst und einfach das Gespräch umgehend beendest.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
deine extreme Haltung dazu kann ich ebenso wenig verstehen wie die zwei Sternchen dafür.

Dass ich meine xx vertraglich geregelten Stunden Arbeitszeit dem AG auch zur Verfügung stelle, stelle ich nicht in Frage.

Dass aber ein privates Telefonat (egal, ob Freundin oder Finanzamt) wichtig sein kann und während der Arbeitszeit stattfinden muss (wichtige Dinge warten nicht auf den Feierabend!), ist ebenso klar.

Dass Person X 5 Minuten während der Arbeitszeit privat telefoniert, merkt sofort jeder AG und reagiert negativ darauf, dass ich aber fast jeden Tag unentgeltlich 10 bis 20 oder mehr Minuten länger arbeite und nicht um Punkt XX Uhr den PC ausmache, wird nicht zur Kenntnis genommen. Sorry, so ist es. Bist du AG?

Gruß, Markus

Hallo.

deine extreme Haltung dazu kann ich ebenso wenig verstehen wie
die zwei Sternchen dafür.

– Das Leben ist hart. „Extreme Haltung“ ist schon fast amüsant.

Dass ich meine xx vertraglich geregelten Stunden Arbeitszeit
dem AG auch zur Verfügung stelle, stelle ich nicht in Frage.

Dass aber ein privates Telefonat (egal, ob Freundin oder
Finanzamt) wichtig sein kann und während der Arbeitszeit
stattfinden muss (wichtige Dinge warten nicht auf den
Feierabend!), ist ebenso klar.

– Mal ganz so nebenbei: Dir ist aber sicherlich klar, daß Du jetzt mit „mal 5 Minuten“ schon etwas komplett anderes ansprichst, als der Frager mit (Zitat:smile: „während
seiner Arbeitszeit sehr oft auf seinem Mobiltelefon angerufen wird“
angedeutet hat, oder? Oder hast Du zum Beispiel einen so heißen Kontakt zum Finanzamt oder privat unaufschiebbare Probleme, daß Du da so oft zwingend während der Arbeitszeit was klären mußt? Es gibt arbeitsvertragliche Pflichten für beide Parteien und es gibt daher auch die Pflicht, diese einzuhalten. Hält eine der Parteien seine Pflichten nicht ein, kann die andere ggf abmahnen und ggf kündigen. So einfach ist das.

Dass Person X 5 Minuten während der Arbeitszeit privat
telefoniert, merkt sofort jeder AG und reagiert negativ
darauf,

– Das ist schlichtweg Unsinn. Niemand hier will beurteilen, ob Du oder jeder andere AN ungeachtet der Problematik sonst supertoll arbeitet - interessiert bzgl der Fragestellung aber auch nicht. Genausowenig steht Dir das Recht zu, alle AG in einen Topf zu werfen und sie als AN-feindlich zu deklassieren.

dass ich aber fast jeden Tag unentgeltlich 10 bis 20
oder mehr Minuten länger arbeite und nicht um Punkt XX Uhr den
PC ausmache, wird nicht zur Kenntnis genommen.

– Und jetzt? Dann mach das doch einfach nicht mehr. Oder meinst Du, der Arbeitsrichter wird dann besonders beeindruckt sein und Dir zuliebe die Rechtssprechung revolutionieren?

Sorry, so ist
es. Bist du AG?

– Ja oder nö - ist doch völlig wurscht und geht auch niemanden was an, sonst stünde es in meiner ViKa. Vielleicht bin ich ja auch Bundestrainer der Damenhandballmannschaft. Warum spielt das eine Rolle? Ich hatte fälschlicherweise gedacht, daß eine rechtlich korrekte Antwort erwartet wurde. Wenn Du zu den Personen gehörst, die nur Ihre jeweilige Wunschantwort mit Sternchen belegt sehen wollen, von mir aus: Ja, Markus, Du hast vollkommen Recht. Robert sollte so viel rumtelefonieren, wie er lustig ist. Am besten eine Standleitung einrichten. Kann nix passieren. So jetzt aber mal her mit Deinen Sternchen… :o(

Wenn Du allerdings doch eher Wert darauf legst, daß Robert seinen Job noch länger behält, dann solltest Du vielleicht doch noch einmal mein vorheriges Posting lesen und für ihn hoffen, daß er die dortige Aussage zukünftig berücksichtigt.

Wenn das bei Euch im Betrieb anders gehandhabt wird, ist das doch toll. Freu Dich. Wenn Du aber meinst, daß Du dich über eine entsprechende Anweisung des AG hinwegsetzen kannst, bitte, tu Dir keinen Zwang an. Letztendlich mußt Du doch gar nicht mich überzeugen, sondern später erst den Arbeitsrichter und danach voraussichtlich das Arbeitsamt, weil es gegen Dich eine Sperre beim Bezug des ALG verhängt hat. Weißt Du, Markus, bei den Antworten ist es mir prinzipiell völlig egal, ob Sie AN- oder AG-freundlich ausfallen. Ich achte eher darauf, daß Sie im Rahmen der vorgegeben Informationen möglichst korrekt ausfallen. Ob Sie dem Fragenden oder auch Dir gefallen, spielt für mich dabei ganz ehrlich gar keine Rolle.

Gruß,
LeoLo

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