Arbeitgeber bezahlt Gehalt nicht

Hallo,
was kann man tun, wenn der Arbeitgeber das noch ausstehende Gehalt vom vergangenen Monat nicht überweist. Erklärung des AG: …hat noch Aussenstände, wenn die beglichen sind, können auch die Gehälter wieder bezahlt werden…
Dies kam jetzt schon häufiger vor (AG hat keine Insolvenz angemeldet!).

Ist man als AN so „machtlos“ und muss dies zum wiederholten male hinnehmen?

Hallo,

Ist man als AN so „machtlos“ und muss dies zum wiederholten
male hinnehmen?

Du kannst natürlich auf jedem zulässigen Wege gegen den Zahlungsverzug vorgehen. Über den Mahnbescheid und das Gericht bis hin zum Insolvenzantrag kannst Du alles veranstalten. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß nach eigenem Bekunden kein Geld da ist, um die Gehälter zu bezahlen.

Letztendlich läuft es darauf hinaus, sich zwischen Arbeitsplazu und verspäteter Zahlung oder „kein Arbeitsplatz“ und daher gar keine Zahlung zu entscheiden.

Gruß
Christian

P.S.
Daran, daß die Krankenkassen noch keinen Insolvenzantrag gestellt haben, kann man erkennen, daß zumindest die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt worden sind. Ist doch schin mal ein gutes Zeichen.

Hallo.

Lies mal:

http://www.hensche.de/infos_arbeitsrecht_zahlungsver…

Außerdem ein ausführliches Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit im Internet bzgl. Insolvenzgeld:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…
Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Letztendlich läuft es darauf hinaus, sich zwischen
Arbeitsplazu und verspäteter Zahlung oder „kein Arbeitsplatz“
und daher gar keine Zahlung zu entscheiden.

Diese Aussage stimmt sicherlich in vielen Fällen. Ich bin derzeit in einer anderen Situation:
Mein März-Gehalt steht noch aus und ich habe ein Angebot von einer anderen Firma. Da mein derzeitiger Arbeitgeber eine Neugründung (Start war Januar 2003) ist und die Zahlungverzögerung auch bei mir mit ausstehenden Zahlungen „begründet“ wurde, will ich möglichst schnell wechseln.

Frage: Muss ich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist trotzdem beachten oder kann ich fristlos kündigen ?

Gruß der Janus

Zur fristlosen, also außerordentlichen Kündigung, reicht der Zahlungsverzug nicht. Mache die Zahlung unter kurzer Fristsetzung geltend und kündige an, dass Du für den Fall der Nichterfüllung (= Nichtzahlung des ausstehenden Entgeltes) Deine Arbeitskraft zurückhältst (= nicht mehr arbeiten wirst) und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Beschäftigungsverhältnis wegen Vertrauensverlustes beenden wirst. Entweder es wirkt so oder so …

Dein AG hat (noch) nicht Insolvenz angemeldet, weil es noch mind. einen Menschen gibt, der ihm (sein) Geld zur Verfügung stellt: Du und ggf. weitere liebe Mitarbeiter. Fakt dabei ist - Dein Chef kann seinen Zahlungsverpflichtungen (mind. Dir gegenüber) nicht (mehr) nachkommen und damit ist er per definitionem insolvent.

Da gehe ich auf die vermeitliche Alternative „arbeitslos durch Jobverlust“ nicht weiter ein, weil Du in der Konsequenz sonst irgendwann Geld mitbringen musst, um den Arbeitsplatz zu erhalten ?!

P.S.: Dabei fällt mir der Cartoon von den beiden Galerensträflingen ein, wo der eine zum anderen sagt: „Immer noch besser als wie arbeitslos, wa?“

Hallo janus,

ich würde das Gespräch mit Deinem Chef suchen, vielleicht ist er ja im grunde sogar froh, wenn er Dich fristlos (und ohne weitere Verbindlichkeiten für ihn) los wird… Solls auch geben, denn ernähren kann er ja wohl im Moment weder Dich noch wahrscheinlich sich selber!

Grüße
Jürgen

Da gehe ich auf die vermeitliche Alternative „arbeitslos durch
Jobverlust“ nicht weiter ein, weil Du in der Konsequenz sonst
irgendwann Geld mitbringen musst, um den Arbeitsplatz zu
erhalten ?!

Du unterstellst, daß der Arbeitgeber davon ausgeht, dauerhaft in dieser Situation zu sein. Das möchte ich (für ihn) bezweifeln, weil er sich sonst bereits der Konkursverschleppung schuldig macht. er scheint vielmehr davon auszugehen, daß sich die Lage wieder verbessert.

Wenn nun durch die Mitarbeiter ein Insolvenzantrag gestellt wird, wird sich dieser verbesserte Zustand aller Voraussicht nach nicht einstellen.

Gruß
Christian

1 „Gefällt mir“