Könnten Sie mir Angaben machen wie hoch der derzeitige Pfändungsfreibetrag liegt???
Und ob das auch für Unterhaltszahlungen gilt bzw.für Rückstände die man an das Kreisjugendamt zurück zahlen muß.
MfG Jürgen
Hallo Jürgen,
auch wenn du deine Frage hier anders als in anderen Brettern formulierst…
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/tabelle.htm
Gruß Ivo