Hallo
Mein Arbeitgeber hat mich nun nach 4 1/2 Jahren Beschäftigung vor die Wahl gestellt als Handelsverteter selbständig zu arbeiten oder in die Arbeitslosigkeit zu gehen.(Muss mich bis 15 Juli entscheiden) Begründet hat er es der zur Zeit wirtschaftlichen schwierigen Situation.Ich bin im Bereich Medizinischer Verbrauchsprodukte tätig.
Ich würde im Monat ca. 4000 Euro bekommen. Mein Arbeitgeber ist reiner Händler kein Hersteller.Nun meine Fragen.
1.Wer hat diesen Schritt gewagt und kann mir ein paar Tips geben?
2.Lohnt sich dieser Schritt,oder sollte ich mir was neues suchen?
3.Was muss ich dabei alles bedenken?
4.Kann ich eine Abfindung erwarten?
5.Ist Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich sinnvoller?
Da ich überhaupt keine Erfahrung mit der Selbstständigkeit habe,macht es mir zunächst mal Angst.
VORSICHT! Dein AG will Dich rausschmeissen und als Freelancer / Selbständiger HV Auftragsbezogen einsetzen. Wann er will, wie er will und so lange er will! Du bist dann ein selbständiger Unternehmer mit allen Rechten und vorallem Pflichten (Buchführungpflicht, Abgaben an das Finanzamt, Berufsgenossenschaft, IHK Zwangsmitgliedschaft!!!). Früher nannte man dies „Scheinselbsständigkeit“ – heute ICH AG!
Wieviel MA hat das Unternehmen? (Das Kündigungsschutzgesetz (Kündigungsschutz) gilt in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.)
Habt ihr eine Betriebsrat? Der BR muss vor jeder Kündigung angehört werden und ihr zustimmen. Ansonsten muss Dein AG ein Zustimmungsersetzungsverfahren vor Gericht beantragen (langwierig!).
Tipp:
Gehe zum Arbeitsamt und Informiere dich!
Bei Kündigung durch den AG steht Dir eine Abfindung zu (Beschäftigungsjahr x 0,5 x Monatsgehalt)!!!
Informiere Dich über die Schritte und die Risiken in die Selbständigkeit (Stichwort: ICH AG) beim Arbeitsamt, IHK usw.
Grüsse
Diana
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Hallo Diana
Vielen Dank für deine Infos. Hört sich für mich nicht so gut an.
Wir haben keinen BR.Aktuell haben wir 6 Angestellte 3 im Innendienst und 3 im Aussendienst.Gekündigt hat er uns noch nicht. Die Entscheidung ob HV oder nicht muss ich genauso wie die beiden anderen bis zum 15. Juli mitteilen.Danach wird er uns dann sicher kündigen. Bringt mir das vom AG zu beantragende Zustimmungsersetzungsverfahren noch eine Galgenfrist?
Ich danke dir für deine Mühe
Gruß Jürgen.
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Habt ihr eine Betriebsrat? Der BR muss vor jeder Kündigung
angehört werden und ihr zustimmen.
Falsch, BetrVG § 102 Abs. 1 besagt:
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu „hören“. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne „Anhörung“ des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Du siehst es geht um das Anhören, nicht die Zustimmung!
Ansonsten muss Dein AG ein
Zustimmungsersetzungsverfahren vor Gericht beantragen
(langwierig!).
Falsch, BetrVG § 102 Abs. 5 besagt:
Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der „Arbeitnehmer“ nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen.
Du siehst, der Arbeitnehmer muß die Feststellung beantragen UND der BR muß der Kündigung widersprochen haben!
Bei Kündigung durch den AG steht Dir eine Abfindung zu
(Beschäftigungsjahr x 0,5 x Monatsgehalt)!!!
Falsch, bei Arbeitnehmern herrscht vielfach die irrige Vorstellung, dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung - regelmäßig eine Abfindung zu zahlen wäre. Wenn ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht er jedoch keine Abfindung zu zahlen!
es hat alles seine Nach- und Vorteile. Wenn du dich als HV selbständig machen willst, mußt du dir natürlich über die risiken und Kosten im Klaren sein. (eigene Krankenversicherung, Beraterhaftpflicht, etc.)
Da du ja vor die Wahl gestellt wirst, Arbeitslosigkeit oder HV, wird dir das Arbeitsamt bestimmt auch Zuschuß gewähren.
Frage für dich ist dann natürlich, in Form einer Ich-AG oder als Überbrückungsgeld. Das kommt auf deine persönliche situation drauf an, ich habe mich für das Überbrückungsgeld entschieden. ein Grund war für mich die Einkommensgrenze. Laß dich beraten. Nach dem neuen Gesetz mußt du dich ja sowieso (innerhalb einer Woche?) frühzeitig melden.
Die Arbeitslosigkeit würde ich auf keinen Fall empfehlen, da es momentan sehr schwierig ist, etwas zu bekommen, gerade in deinem Bereich.