ich versuche es in diesem Forum mal; vielleicht gibt es hier mehr Klarheit.
Vor 2 Jahren wurde mein voriger AG insolvent; seitdem besteht lt. Insoverwalter Massearmut, obwohl genug liquide Mittel vorhanden sind, den Mitarbeitern deren Kündigungsgehälter (diejenigen nach dem Insolvenzgeldzeitraum) auszuzahlen und darüberhinaus wohl auch Geld vorhanden ist, den abgeschlossenen Sozialplan zu bedienen.
Trotz mehrfacher Nachfragen stellt sich der InsoVerwalter blöd und plädiert weiterhin auf Massearmut.
Wie kann man dem rechtlich auf die Finger klopfen (ohne große eigene Kosten, jedoch effektiv).
Wie kann man des Insoverwalters Tätigkeit/Tätigwerden überhaupt überprüfen ?
By the way :
Der zuständige Rechtspfleger bei Gericht ist auch nicht unbedingt kooperativ (vermutlich der vielen Insolvenzen wegen); er ruft zur Geduld auf und verweist auf den Insolvenzverwalter.
Der Rechtsanwalt des Betriebsrats fühlt sich für den Fall nicht weiter zuständig, da es Individualansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Insoverwalter seien; hier würden nur z.B. Individualklagen nutzen, da der Betriebsrat kein Vermögen und somit auch keine Klageansprüche hat (obwohl der Betriebsrat doch mit dem Insoverwalter den Sozialplan ausgehandelt hat, aus dem klipp + klar hervorgeht, dass der Sozialplan sodann bedient wird, sobald freie Masse zur Verfügung steht).
Es hat den Anschein, dass sich hier einer dem anderen den Ball zuspielt; lediglich die „gläubigen“ Arbeitnehmer schauen zu. Doch was kann man machen ?
Danke für jeden Tipp (auch von den anderen Kollegen)
Ich kann jetzt hier „nur“ vielleicht ein paar Argumente geben. - Mir gingen da eben eine ganze Menge durch den Kopf, aber ich weiss nicht, ob ich sie noch alle zusammen bekomme…
Ich gehe x davon aus der IV ist RA/Notar. Für Insolvenzen braucht er eine spez. Zulassung, und meist - das bringt solche Arbeit mit sich - ist er in viele andere Sachen involviert. Aber es gibt da ja auch die komischsten Vögel (s. Lampenrichter).
Hie und da frage ich etwas oder sage ein bisschen dazu. Mach’ Dir ggf. eine Argumentenliste.
Vor 2 Jahren wurde mein voriger AG insolvent; seitdem besteht
Grösse (Anz. MA), Branche und Rechtsform der Firma??
lt. Insoverwalter Massearmut, obwohl genug liquide Mittel
vorhanden sind, den Mitarbeitern deren Kündigungsgehälter
(diejenigen nach dem Insolvenzgeldzeitraum) auszuzahlen und
darüberhinaus wohl auch Geld vorhanden ist, den
abgeschlossenen Sozialplan zu bedienen.
Woher genau stammt die Info? (Info-Quelle, konkrete Person?)
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Gehälter plus SV und evtl. anderen Nebenkosten, die zu zahlen wäre (an alle MA des Sozialplans)?
Trotz mehrfacher Nachfragen stellt sich der InsoVerwalter blöd
und plädiert weiterhin auf Massearmut.
Es könnte sein, zurecht. Doch bei welchem Verhältnis (von welchen Parametern) fängt „Massearmut“ an? Und: Wo hört die Massearmut auch wieder auf?!
Als IV kann man 'ne ganze Menge Kohle machen, und die kommt mit einer zieml. gewissen Sicherheit auch rein.
Wie kann man dem rechtlich auf die Finger klopfen (ohne
große eigene Kosten, jedoch effektiv).
Wie kann man des Insoverwalters Tätigkeit/Tätigwerden
überhaupt überprüfen ?
By the way :
Der zuständige Rechtspfleger bei Gericht ist auch nicht
unbedingt kooperativ (vermutlich der vielen Insolvenzen
wegen); er ruft zur Geduld auf und verweist auf den
Insolvenzverwalter.
Üblicherweise ist für ein Dringlichmachen einer Angelegenheit, der der Person auch etwas zu sagen hat. SA wäre da ein Geschütz viel zu gross aufgefahren, aber der Berufsverband der RAe, also die zuständ. Anwaltskammer, könnte weiterhelfen. - Dort würde ich x die Sache schildern.
Der Rechtsanwalt des Betriebsrats fühlt sich für den Fall
nicht weiter zuständig, da es Individualansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis gegen den Insoverwalter seien; hier würden
nur z.B. Individualklagen nutzen, da der Betriebsrat kein
Vermögen und somit auch keine Klageansprüche hat (obwohl der
Hat der RA des BR vollkommen recht. Ich würde mich da auch nicht in etwas reinhängen…
Betriebsrat doch mit dem Insoverwalter den Sozialplan
ausgehandelt hat, aus dem klipp + klar hervorgeht, dass der
Sozialplan sodann bedient wird, sobald freie Masse zur
Verfügung steht).
…aber Du könntest diesen RA eben fragen, wo dieses „Verhältnis Freie Masse“ anfängt/aufhört. Das müsste er ja zieml. konkret wissen. Aber habe auch Verständnis, wenn so jmd. keine besondere Info am Telefon gibt („Die Wände haben Ohren“). Vielleicht gehst Du einfach x dort hin oder „drohst“ damit.
Es hat den Anschein, dass sich hier einer dem anderen den Ball
zuspielt; lediglich die „gläubigen“ Arbeitnehmer schauen zu.
Ja, normal. Nicht speziell DE, aber gehört zu uns dazu.
Doch was kann man machen ?
s.o.
Danke für jeden Tipp (auch von den anderen Kollegen)