Nachtrag-Lohnfortzahlung 'Goldene Hochzeit'

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Aug 2003

Vor einiger Zeit hatte ich nachgefragt, ob ich unter Fortzahlung der Bezüge frei bekomme im Falle der "Goldenen Hochzeit" meiner Eltern.

http://www.wer-weiss-was.de/article/1497160

Hier nun endlich eine klare Antwort als link:

http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter...

Grüße
Gerry

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Gefährlicher Artikel!

    Hi!

    Dieses "Merkblatt" halte ich für äußerst gefährlich, da es aufgrund einiger verschwiegener Sachen schlicht eins ist:

    PAUSCHAL FALSCH!

    Es geht los bei der Entgeltfortzahlung (EFZ) bei Erkrankung eines Kindes! Es fehlt der Hinweis darauf, dass das ausgeschlossen werden kann.

    Weiter: Nebenbeschäftigung! Die kann pauschal zwar nicht ausgeschlossen, aber durchaus genehmigungspflichtig gemacht werden!

    Urlaub: Nicht 24 Tage, sonder 4 Wochen!

    Sonderurlaub: Ich hasse es, wenn auf angebliche einschlägige Rechtsprechung hingewiesen wird, nicht aber ein einziges Aktenzeichen beigefügt wird! Suche mal beim AG Düsseldorf im Jahre 2001! Wir haben es damals auf eine Klage eines Mitarbeiters ankommen lassen - er hat verloren!


    Ich habe nur überflogen und nicht richtig gelesen - ist schon erschreckend, was man sogar da alles findet...


    Liebe Grüße
    Guido

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: Gefährlicher Artikel!

      Dieses "Merkblatt" halte ich für äußerst gefährlich
      Guido

      Da liegst Du auch ziemlich richtig. Manche Behörden denken eben, sie könnten in ein paar Seiten alle Facetten des Arbeitsrechts zusammenfassen, wofür andere 100 Bücher schreiben.

      Das das so aber nicht geht, sollte auf der Hand liegen.

      Gruß,
      LeoLo

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re: Gefährlicher Artikel!

      Hallo Guido, dann war die Antwort auf meine Frage wohl leider doch nicht so eindeutig.

      Vielleicht kannst Du mir dann weiterhelfen - was ist nun mit dem § 616 BGB, der in diesem IHK-Merkblatt angeführt wird. Habe ich Anspruch auf einen freien Tag oder nicht??

      Gruß
      Gerry [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Hat Leo doch schon!

        Hi Gerry,


        Leo hat Dir doch schon in dem Artikel
        http://www.wer-weiss-was.de/article/1497160 erschöpfend geantwortet!

        Ich kann Dir nicht annähernd mit seiner Fachkenntnis dienen - kann allerdings bestätigen, was er Dir schrieb!

        Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, gilt evtl. ein Tarif?


        Liebe Grüße
        Guido

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: By the way...

        Gerry.

        Du hast am 01. April gefragt. Jetzt ist bei mir auf dem Kalender Anfang August... Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, daß die goldene Hochzeit jetzt in der Zwischenzeit schon war, wird Dir auch der §616 BGB nicht mehr weiterhelfen. (Es sei denn, Du bist einfach nicht zur Arbeit erschienen und ihr steht gerade vor Gericht)

        Gruß,
        LeoLo

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          zur Info...

          LeoLo,
          Du hast am 01. April gefragt.
          ja Jetzt ist bei mir auf dem
          Kalender Anfang August...
          auch ja. Wenn ich mit meiner Vermutung
          richtig liege, daß die goldene Hochzeit jetzt in der
          Zwischenzeit schon war,
          Deine Vermutung ist nicht richtig.
          daher: wird Dir auch der §616 BGB nicht mehr
          weiterhelfen.
          trifft er also zu? oder nicht?

          Gruß
          Gerry

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re: zur Info...

            Hallo,
            ich weiß, daß das bei uns (IGM) im Rahmentarifvertrag geregelt ist. Ganz klare Positivliste, was nicht drin steht, ist nicht. Goldene Hochzeit der Eltern steht nicht drin. :-)
            Ist der Arbeitgeber in einem Verband? Tarifbindung? Dann sieh in den Tarifvertrag, da steht es drin.

            Für die IG-Metall ein klares NEIN!

            cu Rainer

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              neee

              Hallo Rainer,

              so was wie Tarifvertrag oder Verband gibt's bei uns nicht... böse freie Wirtschaft.... ;-) deshalb war ich ja auch froh - übergeordnet - im BGB etwas gefunden zu haben. Aber inzwischen ist mir das alles zu blöd... werd halt Urlaub nehmen...

              Gruß
              Gerry

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re: neee

              Hallo,
              na dann mal unverbindlich meine Meinung: Die IGM wird ja immer so bechimpft, weil sie zu viel fordert und manches auch durchsetzt.
              Deshalb vermute ich mal, daß 'auf dem freien Markt' in dieser Richtung für die AN nichts besser ist. Vermutlich hast Du keinen Anspruch. Wenn der AG dann freiwillig ...

              cu Rainer



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