Nachtrag-Lohnfortzahlung 'Goldene Hochzeit'

Vor einiger Zeit hatte ich nachgefragt, ob ich unter Fortzahlung der Bezüge frei bekomme im Falle der „Goldenen Hochzeit“ meiner Eltern.

/t/sonderurlaub–2/1497160

Hier nun endlich eine klare Antwort als link:

http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…

Grüße
Gerry

Gefährlicher Artikel!
Hi!

Dieses „Merkblatt“ halte ich für äußerst gefährlich, da es aufgrund einiger verschwiegener Sachen schlicht eins ist:

PAUSCHAL FALSCH!

Es geht los bei der Entgeltfortzahlung (EFZ) bei Erkrankung eines Kindes! Es fehlt der Hinweis darauf, dass das ausgeschlossen werden kann.

Weiter: Nebenbeschäftigung! Die kann pauschal zwar nicht ausgeschlossen, aber durchaus genehmigungspflichtig gemacht werden!

Urlaub: Nicht 24 Tage, sonder 4 Wochen!

Sonderurlaub: Ich hasse es, wenn auf angebliche einschlägige Rechtsprechung hingewiesen wird, nicht aber ein einziges Aktenzeichen beigefügt wird! Suche mal beim AG Düsseldorf im Jahre 2001! Wir haben es damals auf eine Klage eines Mitarbeiters ankommen lassen - er hat verloren!

Ich habe nur überflogen und nicht richtig gelesen - ist schon erschreckend, was man sogar da alles findet…

Liebe Grüße
Guido

Dieses „Merkblatt“ halte ich für äußerst gefährlich

Guido

Da liegst Du auch ziemlich richtig. Manche Behörden denken eben, sie könnten in ein paar Seiten alle Facetten des Arbeitsrechts zusammenfassen, wofür andere 100 Bücher schreiben.

Das das so aber nicht geht, sollte auf der Hand liegen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido, dann war die Antwort auf meine Frage wohl leider doch nicht so eindeutig.

Vielleicht kannst Du mir dann weiterhelfen - was ist nun mit dem § 616 BGB, der in diesem IHK-Merkblatt angeführt wird. Habe ich Anspruch auf einen freien Tag oder nicht??

Gruß
Gerry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat Leo doch schon!
Hi Gerry,

Leo hat Dir doch schon in dem Artikel
/t/sonderurlaub–2/1497160

Ich kann Dir nicht annähernd mit seiner Fachkenntnis dienen - kann allerdings bestätigen, was er Dir schrieb!

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, gilt evtl. ein Tarif?

Liebe Grüße
Guido

Gerry.

Du hast am 01. April gefragt. Jetzt ist bei mir auf dem Kalender Anfang August… Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, daß die goldene Hochzeit jetzt in der Zwischenzeit schon war, wird Dir auch der §616 BGB nicht mehr weiterhelfen. (Es sei denn, Du bist einfach nicht zur Arbeit erschienen und ihr steht gerade vor Gericht)

Gruß,
LeoLo

zur Info…
LeoLo,

Du hast am 01. April gefragt.

ja

Jetzt ist bei mir auf dem
Kalender Anfang August…

auch ja.

Wenn ich mit meiner Vermutung
richtig liege, daß die goldene Hochzeit jetzt in der
Zwischenzeit schon war,

Deine Vermutung ist nicht richtig.
daher:

wird Dir auch der §616 BGB nicht mehr
weiterhelfen.

trifft er also zu? oder nicht?

Gruß
Gerry

Hallo,
ich weiß, daß das bei uns (IGM) im Rahmentarifvertrag geregelt ist. Ganz klare Positivliste, was nicht drin steht, ist nicht. Goldene Hochzeit der Eltern steht nicht drin. :smile:
Ist der Arbeitgeber in einem Verband? Tarifbindung? Dann sieh in den Tarifvertrag, da steht es drin.

Für die IG-Metall ein klares NEIN!

cu Rainer

neee
Hallo Rainer,

so was wie Tarifvertrag oder Verband gibt’s bei uns nicht… böse freie Wirtschaft… :wink: deshalb war ich ja auch froh - übergeordnet - im BGB etwas gefunden zu haben. Aber inzwischen ist mir das alles zu blöd… werd halt Urlaub nehmen…

Gruß
Gerry

Hallo,
na dann mal unverbindlich meine Meinung: Die IGM wird ja immer so bechimpft, weil sie zu viel fordert und manches auch durchsetzt.
Deshalb vermute ich mal, daß ‚auf dem freien Markt‘ in dieser Richtung für die AN nichts besser ist. Vermutlich hast Du keinen Anspruch. Wenn der AG dann freiwillig …

cu Rainer

kein gesetzlicher Anspruch!
… noch was. Mir ist gerade aufgegangen, daß Du im Gesetzestext suchst? Dann ist es klar. Tarifverträge DÜRFEN nicht gegen Gesetze verstoßen.
Hättest du vopn Gesetzes wegen einen Anspruch auf Freistellung würde unser Tarifvertrag den nicht ausschließen dürfen.
Einen gesetzlichen Anspruch hast Du also mit Sicherheit nicht.

cu Rainer

Ob er gilt oder nicht…
Hallo nochmal!

…das kann Dir hier vermutlich keiner fundiert bestätigen!

Hast Du Dir den 616 mal genau durchgelesen?

Da steht
§ 616 Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Auch wenn Leo sagt, dass es durchaus schon BAG-Urteile geben soll, in denen die goldene Hochzeit da runter fallen soll (was ich persönlich unverständlich finde): Da steht ohne Verschulden. Sorry, aber sind denn jetzt die Arbeitgeber dazu da, ihre AN für alle möglichen Feierlichkeiten frei zu stellen?!

Selbst Moslems dürfen keine Gebetspausen in Anspruch nehmen - da greift das BGB (§616) nicht! Ist irgendwann mal, zugegeben nur beim LAG Köln, gesprochen worden.

Liebe Grüße
Guido

Eine gewagte Aussage!
Huhu!

Sie ist zwar prinzipiell richtig, pauschal aber nicht unbedingt!

Dafür gibt es zu viele Öffnungen und auch einige Gesetze, die sich ein wenig widersprechen…

Grüße
Guido

komisch allerdings,
dass meine Schwester (IG Metallerin…) frei bekommt… (mit Verweis auf den 616 und dieses Merkblatts, dass in meinem Ursprungsposing als Link angehängt war…)

naja, wat soll’s… geklärt bekomm ich’s vermutlich nicht… es ist auch nicht lebenswichtig.

Grüße
Gerry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch wenn Leo sagt, dass es durchaus schon BAG-Urteile geben
soll, in denen die goldene Hochzeit da runter fallen soll (was
ich persönlich unverständlich finde): Da steht ohne
Verschulden. Sorry, aber sind denn jetzt die Arbeitgeber dazu
da, ihre AN für alle möglichen Feierlichkeiten frei zu
stellen?!

Guido

Das Problem ist doch, daß Gerry sich hartnäckig weigert, auf Details einzugehen. Obgleich man ihm haarklein erzählt, daß er so pauschal kein Ja oder Nein erwarten kann, weicht er allen Nachfragen aus und flüchtet sich immer wieder in die pauschale Frage „Krieg ich jetzt frei oder nicht?“. Du hast auf meinen Artikel im April vewiesen. Da steht alles drin was er wissen muß. Er macht sich aber nicht die Mühe, es auseinanderzudividieren. Aber, ich will mal nicht so sein und einen letzten Versuch starten:
Ich setze bei Gerry jetzt voraus, daß weder im AV noch im TV ein Anspruch zugesichert oder der §616 BGB für diesen Fall ausgeschlossen wurde. Insofern: findet die goldene Hochzeitsfeier während Deiner Arbeitszeit statt? Wenn ja, könntest Du versuchen, auf die Rechtssprechung des BAG zu verweisen, die Erbringung der Arbeitsleistung als unzumutbar deklarieren, eine Freistellung von der Arbeitsleistung für die objektiv notwendige Zeit herleiten und dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Arbeitsverhinderung nach §616 BGB einfordern. Folgendes wird passieren: der AG sagt, das hätte er ja noch nie gehört und Du kannst Dir deine Lohnfortzahlung sonstwo hinstecken (womit er vermutlich mit 99% aller AG konform gehen wird). Du mahnst das Geld dann einmal vergeblich an und Ihr trefft euch vor Gericht. Dann betrachtet ein Richter den Einzelfall und spricht Recht (soweit dies in erster Instanz gemacht wird…:o)). Wenn ich mir das ganze Theater, das da auf Dich wartet, ansehe, frage ich mich ernsthaft, ob Du nicht besser fährst, wenn Du auf Dein eventuell bestehendes Recht verzichtest und Urlaub nimmst.

Der §616 BGB ist ein ziemlich kompliziertes Paragräphchen, was zumeist falsch ausgelegt und angewandt wird. Meine Antwort im April war sicherlich rechtlich korrekt, aber gerade bei dem Fall „goldene Hochzeit der Eltern“ eher theoretischer Natur. Die realistische bzw arbeitsklimatechnisch-vernünftigste Antwort hätte auch sein können: „Tu Dir einen Gefallen und vergiß es.“

Gruß,
LeoLo