Hi!
Dieses "Merkblatt" halte ich für äußerst gefährlich, da es aufgrund einiger verschwiegener Sachen schlicht eins ist:
PAUSCHAL FALSCH!
Es geht los bei der Entgeltfortzahlung (EFZ) bei Erkrankung eines Kindes! Es fehlt der Hinweis darauf, dass das ausgeschlossen werden kann.
Weiter: Nebenbeschäftigung! Die kann pauschal zwar nicht ausgeschlossen, aber durchaus genehmigungspflichtig gemacht werden!
Urlaub: Nicht 24 Tage, sonder 4 Wochen!
Sonderurlaub: Ich hasse es, wenn auf angebliche einschlägige Rechtsprechung hingewiesen wird, nicht aber ein einziges Aktenzeichen beigefügt wird! Suche mal beim AG Düsseldorf im Jahre 2001! Wir haben es damals auf eine Klage eines Mitarbeiters ankommen lassen - er hat verloren!
Ich habe nur überflogen und nicht richtig gelesen - ist schon erschreckend, was man sogar da alles findet...
Liebe Grüße
Guido