Feiertage
Von: , Frage gestellt am Di, 19. Aug 2003
Hallo,
ich hab da mal folgende Frage:
Wir haben einen Aussendienstler mit Büro (in Privatwohnung, keine Niederlassung) in Nürnberg, der Hauptsitz der Firma ist in Schleswig-Holstein.
Ist nun in Süddeutschland ein Feiertag (da gibts die ja bekanntlich mehr), hat der MA Anspruch auf den Feiertag oder richtet sich das nach dem Bundesland des Firmensitzes des Arbeitgebers?
Ich habe gehört, dass diese Regelung kürzlich zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert worden wäre. Das wäre aber doch den MA am Stammsitz des Unternehmens gegenüber nicht fair. Die müssen fürs gleiche Geld mehr arbeiten. Wer weiss es genau?
Danke und Gruss
Sebastian
