Hallo,
ich hab da mal folgende Frage:
Wir haben einen Aussendienstler mit Büro (in Privatwohnung, keine Niederlassung) in Nürnberg, der Hauptsitz der Firma ist in Schleswig-Holstein.
Ist nun in Süddeutschland ein Feiertag (da gibts die ja bekanntlich mehr), hat der MA Anspruch auf den Feiertag oder richtet sich das nach dem Bundesland des Firmensitzes des Arbeitgebers?
Ich habe gehört, dass diese Regelung kürzlich zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert worden wäre. Das wäre aber doch den MA am Stammsitz des Unternehmens gegenüber nicht fair. Die müssen fürs gleiche Geld mehr arbeiten. Wer weiss es genau?
Danke und Gruss
Sebastian
Hallo,
ich hab da mal folgende Frage:
Wir haben einen Aussendienstler mit Büro (in Privatwohnung,
keine Niederlassung) in Nürnberg, der Hauptsitz der Firma ist
in Schleswig-Holstein.
Ist nun in Süddeutschland ein Feiertag (da gibts die ja
bekanntlich mehr), hat der MA Anspruch auf den Feiertag oder
richtet sich das nach dem Bundesland des Firmensitzes des
Arbeitgebers?
Ich habe gehört, dass diese Regelung kürzlich zu Gunsten des
Arbeitnehmers geändert worden wäre. Das wäre aber doch den MA
am Stammsitz des Unternehmens gegenüber nicht fair. Die müssen
fürs gleiche Geld mehr arbeiten. Wer weiss es genau?
Danke und Gruss
Sebastian.
Zunächst einmal kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Ist nichts weitergehend vereinbart, hat in diesem Falle der AN in Nürnberg „feiertagsfrei“, wenn sein Einsatzgebiet auch die vom Feiertag betroffene Region umfasst.
„Nicht fair“ ist m.E. so eine Sache. Warum sollte man sich nicht für einen Kollegen mal darüber freuen, daß er eben einfach das Glück hat, einen Feiertag mehr genießen zu dürfen? Mißgunst ist wohl nicht der rechtlich relevante, aber vermutlich schon der moralisch korrekte Ausdruck in diesem Zusammenhang.
Gruß,
LeoLo
Hi Leolo,
naja, mit Missgunst hat das eigentlich weniger zu tun als mit der angesprochenen Fairness. Summa summarum kommt der süddeutsche Kollege da auf deutlich mehr „Urlaub“ als seine norddeutschen Kollegen. Da fragt man sich schon: Mit welchem Recht? Natürlich kann man sich für den Kollegen aus dem Südenfreuen, man kann aber auch die Kollegen aus dem Norden bedauern. Es hat alles zwei Seiten. Dank Dir jedenfalls für die Antwort.
Gruss Sebastian