Arbeitsvertrag/13. Gehalt

Hallo,
hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Bin seit 6 Jahren in einer ungekündigten Stellung mit einem mündlichen Arbeitsvertrag. Vor ca. 3 Jahren erhielten wir einen 2. Chef. Diese möchte nun schriftliche Arbeitsverträge einführen.Ist dies ohne Einschränkung zulässig?

Seit 6 Jahren erhalten wir ein 13. Gehalt. Anteilig 50% im Sommer als UG und 50% im November als WG. Jetzt soll dies auf 2/3 eines 13. Monatsgehaltes gekürzt werden und auszahlbar mit dem Dezembergehalt oder sogar ganz gestrichen werden wenn der Arbeitgeber dies so will (d.h. wir haben keinen Anspruch mehr). Zulässig? Habe mal gehört, dass wenn man regelmäßig sein 13. Gehalt erhalten hat, würde ein sogenanntes Gewohnheitsrecht in Kraft treten. Ist das richtig?

Des Weiteren sollen wir in Zukunft unendgeltlich bis zu 20 Std im Monat zusätzlich arbeiten müssen(wenn erforderlich), ohne Überstundenabgeltung und ohne Freizeitausgleich. Dies war bis jetzt auch nicht der Fall. Überstunden wurden immer durch Freizeit abgegolten. Zulässig?

Dies ist nur ein Auszug aus dem ca. 20 Seiten umfassenden Vertrag.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
P.S. Habe noch nichts unterschrieben.
Was ist wenn ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?

Gruß
Andreas

Hi!

Bin seit 6 Jahren in einer ungekündigten Stellung mit einem
mündlichen Arbeitsvertrag. Vor ca. 3 Jahren erhielten wir
einen 2. Chef. Diese möchte nun schriftliche Arbeitsverträge
einführen.Ist dies ohne Einschränkung zulässig?

Hast Du auch keinen „Nachweis“? Eigentlich müsste nach 4 Wochen ein schriftlicher Nachweis ausgehändigt werden…

Seit 6 Jahren erhalten wir ein 13. Gehalt. Anteilig 50% im
Sommer als UG und 50% im November als WG. Jetzt soll dies auf
2/3 eines 13. Monatsgehaltes gekürzt werden und auszahlbar mit
dem Dezembergehalt oder sogar ganz gestrichen werden wenn der
Arbeitgeber dies so will (d.h. wir haben keinen Anspruch
mehr). Zulässig? Habe mal gehört, dass wenn man regelmäßig
sein 13. Gehalt erhalten hat, würde ein sogenanntes
Gewohnheitsrecht in Kraft treten. Ist das richtig?

Das Ganze nennt sich „betriebliche Übung“. Soll heißen: Wenn eine Zahlung regelmäßig erfolgt (beim 13. Gehalt geht man nach drei Jahren von einer Regelmäßigkeit aus), und diese nicht im Vorfeld als „freiwillig und jederzeit einstellbar“ tituliert ist, hast Du einen Rechtsanspruch.

Des Weiteren sollen wir in Zukunft unendgeltlich bis zu 20 Std
im Monat zusätzlich arbeiten müssen(wenn erforderlich), ohne
Überstundenabgeltung und ohne Freizeitausgleich. Dies war bis
jetzt auch nicht der Fall. Überstunden wurden immer durch
Freizeit abgegolten. Zulässig?

Die Regelung an sich ist zumindest nicht pauschal unzulässig. Wenn Ihr den Vertrag unterschreibt, dann passt das!

P.S. Habe noch nichts unterschrieben.

Im Zweifel: Unterschreibe mit dem Vermerk „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ und schleppe das Teil zum Anwalt.

Was ist wenn ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreibe?

Grob gesagt handelt es sich hier anscheinend um eine Änderungskündigung (zumindest interpretiere ich das so). Du kannst unterschreiben und zu schlechteren Bedingungen bleiben oder Du riskierst eine Kündigung.

Wie viele Mitarbeiter seit Ihr? Habt Ihr einen Betriebsrat? Fallt Ihr in einen Tarif? Bist Du Gewerkschaftsmitglied?

Das wäre für eine etwas seriösere Antwort wichtig zu wissen!

Grüße
Guido

Hi Guido,
danke erst mal für die ausführliche Antwort.

Hast Du auch keinen „Nachweis“? Eigentlich müsste nach 4
Wochen ein schriftlicher Nachweis ausgehändigt werden…

Nein leider nicht.

Wie viele Mitarbeiter seit Ihr? Habt Ihr einen Betriebsrat?
Fallt Ihr in einen Tarif? Bist Du Gewerkschaftsmitglied?

Wir sind 9 Angestellte, davon 7 Halbtagskräfte und zwei Ganztagskräfte. Wir sind an keinen Tarifvertrag gebunden und auch nicht in einer Gewerkschaft. Gibt es alles in unserer Branche nicht. Betriebsrat sowieso nicht. Habe das Gefühl, dass liegt an unserer lieben netten neuen 2. Chefin und Ihrem netten Sohn, der wohl jetzt auch bei uns was zu sagen hat. Er hat die Vertäge entworfen, ist seit kurzem Rechtsanwalt und bekommt leider mit Note 4,5 keine Stellung, Mama ist ja da… Vorher hat es ohne Probleme mit unserem ersten Chef auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag funktioniert. Na ja, wenn der Umsatz nicht mehr so stimmt müssen die Angestellten bluten, nur nicht die Chefs. So ist es leider wohl überall. so, dass musste ich mal los werden. Sorry.

Das wäre für eine etwas seriösere Antwort wichtig zu wissen!

Werde das Ding, wenn ich es habe wohl erst mal zum Anwalt schleppen.

Grüße
Guido

Grüße
Andreas

P.S. Wünsche allen anderen, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten und nicht dauernd Seitenhiebe bekommen.