Hallo erst mal,
mir wurde gekündigt und nun soll ich meine Arbeitskleidung ( Uniform im Sicherheitsbereich, Blusen, Hosen, Westen, Jackets) in eine Reinigung bringen, das Schild der Reinigung dran lassen, damit sie sehen, daß die Sachen auch wirklich in der Reinigung waren.
Ich persönlich denke, es ist nicht rechtens, aber weiß jemand mehr? Und wenn, gibt es evtl. ein Urteil darüber oder einen Paragraphen, worauf ich mich berufen kann? Es müßte doch ausreichend sein, wenn ich die Sachen frisch gewaschen abgebe?
Ich hoffe auf viele Antworten. danke schon mal und viele Grüße
Kerstin
Hallo Kerstin,
Und wenn, gibt es evtl. ein Urteil darüber oder einen
Paragraphen, worauf ich mich berufen kann? Es müßte doch
ausreichend sein, wenn ich die Sachen frisch gewaschen abgebe?
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf könnte Dir vielleicht weiterhelfen. Dort heißt es:
"Die Sauberkeit der Kleidung ist nicht Sache der Mitarbeiter, entschieden die Richter am Rhein. Dies gilt auch dann, wenn in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung eine andere Regelung vorschreibt.
Dabei stellte die Arbeitgeberin die Berufskleidung für ihre Mitarbeiterinnen hinter der Wurst- und Käsetheke kostenlos zur Verfügung. Sogar ein Firmenlogo schmückte die Kittel. Allein die Reinigung der Kleidung sollten nach der Betriebsvereinbarung die Mitarbeiterinnen auf eigene Kosten durchführen. Eine Regelung, die einer der Mitarbeiterinnen nicht schmecken wollte. Sie stellte die Rechnung für die Reinigung dem Arbeitgeber in Rechnung.
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt feststellte.
Sofern Hygienevorschriften das Tragen einer speziellen Kleidung bestimmen, muss der Arbeitgeber nicht nur die Kosten für die Reinigung, sondern auch die Kosten für die Pflege der Kleidungsstücke übernehmen. Der Versuch des Arbeitgebers, diese Pflicht durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung auf seine Mitarbeiter abzuwälzen, schlägt nach Ansicht der Düsseldorfer Arbeitsrichter fehl. Nach § 619 Bürgerliches Gesetzbuch kann eine Pflicht, die den Arbeitgeber trifft, nicht im Voraus vertraglich aufgehoben werden, wenn es um die Fürsorge des Mitarbeiters geht. (…)
Die Tatsache, dass die Kleidung dem Mitarbeiter durch den Arbeitgeber überlassen wird und der Arbeitnehmer diese auch in seiner Freizeit tragen können, spielte für die Arbeitsrichter in Düsseldorf keine Rolle." (www.recht-und-fuehrung.de/fvrf/newslist.asp?id=403)
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du mit Deiner Arbeitskleidung genauso verfahren kannst, wenn da nicht gerade Farbflecken draufsind, weil Du in der Uniform Deine Wohnung gestrichen hast…
Grüße,
Matthias