Tod des Geschäftsführers

Hallo, keine Ahnung ob für meine Frage hier das die richtige Rubrik ist.

Mir dämmerte es nur heute aufgrund folgender Situation:

Wir (Agentur, GmbH), sind 2 fest Angestellte sowie ein Geschäftsführer und dessen Partner (5% Anteil).

Geschäftsführer und Partner fliegen diese Weihnachten in den Urlaub nach Bali.

Ich will ja jetzt nichts heraufbeschwören, aber was passiert eigentlich wenn aufgrund eines Unfalles (Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Auto überfahren usw.) jetzt die Führungsriege umkommt und damit ausfällt (also Geschäftsführer sowie Stellvertreter)?

Aufgrund der kleinen Agenturgrösse können meine Kollegin und ich den Betrieb zunächst aufrecht erhalten gegenüber den Kunden - wir haben immer und jederzeit Einsicht in allen Dokumente und Vorgänge gehabt und wissen auch alle notwendigen Fakten und Daten, um ohne Probleme weiter zu arbeiten, aber das operative Geschäft bricht ja faktisch zusammen.

Was passiert also, wenn kein Geschäftsführer mehr existiert? Welches Prozedere wird da in Gang gesetzt? Bestünde die Möglichkeit einer Übernahme der Firma durch uns beide Angestellten? Was passiert mit den Firmendaten (Kundenstamm, Projekte, Forschung & Entwicklung).

Diese Frage wurde bei uns noch nie wirklich diskutiert,aber ich glaube das für diesen Fall mein Chef überhaupt nicht vorgesorgt hat.

Hallo

Ich will ja jetzt nichts heraufbeschwören, aber was passiert
eigentlich wenn aufgrund eines Unfalles (Flugzeugabsturz,
Terroranschlag, Auto überfahren usw.) jetzt die Führungsriege
umkommt und damit ausfällt (also Geschäftsführer sowie
Stellvertreter)?

Der Tod des Arbeitgebers führt in der Regel nicht dazu, dass das Arbeitsverhältnis endet. Es wird mit den Erben fortgesetzt.

Was passiert also, wenn kein Geschäftsführer mehr existiert?
Welches Prozedere wird da in Gang gesetzt? Bestünde die
Möglichkeit einer Übernahme der Firma durch uns beide
Angestellten? Was passiert mit den Firmendaten (Kundenstamm,
Projekte, Forschung & Entwicklung).

Das alles werden euch die Erben mitteilen. Wenn diese kein Interesse an der Fortführung des Untenehmens haben, können Sie es euch natürlich auch verkaufen, oder jemand anderem.

Gruß,
LeoLo

Hi Martin,
vielleicht solltest Du lieber im Brett „Psychologie“ posten?
Gruß, Anja

Hallo Anja, danke für die Ironie, aber die Frage ist todernst gemeint, da die wirklich zusammen wegfahren. Hier gehts um existentielle Fragen der Handlungsfähigkeit einer Firma - wäre nicht das erste mal, dass es diese Konstellation gibt und ein GF plötzlich verstirbt.

Hallo LeoLo, danke für die Antwort.
Geschäftsanteile und die Funktione GESCHÄFTSFÜHRER gehen an die Erben über? Das wusste ich nicht. D.h. die Erben sind also sofort für die zahlungsverpflichtungen und unterschriftsleistungen verantwortlich? Wenn diese überfordert damit sind (bei Beiden um die 80 Jahre sowie bei Beiden keine EU-Staatsbürger)kann das eine Firma ziemlich schnell in den Ruin treiben vermute ich. Ich dachte, eine Behörde bestellt zunächst einen Verwalter (ähnlich wie bei einer Insolvenz), der die Geschäfte weiterführt oder einen Vertreter bestimmen kann.
Ansonsten wäre das ja ziemlich schräg geregelt.

Kleiner Ausflug ins Gesellschaftsrecht
Hallo Martin,

Geschäftsanteile und die Funktione GESCHÄFTSFÜHRER gehen an
die Erben über?

Eine GmbH ist eine Gesellschaft, deren Anteile ähnlich wie bei einer AG (dort halt Aktien) den Gesellschaftern gehören. Diese Gesellschafter sind aufgerufen, einen oder mehrere Geschäftsführer für die Gesellschaft zu ernennen, die nicht zwangsläufig sie selber sein müssen.

D.h. sterben die Gesellschafter, dann haben die Erben das Recht, die Gesellschaftsanteile zu übernehmen. Häufig ist allerdings eine Klausel, dass Erben von den Restgesellschaftern nicht zwangsläufig „geduldet“ werden müssen, sondern ggf. ausbezahlt werden.

Stirbt eine Geschäftsführer, so ist das ähnlich einem Tod eines Angestellten (der GF ist „nur“ ein besserer Angestellter). Es muss schlicht von der Gesellschafterversammlung ein neuer bestellt werden.

Das wusste ich nicht. D.h. die Erben sind also
sofort für die zahlungsverpflichtungen und
unterschriftsleistungen verantwortlich?

Nein. a) sie müssen das Erbe antreten. b) sie müssen nicht zwangsläufig die GF ausführen, sondern können auch einen Dritten bestellen. Aber: Sobald sie das Erbe antreten, haften sie mit der Einlage, bzw. mit dem Privatvermögen in Höhe einer ggf. ausstehenden Einlage!

Wenn diese überfordert
damit sind (bei Beiden um die 80 Jahre sowie bei Beiden keine
EU-Staatsbürger)kann das eine Firma ziemlich schnell in den
Ruin treiben vermute ich.

Das ist bei kleinen Unternehmen nicht unwahrscheinlich…

Ich dachte, eine Behörde bestellt
zunächst einen Verwalter (ähnlich wie bei einer Insolvenz),
der die Geschäfte weiterführt oder einen Vertreter bestimmen
kann.

Warum sollte sie?

Ansonsten wäre das ja ziemlich schräg geregelt.

Warum? Anteile an Gesellschaften gehören zu ganz normalen Erbgütern.

Grüße
Jürgen

1 „Gefällt mir“

Hallo Anja, danke für die Ironie, aber die Frage ist todernst
gemeint, da die wirklich zusammen wegfahren.

Hi Martin,
Seltsam, dass Du meine Äußerung als ironisch bezeichnest. Ich habe mich spontan gefragt: Was sind das für Ängste, die hinter dieser Anfrage stecken?

Warum besprecht ihr das nicht mit den „Betroffenen“?
Das verstehe ich offengestanden nicht…
Gruß, Anja

Hallo.

Warum besprecht ihr das nicht mit den „Betroffenen“?
Das verstehe ich offengestanden nicht…

Klaro… Sie setzen sich im Kreis auf den Boden, rollen sich einen Ball zu und dann:
„Hey, Chef, was passiert eigentlich mit uns, wenn Sie und Herr Müller jetzt beim Bali-Urlaub von einer Splittergranate zerfetzt werden?“

Ich
habe mich spontan gefragt: Was sind das für Ängste, die hinter
dieser Anfrage stecken?

Existenzängste? Stichwort: Arbeitslosigkeit? Ein Bali-Trauma scheint mir hier nicht vorzuliegen. Dazu müßte ich aber mal eine kostenpflichtige genauere Diagnose durchführen können…:o)

Gruß,
heute im roten Super-Psychiatergewand mit dem dicken „L“ drauf
LeoLo

OwT = Ohne weiteren Text

jetzt spinnste aber ein bisschen,
LeoLo,
ich hatte schon Führungspositionen und da war es einfach normal, mögliche Krisenfälle im Vorfeld zu besprechen… Dass da niemand an Tod gedacht hat, halte ich eher psychisch für gesund…
Gruß,
Anja
(Ballspiele - absurd!)

jetzt spinnste aber ein bisschen,

Komisch. Hör ich dauernd :o)

LeoLo,
ich hatte schon Führungspositionen und da war es einfach
normal, mögliche Krisenfälle im Vorfeld zu besprechen… Dass
da niemand an Tod gedacht hat, halte ich eher psychisch für
gesund…
Gruß,
Anja
(Ballspiele - absurd!)

Liebe Hobbypsychologin Anja.

Eigentlich sollte das nur ein scherzhaft gemeinter Einwand sein, aber ok, ziehen wir es durch:

Nicht an den Tod zu denken, ist nicht gesund sondern wird gemeinhin in die Rubrik „Verdrängung“ gestellt.

Tip:

Marta Brandner „Der Tod hat keine Farbe“
16,20 Euro, Verlag Schwind Wagner, 83071 Stephanskirchen, ISBN 3-9805969-4-X Buch anschauen

oder

Sylvia Brathuhn „Lernen, mit dem Tod zu leben“
Osnabrück: Der Andere Verlag, 1999, ISBN 3-9806537-4-9 Buch anschauen
(Ob man sich autmatisch mehr mit dem Tod beschäftigt, wenn man „Brathuhn“ heißt? Keine Ahnung :o)))

Jetzt mal zum Thema: Also erst sagst Du, man soll den AG direkt drauf ansprechen und danach sagst Du, man ist krank, wenn man’s macht… Was ja durch Deine Empfehlung, daß der gute Mann psychologische Hilfe braucht, eindrucksvoll unterstrichen wird. (Oder misdeute ich das? Warum sollte er dann ins Psycho-Brett?)

Ballspiele absurd? Dann warst Du scheinbar schon öfter mal Führungskraft aber noch nie auf einem dieser unsäglich grausamen Seminare für diese Leute. Mußt Du mal machen. Ist echt spannend, wenn gestandene leitende Angestellte Ihr Selbst beginnen zu suchen.

Ich jedenfalls finde die gestellte Frage durchaus „normal“ und auch sicherlich wichtig. Warum sollte es ein qualitativer Unterschied sein, wenn der eine AN über eine Kündigung nachdenkt und der andere über den Tod seiner/s AG/in reflektiert?

Gruß,
LeoLo

2 „Gefällt mir“

Lieber LeoLo,

Eigentlich sollte das nur ein scherzhaft gemeinter Einwand
sein, aber ok, ziehen wir es durch:

och, belassen wir es doch beim Scherzen, fühle mich wohler dabei :smile:)
LG, Anja