Der Rechtspfleger ist eine Beamtenausbildung im gehobenen Dienst, d.h. mit (Fach)Abitur als Einstiegsvoraussetzung. Sie wird nur bei Gericht durchgeführt und beinhaltet auch ein Studium, so eine Art Diplom-Jurist mit nicht so breiten Kenntnissen, dafür aber mehr in den gerichtsrelevanten Bereichen mehr in die Tiefe gehend.