Hallo,
ich werde demnächst Vater und habe gehört, daß der Arbeitgeber zu diesem Ereignis 5 Tage Sonderurlaub geben muß.
Ich finde das recht merkwürdig, habe zumindest noch nie etwas davon gehört. Ist da was dran, oder kann es vielleicht sein, daß in einem Einzelfall ein Chef sowas mal gemacht hat? Soviel Sonderurlaub ist doch wohl kaum reell?
Hallo.
ich werde demnächst Vater und habe gehört, daß der Arbeitgeber
zu diesem Ereignis 5 Tage Sonderurlaub geben muß.
Das hast Du leider falsch gehört.
Ich finde das recht merkwürdig, habe zumindest noch nie etwas
davon gehört.
Weil es eben nicht stimmt.
Ist da was dran, oder kann es vielleicht sein,
daß in einem Einzelfall ein Chef sowas mal gemacht hat? Soviel
Sonderurlaub ist doch wohl kaum reell?
Anspruch auf Sonderurlaub besteht auf genau 0 (Null) Tage, wenn vertraglich nichts anderslautendes vereinbart ist. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung für den objektiv notwendigen Zeitraum dürfte durchsetzbar sein. Inwieweit für diesen Zeitraum dann auch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Arbeitsverhinderung besteht, hängt davon ab, was konkret vertraglich zum Thema §616 BGB vereinbart ist.
Gruß,
LeoLo