Hallo,
ich habe mal ne Frage:
Was ist davon zu halten, wenn der Arbeitgeber unter das
Zwischenzeugnis schreibt:
„Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn X
ausgestellt.“
Ist das o.K. so, oder ist das wieder so eine Codierung? Bitte
antwortet ganz schnell, weil mein Mann sich dringend bewerben
muss!
Für sich alleine ist das bedeutungslos.
Umgekehrt könnte man das Fehlen dieses Satzes als Vorbote einer bald folgenden AG-seitigen Kündigung interpretieren.
Siehe auch http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…