Hi!
Hmmm, und warum hatte meim Anwalt mit genau diesem Argument
meine Kündigung ruckzuck rückgängig machen können?
Keine Ahnung! Hast Du ein Urteil, ein Aktenzeichen?
Oder hat der Anwalt gut geklappert, und der AG hat einen Rückzug gemacht?
Grundsätzlich kann nur die Person eine Kündigung zurücknehmen, die diese auch ausgesprochen hat. Es kann auch sein, dass es einen gerichtlichen Vergleich gibt, der die Rücknahme beinhaltet (dann ist da aber mehr). Oder aber die Kündigung wird in einem Urteil für unwirksam erklärt - da dann aber garantiert nicht nur deshalb, weil in einer Kündigung während der Probezeit ein Grund genannt ist!
Klar kann es sein, dass der genannte Grund die Kündigung angreifbar macht, dann ist es aber die Begründung an sich und nicht die Nennung.
Eine Nennung des Grundes (egal ob innnerhalb oder außerhalb der Probezeit) ist bestenfalls dämlich aber noch lange kein pauschaler Formfehler. Denn so wichtig ist die Form nicht - lediglich schriftlich muss eine Kündigung sein und von der richtigen Person unterzeichnet...
LG
Guido