Kündigung am Ende der Probezeit

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Apr 2006

Hallo,
ich möchte mal Wissen welchen Vorteil die Arbeitgeber haben, wenn sie den Arbeitnehmern pünktlich zum Ende der Probezeit kündigen. Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder efeuert wurden. Bekommt man für die übernahme vielleicht eine Art Prämie von der BA?

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigung am Ende der Probezeit

    hi ich möchte mal Wissen welchen Vorteil die Arbeitgeber haben,
    wenn sie den Arbeitnehmern pünktlich zum Ende der Probezeit
    kündigen.
    weil sie dann keine Begründungen brauchen, es nur "die eine" Kündigungsfrist gibt, die sie ja bis zum ende ausschöpfen und sie für die Zeit jemanden hatten, der sich in der Hoffnung auf Festanstellung ein bisschen bemüht hat. Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten
    gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen
    Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder gefeuert
    wurden. Bekommt man für die übernahme vielleicht eine Art
    Prämie von der BA?
    nö - aber wenn ein Betrieb das zu häufig macht, fällt das auch irgendwann mal auf

    Gruß H.

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kündigung am Ende der Probezeit

      Hallo, nö - aber wenn ein Betrieb das zu häufig macht, fällt das auch
      irgendwann mal auf
      mit der Folge, dass der Betrieb stillgelegt wird?

      Gruß Volker

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung am Ende der Probezeit

    Hallo,

    noch ein Antwortversuch zum Thema: Ich hab das jetzt schon mehrfach von Bekannten
    gehört, die als Lehrling übernommen wurden und pünktlich gegen
    Ende der Probezeit aus Betrieblichen Gründen wieder efeuert
    wurden.
    erstens sind da noch keine Gründe notwendig.

    Zweitens erhält der zunächst mal Übernommene danach mehr Geld von der BA, da das Gehalt der letzten drei Monate zur Berechnung herangezogen wird. Bei dieser Bestimmung gibt es zwar noch die Einschränkung, dass keine außergewöhnliche Erhöhung des Gehalts in einem gewissen Zeitraum eingetreten sein darf, aber der Sprung von der Ausbildungsvergütung zum Facharbeiter-/Gesellenlohn zählt ausdrücklich nicht als außergewöhnlich.

    Gruß, Karin

  3. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung am Ende der Probezeit

    aus Betrieblichen Gründen wieder gefeuert
    wurden.
    Wenn in der "Kündigung während der Probezeit" eine Begründung steht, ist das soweit ich weiß ein Formfehler.
    Der Arbeitnehmer kann mit einem Anwalt leicht dagegen vorgehen.

    Gruß JoKu

    • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
      Ähm - gaanz kurz!

      Hi! Wenn in der "Kündigung während der Probezeit" eine Begründung
      steht, ist das soweit ich weiß ein Formfehler.
      Der Arbeitnehmer kann mit einem Anwalt leicht dagegen
      vorgehen.
      Unfug!


      LG
      Guido

      • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
        Re: Ähm - gaanz kurz!

        Unfug!

        LG Guido
        Hmmm, und warum hatte meim Anwalt mit genau diesem Argument
        meine Kündigung ruckzuck rückgängig machen können?

        Gruß JoKu

        • Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Ähm - gaanz kurz!

          Hi! Hmmm, und warum hatte meim Anwalt mit genau diesem Argument
          meine Kündigung ruckzuck rückgängig machen können?
          Keine Ahnung! Hast Du ein Urteil, ein Aktenzeichen?
          Oder hat der Anwalt gut geklappert, und der AG hat einen Rückzug gemacht?

          Grundsätzlich kann nur die Person eine Kündigung zurücknehmen, die diese auch ausgesprochen hat. Es kann auch sein, dass es einen gerichtlichen Vergleich gibt, der die Rücknahme beinhaltet (dann ist da aber mehr). Oder aber die Kündigung wird in einem Urteil für unwirksam erklärt - da dann aber garantiert nicht nur deshalb, weil in einer Kündigung während der Probezeit ein Grund genannt ist!

          Klar kann es sein, dass der genannte Grund die Kündigung angreifbar macht, dann ist es aber die Begründung an sich und nicht die Nennung.

          Eine Nennung des Grundes (egal ob innnerhalb oder außerhalb der Probezeit) ist bestenfalls dämlich aber noch lange kein pauschaler Formfehler. Denn so wichtig ist die Form nicht - lediglich schriftlich muss eine Kündigung sein und von der richtigen Person unterzeichnet...


          LG
          Guido

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