Steuererklärung als Honorarkraft

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Dez 2000

Ich bin z.Zt. als Honorarkraft bei 2 Instituten beschäftigt. Ich weiß, dass ich Ende des Jahres einen Einkommensbescheid abgeben muss.

Welche Formulare brauche ich und was genau muss ich alles angeben (Arbeitsstellen, geleistete Stunden, Stundenlohn, ...)?

Dann würde mich interessieren, was ich als Freiberufler alles von den Steuern absetzen kann.
Stimmt es, dass ich beim Absetzen der gefahrenen Kilometer zur Arbeit den Hin- UND den Rückweg angeben darf? (Also z.B. 21km hin und 21km zurück gleich 42km pro Tag!?)

Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Re: Steuererklärung als Honorarkraft

    Steuer-FORMULARE erhältst Du kostenlos bei Deinem Finanzamt. Darüber hinaus schließe ich aus Deinem Posting, dass die Steuererklärung für Dich "Neuland" ist?! Sollte ich richtig liegen, würde ich (zumindest für dieses erste Jahr) die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen oder aber mind. ein entsprechendes PC-Prog. einsetzen. Aus eigener (leidvoller) Erfahrung weiß ich, dass dieses Thema für Otto-Normalverbraucher zunächst ein Buch mit sieben Siegeln ist und dass mit dem sog. klaren Menschenverstand vieles nicht zu bewältigen ist. Man könnte bisweilen den Eindruck gewinnen, dass unsere Steuergesetzgebung ein Beschäftigungssicherungsprogramm für Finanzbeamte und Steuerberater ist . . .

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Steuererklärung als Honorarkraft

      Man könnte bisweilen den Eindruck gewinnen,
      dass unsere Steuergesetzgebung ein
      Beschäftigungssicherungsprogramm für Finanzbeamte und
      Steuerberater ist . . .
      das kann durchaus so sein, obwohl es nicht beabsichtig ist vom BFM! die StB ansich raten doch immer zu "übersichtlicheren" gesetzen und schneiden sich doch scheinbar selber ins fleisch...

      shob

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