Arbeitsunfall Erwerbsunfähigkeitsrente

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Aug 2001

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

mein Freund hat keinen PC und ich übernehme für ihn die Recherche.

Er hat Zeit seines Lebens im öffentlichen Dienst unter verschiedenen Dienstgebern gearbeitet, zuletzt 15 Jahre in der
Justizvollzugsanstalt.

Bei der Begleitung von Strafgefangenen zum Arzt außerhalb des Gefängnisses hat einer der Häftlinge einen Fuchtversuch unternommen und ihn dabei am Kopf verletzt; im übrigen wurde er auch noch von einem Fahrzeug zur Seite geschleudert und erlitt dadurch Prellungen.

Am Kopf wurde er durch eunen Schlag mit einem Gegenstand im Sinne eines "Stumpfen Traumas" so erheblich verletzt, daß er unvorhersehbare erheblichen Druckempfindungen und überraschende Schmerzattacken unter der Schädeldecke bekommt, so daß er sich zurückziehen muß "bis der Anfall vorüber ist".

Zunächst wurde der Unfall nicht als Betriebs-/Arbeitsunfall anerkannt, einmal, weil er nicht innerhalb der Anstalt stattfand, dann wurde der Zusammenhang seiner Erkrankung als Folge der Schädigung ausgelöst durch den Flüchtigen vom Gutachter "geleugnet", schließlich hat ein weiterer Gutachter den Zusammenhang attestiert und ihm 25% Schwerbeschädigung "zugebilligt".

Das Land möchte ihn vorzeitig in den Ruhestand versetzen (Zwangspensionieren), allerdings "mit Abschlägen" seiner Pension.

Er möchte die volle Anerkennung als Dienstunfall mit all seinen medizinische, psychischen, sozialen und versorgungsrechtlichen Aspekten ohne Abstriche.

Er ist weder berufsfähig, noch erwerbsfähig. Er würde die rechtliche Prozedur einer Rehabilitation mitmachen, auch in seinen Beruf zurückkehren, falls dies erforderlich wäre, um dann eben immer wieder auszufallen und um für Wochen krankgeschrieben zu werden.

Nur eines ist sicher: Selbst wenn er eine Umschulung mitmacht. Egal wo er arbeiten wird - selbst wenn der jetzige Arbeitgeber ihn irgenwohin "versetzen" würde - er würde auf grund der spontannen Ausfälle ständig einen hohen jährlichen Krankenstand aufweisen.

Z.Zt. ist er im 3,5 ten Jahr (von max 4 Jahren) berentet. Er ist 56 Jahre alt.

Die Klage ist anhängig. Was, wenn das Gericht dem zweiten Gutachten (25%) stattgibt?

Wer kann das Krankheitsbild aus einem analogen Fall beleuchten?

Wer kennt Gerichtsentscheidungen, denen Ähnliches zugrundelag? usw...

Danke:JCB

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!