Wartungs-/Reperaturkosten der Heizungsanlage?

Hallo,
ich habe eine Gas-Etagenheizung (2 Jahre alt) für meine Wohnung.
In meinem Vertrag steht, daß ich einmal im Jahr die Wartung durchführen lassen muß. Desweiteren muß ich Reparaturen in der Wohnung bis 100 DM selbst zahlen.

Das ‚Problem‘ bzw. die Frage:
Anfang Dezember hat der Schornsteinfeger meine Heuzung stillgelegt, da die Grenzwerte um ein vielfaches überschritten wurden.
Am Tag darauf kam ein Heizungsmonteur und hat irgendwelche Einstellungen vorgenommen. Es sollte aber noch ein Ersatzteil
eingebaut werden, das erst noch bestellt werden muß.
Drei Wochen später wurde das auch gemacht.
Als ich den Monteur fragte, ob das jetzt alles Wartung oder Reparatur war, antwortete er Reparatur.
Die Rechnung wurde an den Vermieter geschickt.
Jetzt nach 4 Wochen kam die Rechnung zu mir.
Eine Arbeitsstunde für Wartungsarbeiten 155 DM.
D.h. die Rechnung wurde vom Vermieter an den Monteur zurück geschickt, mit der ‚Bitte‘ die Kosten auf mich unter dem Namen Wartungsarbeiten weiterzuleiten.

Habe so meine Zweifel an der Korrektheit.
Wie sollte oder besser, wie kann ich hier vorgehen?

Vielen Dank für einen Tipp!

Grüße

Kay

Hallo,
ich habe eine Gas-Etagenheizung (2 Jahre alt) für meine
Wohnung.
In meinem Vertrag steht, daß ich einmal im Jahr die Wartung
durchführen lassen muß.

Also hier sind die Kosten vollständig - mit Ausnahme der Reparaturen und Reparaturersatzteile - zu tragen.

Desweiteren muß ich Reparaturen in der

Wohnung bis 100 DM selbst zahlen.

Achtung, diese Regelung wäre dann falsch, wenn nicht gleichzeitig der Betrag für eine Rechnung auch in der Höhe für ein Jahr begrenzt wäre. Im Mietvertrag muss es so oder ähnlich heissen " Der Mieter trägt pro anfallende Rehcnung für Kleinreparaturen DM 100,00, höchstens im Jahr jedoch insgesamt 500 DM (oder z.B. 8 % der Jahresmiete. Die anteiliegn Kosten sind nur auf die Teile begrenzt, die dem täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind."

Das ‚Problem‘ bzw. die Frage:
Anfang Dezember hat der Schornsteinfeger meine Heuzung
stillgelegt, da die Grenzwerte um ein vielfaches überschritten
wurden.
Am Tag darauf kam ein Heizungsmonteur und hat irgendwelche
Einstellungen vorgenommen. Es sollte aber noch ein Ersatzteil
eingebaut werden, das erst noch bestellt werden muß.
Drei Wochen später wurde das auch gemacht.
Als ich den Monteur fragte, ob das jetzt alles Wartung oder
Reparatur war, antwortete er Reparatur.
Die Rechnung wurde an den Vermieter geschickt.
Jetzt nach 4 Wochen kam die Rechnung zu mir.
Eine Arbeitsstunde für Wartungsarbeiten 155 DM.

Die Kosten der Wartung sind von Dir zu tragen, die Kosten der Reparaturen bei der Wartung muss der Vermieter zahlen. Dsa heisst, Du musst alle Wartungskosten inkl. Mehrwertsteuer herausrehcnen und den Rets zahl der Vermieter. Er muss Dir eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen. Du bist nur für die Wartung zuständig. Nicht für die Instandsetzung.

Wie schon im direkten Posting hingewiesen, entsprechende Schreiben an den Vermieter.

Gruss Günter