Hallo liebe Experten!
Ich habe vergangenes Jahr als freier Mitarbeiter für eine Multimediaagentur gearbeitet.
Die letzte Rechnung ist bis heute nicht bezahlt.
Wer kann mir sagen was ich bei Mahnungen beachten muss und wie ich falls diese erfolglos bleiben weiter tun sollte (Inkassobüro etc.?)
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruss
Torsten
Hi!
Wenn die Rechnung berechtigt war brauchst du nicht mal mehr mahnen! An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt beauftragen das Geld einzutreiben, da die Firma nach dem neuen Gesetz auch ohne Mahnung in Verzug ist!
Gruß
Bernd Winnemölelr
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Hallo!
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Danach ist der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug. Mahnungen werden dadurch entbehrlich.
Geldschulden sind während des Verzuges für das Jahr mit 5 % über dem Basiszinssatz nach dem Diskont-Überleitungs-Gesetz zu verzinsen (gültiger Basiszinssatz zu finden unter: http://www.bundesbank.de).
Allerdings hast Du, als Gläubiger, noch immer die Nachweispflicht für den Zugang der Rechnung und damit den Eintritt des Verzuges. Im Streitfalle vor Gericht muss der Zugang der Rechnung bewiesen werden können.
Es empfiehlt sich – imho – dem Schuldner, also der Multimediaagentur, doch noch eine Mahnung per Einschreiben/Rückschein zukommen zu lassen und einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin anzugeben. Also: … erwarte ich nunmehr den Zahlungseingang bis spätestens 1. Februar 2002 (oder ein anderes Datum
).
Danach würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.
Viel Erfolg!
Gruß
Paula