Inkasso nach 2 Jahren schweigens ?

Hi,

Darf ein Firma eine rechnung schreiben,die dann z.B nicht gezahlt wird,dann eine Mahnung schreiben und dann nix mehr.
Dann über 2 Jahre nicht einen pieps von sich geben und die sache sang und klanglos ans inkassobüro weitergeben ???

Wobei der endbetrag incl. inkassokosten nun das 3-fache des eigentlichen streitwertes wäre ???

Ich glaub ja wohl ich krieg hier nen fön !
2 jahre nicht eine Mahnung,Rechnung,aufmerksammachung und dann ein brief vom Inkassobüro…sind die bescheuert bei E+ ??? Wegen 50 DM ???

Desweiteren sagen die einfach die damals 2 versandten rechnungen seien hier angekommen,davon weiss ich aber leider nix.
Abgesehen davon das es auch leicht etwas lange her ist !

Chrisi

Hallo,

zunächst einmal verjährt eine Rechnung erst nach 2 Jahren, und zwar beginnend mit dem 1.1. des auf die Rechnung folgenden Jahres.
Diese Firma, die du E+ nennst (ich vermute, du meinst E-Plus), hat also das Recht, nach fast 2 Jahren immer noch von dir das Geld zu fordern, das ihnen scheinbar sachlich auch zusteht.
Wenn du die Ursprungsrechnung nicht erhalten hast, dann kannst du reklamieren und den Leuten von E-Plus mitteilen, dass du nie eine Rechnung bekommen hast. Damit geraten sie unter Zugzwang und müssen die Mahn- und Inkassogebühren wie auch die vielleicht erhobenen Zinsen stornieren.
Den Rechnungsbetrag selbst, also die sog. Hauptforderung, können sie selbstverständlich von dir verlangen. Allerdings erst nach Vorlage einer ordentlichen Rechnung. Denn du sollst die Möglichkeit haben, die erhobene Forderung überprüfen zu können.

Peter Heinz