Hallo,
ich hab mich gerade mit einem Kollegen unterhalten, ob nun auf die Visitenkarte der (FH)-Titel hinter den Dipl.-Ing. gehört oder nicht. Gibt es da echte Enscheidungen im Recht? Ist das sogar Pflicht?
Keine Ahnung, aber ihr bestimmt…
Gruß - Jobst
Mit dieser Frage habe ich ich auch mal beschäftigt.
Hintergrund war damals, dass ich mit festgestellt habe, dass meine Studienkollegen, mit denen ich gleichzeitig angefangen habe, die aber 1 Semester vor mir ferig waren auf Ihrer Urkunde Dipl.-Ing. stehen hatten und ich Dipl.-Ing. (FH)
Man hatte in der FH halt was in der Satzung geändert und nun auf die Urkunde (FH) gedruckt.
Laut z.B. dem VDI Referat Standesfragen ist der Titel ein akademischer Grad der als Namenzusatz geführt werden darf.
Wenn, dann aber nur vollständig. Das heist das (FH) muss dabei stehen.
Alles andere wäre sogar Strafbar.
Nun Frage ich Dich aber: Aus welchem Grund ist das wichtig?
Entscheident ist doch was unter dem Namen auf der Visitenkarte steht und nicht was vor oder über dem Namen gedruckt wurde.
Gruss
Rainer
Leiter Wissensmanagement
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Hallo!
Das ist richtig, weil die Titel Dipl. Ing. und Dipl.Ing (FH) zwei verschiedene sind (einer ist Uni bzw. Hochschule und der andere Fachhochschule - man hat das angeglichen, damit es EU überall gleich ist.
Akademische Grade darf man führen, muss man aber nicht. In Deutschland ist das ziemlich egal, in Österreich ist ein Titel geradezu lebenswichtig.
Gruß
Tom
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