Hallo, alle miteinander, ich habe da folgendes Problem: ab 1.1.02 gibt es ja den neuen Garantieanspruch von 24 Monaten. Gilt der auch, wenn ich ein gebr. Wohnmobil verkaufe (Alter ca. 3 Jahre)? Müssen Privatleute auch 24 Mte. Garantie gewähren?
Und wie ist es mit dem Wohnmobilvermieter, der ein gebr. Fahrzeug aus seiner Flotte verkauft???
Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank schon
Ulrike
Hi,
meine Kenntnisse sind folgendermaßen:
Nichtkaufmann -> Verbraucher, also unter Privatleuten: Gekauft wie besehen und ohne Garantie, außer wenn es vertraglich anders vereinbart wurde.
Kaufmann (alle Gewerbetreibenden) -> Verbraucher:
2 Jahre Gewährleistung in allesn Fällen. Bei Gebrauchtwaren kann der Verkäufer in seinen AGBs (oder auch im Vertrag) die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr herabsenken.
Gilt auch, wenn ein Heizungsbauer seinen Firmenwagen als Gebrauchtwagen verkauft…
Die neue Gewährleistung ist doch eingesetzt worden, um die Endverbraucher, also den normalen Menschen zu schützen. Unter Privatleuten ist da nix zu regeln…
Ich hoffe, daß Dir das hilft.
Gruß
mus.
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Andersherum
Hi,
meine Kenntnisse sind folgendermaßen:
Nichtkaufmann -> Verbraucher, also unter Privatleuten:
Gekauft wie besehen und ohne Garantie, außer wenn es
vertraglich anders vereinbart wurde.
Andersherum gehts:
Auch bei privat gilt die volle Gewährleistung, kann aber individuell beschränkt oder gar ganz ausgeschlossen werden.
Gruss Sebastian
Danke, was dazugelernt (OWT)
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