Bayerische MediengServicegesellschaft mbH BayMS

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Dez 1999

Hallo,
ich bekomme immer wieder Zahlungsaufforderungen von der o.g. GmbH !?!
Sie verlangen Teilnehmerentgelt nach Art. 33 Abs. 3 des Bayer. Mediengesetzes. Summe: 24,-- DM pro Jahr.
Wer kann mir den rechtlichen Aspekt näher aufzeigen bzw. für was bezahle ich überhaupt?
Danke
MAX

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Bayerische MediengServicegesellschaft mbH BayM

    Hallo Max,

    Art. 33 BayMG gilt für Betreiber von Kabelanlagen. Gemäß Art. 33 Abs. 4 BayMG wird ein Teilnehmerentgelt erhoben für Betreiber, die Wohneinheiten mit Fernseh-oder Rundfunkprogrammen versorgen. Das Entgelt beläuft sich je Wohneinheit und Monat auf DM 2.-. Die Bay. MedienServiceges. ist wohl in dem Fall mit dem Einzug dieses Entgelts beauftragt.

    Hoffe Dir damit geholfen zu haben,
    viele Grüße,

    Bettina

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Bayerische MediengServicegesellschaft mbH Ba

      Hallo Bettina,
      danke für die schnelle Antwort.
      Vielleicht kannst du mir noch deffinieren, was ein Betreiber einer Wohnanlage ist.
      Mein Haus hat 3 Wohneinheiten, wovon eine von mir genutzt wird.
      Trifft das dann auf mich zu??
      Danke
      MAX

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re^3: Bayerische MediengServicegesellschaft mbH Ba

        Hallo Max,

        nach Art. 33 Abs. 4 BayMG wird das Entgelt nur für Betreiber erhoben, wenn die Kabelanlage der Verbreitung von Rundfunkprogrammen in mindestens 10 Wohneinheiten dient. Demnach trifft das Gesetz nicht für Dich zu.

        Bettina

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Bayerische MediengServicegesellschaft mbH Ba

          Hi Bettina,
          ich hab heute nochmal auf den Bescheid gesehen und bemerkt, daß sich die Leute auf den §3 berufen. Weisst du, was da drinsteht?
          Danke
          Tschau
          MAX

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^5: Bayerische MediengServicegesellschaft mbH Ba

            Hi Max,

            Art. 3 BayMG ?? Das ist keine Anspruchsgrundlage für eine Gebührenerhebung. Ist mir unverständlich, wie sich die BayMedien.. darauf berufen will ?
            Welcher Absatz von Art. 3 ?

            Bettina

            MAX

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