Freiwillige Garantie von 24 Monaten?

Hallo!

Ich bekam gerade einen Brief von einem Händler, in dem er schilderte, dass viele Netzwerkhersteller aus den USA die neuen Gewährleistungsbestimmen in Europa nicht annerkennen. Darum gibt uns der Händler jetzt eine „freiwillige“ Garantiezeit von 24 Monaten.

Ist es nicht so, dass sich die Gewährleistungsansprüche immer auf den Verkäufer (Händler) beziehen und nicht auf den Hersteller? Eine freiwille Garantieleistung würde ja bedeuten, dass man die Garantiebedingen frei anpassen kann, was weit ab vom Gewährleistungsrecht liegen kann.

Kann mir in der Sache jemand zustimmen?

Danke

Hydron

Ich bekam gerade einen Brief von einem Händler, in dem er
schilderte, dass viele Netzwerkhersteller aus den USA die
neuen Gewährleistungsbestimmen in Europa nicht annerkennen.
Darum gibt uns der Händler jetzt eine „freiwillige“
Garantiezeit von 24 Monaten.

Hallo,

schon merkwürdig, was sich einige Leute so denken. Es braucht Dich absolut nicht zu interessieren, was Hersteller in den USA oder sonstwo anzuerkennen geruhen. Wenn sie in der EU Geschäfte machen möchten, müssen sich die Herrschaften an die hier geltenden Gepflogenheiten und Gesetze halten. Bisher ist es jedenfalls nicht so, daß EU-Gremien und Parlamente amerikanische Hersteller um Zustimmung zu unseren Gesetzen bitten müssen.

Wenn der Händler in Deutschland Waren in den Verkehr bringt, hat er dafür eine 2jährige Gewährleistung zu bieten. Ob er nun will oder nicht, ist von Freiwilligkeit keine Spur. Wie sich der Händler mit dem Hersteller einigt, ist Privatangelegenheit der beiden und berührt Dich überhaupt nicht. Für den Endverbraucher ist immer der Händler der Ansprechpartner. Anders kann es nicht funktionieren, denn der Hersteller kann sonstwo sitzen oder auch einfach unbekannt sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Hydron!

Ich bekam gerade einen Brief von einem Händler, in dem er
schilderte, dass viele Netzwerkhersteller aus den USA die
neuen Gewährleistungsbestimmen in Europa nicht annerkennen.
Darum gibt uns der Händler jetzt eine „freiwillige“
Garantiezeit von 24 Monaten.

Ist es nicht so, dass sich die Gewährleistungsansprüche immer
auf den Verkäufer (Händler) beziehen und nicht auf den
Hersteller? Eine freiwille Garantieleistung würde ja bedeuten,
dass man die Garantiebedingen frei anpassen kann, was weit ab
vom Gewährleistungsrecht liegen kann.

Meines Wissens bezieht sich das Gesetz auf Endverbraucher (Verbraucherschutzgesetz). Weiterhin gibt es in D Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten, d.h. im geschäftl. Umgang.
So Euer Händler nicht an Endverbraucher verkauft, kann er mit seinen weiterverkaufenden Kunden (=Unternehmen, Kaufleute) abweichende Regelungen vereinbaren, d.h. Er kann Euch Waren liefern und im Kaufvertrag festlegen, dass er den Garantie nur 6 Monate beträgt, der Rest der Kunde zu verantworten hat.

Nun steht die Frage seid ihr UN oder seid ihr Endverbraucher?

Tschuess Marco.

Hallo, Marco!

Wir sind eine Unternehmen. Wurde das neue Gewährleistungsrecht nicht auch so angepasst, dass es möglichst geringe Abweichungen im Recht zwischen Kaufleuten und Endverbraucher gibt?

Hydron

Meines Wissens bezieht sich das Gesetz auf Endverbraucher
(Verbraucherschutzgesetz). Weiterhin gibt es in D
Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten, d.h. im geschäftl.
Umgang.
So Euer Händler nicht an Endverbraucher verkauft, kann er mit
seinen weiterverkaufenden Kunden (=Unternehmen, Kaufleute)
abweichende Regelungen vereinbaren, d.h. Er kann Euch Waren
liefern und im Kaufvertrag festlegen, dass er den Garantie nur
6 Monate beträgt, der Rest der Kunde zu verantworten hat.

Nun steht die Frage seid ihr UN oder seid ihr Endverbraucher?

Tschuess Marco.

Hallo Hydron,

Wir sind eine Unternehmen. Wurde das neue Gewährleistungsrecht
nicht auch so angepasst, dass es möglichst geringe
Abweichungen im Recht zwischen Kaufleuten und Endverbraucher
gibt?

ich wurde vor kurzem hier belehrt, das im BGB 2 Jahre Gewährleistung stehen. Diese gelten, wenn nichts anderes vereinbart.

Der Punkt ist ein anderer:

Weiterhin gibt es in D Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten,
d.h. im geschäftl. Umgang.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Geschäftsleute sich auf ihrem Gebiet gut auskennen und vertragliche Regelungen einschätzen können. Deshalb können in Verträgen zwischen Geschäftsleuten Regelungen aufgenommen werden, die nicht mit dem BGB übereinstimmen. Solange sie nicht sittenwidrig oder die Menschenrechte verstößt, gelten die vertragliche Regelungen.

Tschuess Marco.

Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln
Hallo!

Die beiden Dinge sollte man nicht verwechseln, wir haben das weiter unten schon einmal besprochen und dargelegt. Eine Garantie muss niemand geben. Die Gewährleistung ist eine Pflicht aus dem Vertrag (also zB Kaufvertrag). Falls man jetzt mit einem Amerikaner einen Vertrag schließt, so gilt nicht automatisch deutsches Recht, es kann durchaus das eines Bundesstaates der USA gelten oder teilweise in- und ausländisches Recht oder auch nur deutsches Recht - es kann sogar sein, dass US Gerichte ein anderes Recht anwenden würden als deutsche Gerichte etc. Wie das konkret jetzt im deutschen Recht ausschaut kann ich nicht sagen (würde aber vorschlagen im EGBGB unter Internationales Privatrecht nachzulesen).

Tom