Hypothek

Hallo,
wenn A und B je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses sind, das von C bewohnt wird, und C ein im Grundbuch eingetragenes lebenslängliches Wohn- und Nießbrauchrecht hat, kann A dann ohne Wissen und ohne Zustimmung von B und C eine Hypothek auf seinen Eigentumsanteil aufnehmen?

Gruß
Nelly

Ich habe die Antwort
Ich könnte ja mein Posting auch einfach löschen, aber vielleicht interessiert es den einen oder anderen. Habe eben bei der Sparkasse angerufen, wo man mir folgendes sagte: B muss der Hypothekenaufnahme durch A zustimmen, da das gesamte Haus zwangsversteigert werden würde, wenn A seine Raten nicht zahlt. C müsste zustimmen, dass die Hypothek vorrangig vor seinem Wohn- und Nießbrauchrecht eingetragen wird, und würde dann im Falle der Zwangsversteigerung sein Wohn- und Nießbrauchrecht verlieren.

Gruß
Nelly

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