Den ganzen Nachmittag über arbeitet unser Nachbar mit einer Kettensäge um eine LKW-Ladung (!) Baumstämme für seinen Kaminofen zu zersägen. Der Geräuschpegel ist enorm und das ist sehr nervig. (
Eigentlich haben wir ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Trotzdem wüßte ich gern ob es ein Gesetz gibt, das solsche Dinge regelt. Darf man mit einer Kettensäge stundenlang in einem Wohngebiet arbeiten?
die üblichen Lärmschutzbestimmungen sehen vor, daß zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe herrschen muß. Dann ab 20 Uhr. Erkundige Dich bei Deiner GEmeinde, ob es Ausnahmen gibt. Ansonsten darf Dein Nachbar wahre Sägeorgien feiern. Abhilfe? Oropax…
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich werde mir eine Großpackung kaufen. )
Grüße Petra
die üblichen Lärmschutzbestimmungen sehen vor, daß zwischen 13
und 15 Uhr Ruhe herrschen muß. Dann ab 20 Uhr. Erkundige Dich
bei Deiner GEmeinde, ob es Ausnahmen gibt. Ansonsten darf Dein
Nachbar wahre Sägeorgien feiern. Abhilfe? Oropax…
Frag deinen Nachbarn doch mal, ober er das noch öfter macht…
und empfehle ihm die Anschaffung einer Elektrokettensäge. Die sind VIEL leiser und auch leichter.
(und gar net mal so teuer)
Bin zwar kein Rechtsgelehrter, interessiere mich aber sehr dafür. Ich würde sagen, nix da!: Der Nachbar muss aufhören.
Ich habe auch folgendes Urteil ausgegraben:
"AG Steinfurt
1995-12-21
4 C 150/95; 4 C 405/95
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1996-09-17
Heimarbeit mit Maschinen
Heimarbeit mit Maschinen, deren Lärm die Nachbarn beeinträchtigt, ist bei regelmäßiger Ausübung nicht als normaler Wohngebrauch einzuordnen und berechtigt den Vermieter daher zur Kündigung."
Quelle: ARD Ratgeber Recht
Wenn eine zwischenmenschliche Regelung nicht zu erreichen ist (diese ist natürlich immer vorzuziehen), dann würde ich durch einen Rechtsanwalt Unterlassung einklagen. Ein eleganter Umweg wäre, wenn ihr den selben Vermieter haben solltet, die Miete aufgrund des Lärms zu mindern - dann muss der Vermieter für Abhilfe schaffen…
Bin zwar kein Rechtsgelehrter, interessiere mich aber sehr
dafür. Ich würde sagen, nix da!: Der Nachbar muss aufhören.
Ich habe auch folgendes Urteil ausgegraben:
Heimarbeit mit Maschinen, deren Lärm die Nachbarn
beeinträchtigt, ist bei regelmäßiger Ausübung nicht als
normaler Wohngebrauch einzuordnen und berechtigt den Vermieter
daher zur Kündigung."
Der Punkt ist wohl der, dass hier keine Heimarbeit vorliegt (Arbeit = Tätigkeit um Geld zu verdienen), sondern eine Tätigkeit zur Haushaltshaltung (Feuerholz für Kamin). Dies sollte mit dem Rasenmäher gleichgestellt sein. Es ist zwar belastend, dass dies ein-zwei Wochen andauert, aber die restlichen 50 Wochen macht er dies ja nicht.
Der Unterschied ist insofern wichtig, da über den Flächennutungsplan festgelegt ist, was für ein Gebiet typisch ist:
in reinen Wohngebieten halt kein Gewerbelärm (z.B. von Maschine fürHeimarbeit), aber punktuell Lärm von Gartenmaschinen/Hausunterhaltung.