Hallo!
Ich stelle diese Frage im Auftrag eines Freundes, der keinen Internetanschluss hat und sich vor folgender Frage sieht: Er erwartet in den nächsten Jahren eine Erbschaft, die schon ein paar DM betragen dürfte, also so um die 40.000.-DM.
Er hat in den letzten Jahren meist von Arbeitslosenhilfe gelebt, und es steht auch nicht zu erwarten, dass sich das in den nächsten Jahren ändert.
Nun denkt er, es ist sinnvoll, diese Erbschaft dann auszuschlagen, wenn es soweit ist, da er dann ja keine Alhi mehr bekommen kann. Wir haben hin und her überlegt und wir kamen überein, dass man nun wissen müsse, ob es im Falle eines Alhi- Bezuges „straffrei“ möglich ist, eine solche Gelderbschaft auszuschlagen, da ja der Staat ja u.U. auf dem Standpunkt steht: „Der Blödel hat die Erbschaft ausgeschlagen, das war seine eigene Dussligkeit, denn nun kriegt er von uns auch nix.“
Wir denken zwar beide, dass das nicht logisch ist, weil es nicht den Prinzipien des Sozialstaates entspricht und obendrein ist es dumm, weil der Staat ja dann Sozialhilfe zahlen müsste, da er den Bürger ja nicht verrotten lassen kann.
Und mithin müsste es ja doch- ohne Nachteile- sein Privatvergnügen bleiben, von wem er Geld nimmt oder auch nicht, auch wenn gleich jeder sagt: Der spinnt doch, wenn er die viele Kohle ausschlägt! Er wüsste aber gerne, wie der Gesetzgeber das sieht. Wer weiß Bescheid? Besten Dank im voraus.
Gruß
Hermann