Erbschaft ausschlagen?

Hallo!

Ich stelle diese Frage im Auftrag eines Freundes, der keinen Internetanschluss hat und sich vor folgender Frage sieht: Er erwartet in den nächsten Jahren eine Erbschaft, die schon ein paar DM betragen dürfte, also so um die 40.000.-DM.
Er hat in den letzten Jahren meist von Arbeitslosenhilfe gelebt, und es steht auch nicht zu erwarten, dass sich das in den nächsten Jahren ändert.
Nun denkt er, es ist sinnvoll, diese Erbschaft dann auszuschlagen, wenn es soweit ist, da er dann ja keine Alhi mehr bekommen kann. Wir haben hin und her überlegt und wir kamen überein, dass man nun wissen müsse, ob es im Falle eines Alhi- Bezuges „straffrei“ möglich ist, eine solche Gelderbschaft auszuschlagen, da ja der Staat ja u.U. auf dem Standpunkt steht: „Der Blödel hat die Erbschaft ausgeschlagen, das war seine eigene Dussligkeit, denn nun kriegt er von uns auch nix.“
Wir denken zwar beide, dass das nicht logisch ist, weil es nicht den Prinzipien des Sozialstaates entspricht und obendrein ist es dumm, weil der Staat ja dann Sozialhilfe zahlen müsste, da er den Bürger ja nicht verrotten lassen kann.
Und mithin müsste es ja doch- ohne Nachteile- sein Privatvergnügen bleiben, von wem er Geld nimmt oder auch nicht, auch wenn gleich jeder sagt: Der spinnt doch, wenn er die viele Kohle ausschlägt! Er wüsste aber gerne, wie der Gesetzgeber das sieht. Wer weiß Bescheid? Besten Dank im voraus.

Gruß

Hermann

Hai, Hermann

wenn ich richtig informiert bin, kann das AA Dich (oder Deinen Kumpel) nicht dazu verpflichten, sparsam mit der Kohle umzugehen - ich hab damals ein zu großes Polster auf dem Konto gehabt, und eine zeitliche Sperre bekommen, die sich nach einem ziemlich hohen monatlichen Geldverbrauch berechnete, den ich normalerweise nicht habe. Die Sachbearbeiterin vom AA meinte dann zu mir „Warum sind Sie nicht vor dem Eintritt in die AlHi in die Spielbank gegangen, dann wäre das Geld doch nicht mehr auf dem Konto gewesen…“ (mit Zaunpfahl-Fabrik wink)
Da wären auch noch z.B. Anschaffungen, die man sich als AlHi-Empfänger normalerweise nicht leisten kann, die aber eigentlich fällig wären (nein, nein, nicht der neue Porsche).
Die genauen Sperrzeiten und Gib-gefälligst-aus-Summen erfahrt ihr bestimmt auf dem AA
Gruß
Sibylle

Hallo Hermann,
ich verstehe nicht warum er die Erbschaft ausschlagen will. Wenn er das Geld annimmt und Alhi gestrichen bekommt, lebt er eine Zeit ganz gut von seinem eigenen Geld, wenn er es ablehnt ist es auch futsch.
Der Unterschied ist nur, daß er eine Zeitlang den Steuerzahler etwas entlastet.
Warum also will er sein Erbe ausschlagen, wenn am Ende so oder so nichts bleiben würde?

Gruß
Merit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rein dogmatisch kann das AA sich nicht darauf berufen, dass eine Erbschaft ausgeschlagen wurde. Erbschaft bedeutet nicht etwa, mal so 40000 DM einzustreichen, sondern Erbschaft bedeutet Gesamtrechtsnachfolge. Da es aber keine Garantie gibt, dass nicht mit dem Geld gemeinsam auch Schulden geebrt werden, kann es niemandem zugemutet werden, ohne weiteres die Erbschaft zu übernehmen.

Das klingt sehr juristisch, aber nun mal zum konkreten Fall: 40.000.-DM sind ja nun nicht das, was man unbedingt landläufig als nachteilig benennt.

Gruß
Hermann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du sprichst von Erbschaft im Wert von 40000 DM. Hier musst Du aber unterscheiden, ob es sich um eine Erbschaft (Gesamtrechtsnachfolge) handelt, oder um ein Vermächtnis. Es wäre dogmatisch nichts dagegen einzuwenden, wenn das AA die Auschlagung eines Vermächtnisses (Dann steht im Testament etwa: A soll dieses und jenes bekommen.)anrechnet. Anders ist es, wenn A Erbe wird, denn dann bekommt er nicht nur die positiven Vermögenswerte, sondern auch die negativen (sprich Schulden), er tritt komplett in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein (ists eine Erbengemeinschaft, haftet er zumindest nach seiner Quote für die Verbindlichkeiten des Erblassers). Dies kann aber von niemandem verlangt werden, damher auch das REcht zur Erbauschlagung für jedermann. Die Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis ergibt sich aber nicht nur aus dem Wortlaut, hierzu sind zur Auslegung noch mehrere Aspekte hinzuzuziehen, doch das ginge ins Detail.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich stelle diese Frage im Auftrag eines Freundes, der keinen
Internetanschluss hat und sich vor folgender Frage sieht: Er
erwartet in den nächsten Jahren eine Erbschaft, die schon ein
paar DM betragen dürfte, also so um die 40.000.-DM.
Er hat in den letzten Jahren meist von Arbeitslosenhilfe
gelebt, und es steht auch nicht zu erwarten, dass sich das in
den nächsten Jahren ändert.

In den nächsten Jahren?? Will dein „Freund“ überhaupt arbeiten??
(sorry, ist was off topic - musste aber raus)

Nun denkt er, es ist sinnvoll, diese Erbschaft dann
auszuschlagen, wenn es soweit ist, da er dann ja keine Alhi
mehr bekommen kann.

Ist doch auch verständlich - wer eigenes Vermögen hat, soll erst einen Teil davon aufbrauchen, bevor er die Allgemeinheit (also dem Steuerzahler auch dir belastet

Wir haben hin und her überlegt und wir
kamen überein, dass man nun wissen müsse, ob es im Falle eines
Alhi- Bezuges „straffrei“ möglich ist, eine solche
Gelderbschaft auszuschlagen, da ja der Staat ja u.U. auf dem
Standpunkt steht: „Der Blödel hat die Erbschaft ausgeschlagen,
das war seine eigene Dussligkeit, denn nun kriegt er von uns
auch nix.“

So isses - dein Freund wird so gestellt, als hätte er die Erbschaft angenommen.

Wir denken zwar beide, dass das nicht logisch ist, weil es
nicht den Prinzipien des Sozialstaates entspricht und
obendrein ist es dumm, weil der Staat ja dann Sozialhilfe
zahlen müsste, da er den Bürger ja nicht verrotten lassen
kann.

Die Sozialhilfe wird „auf das zum Leben notwendige“ beschränkt -also unter den normalen Sozialhilfesatz. Der Anteil für „Teilnahme am sozialen Leben“ etc. wird gestrichen, da die Bedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Und mithin müsste es ja doch- ohne Nachteile- sein
Privatvergnügen bleiben, von wem er Geld nimmt oder auch
nicht,

solange der Allgemeinheit keine Nachteile entstehen, stimme ich dir zu. Aber es ist doch komisch: Wenn es mir schlecht geht, soll sich der Staat beteiligen, wenn ich dann Geld bekomme ist es mein Privatvergnügen.
IMO stimmt da was nicht.

Gruß
HaWeThie