Telefon bei Ebay ersteigert: Defekt

Hallo,

ich habe bei Ebay am 12.11.01 22:58:21
ein Bildtelefon „T-View 100“ (Bildtelefon) ersteigert, hier die Beschreibung:

„Ein Kollege hat das Telefon beim telefonieren vom Tisch gezogen und seitdem ist das Bild weg. Da es mir durch seine Versicherung ersetz wurde,hab ich mich nicht um eine Reparatur gekümmert. Telefonieren kann man ganz normal und auch der Anrufbeantworter funktionert. Wird wohl nur ein Kontaktproblem sein. Äußerlich ist nichts zu sehen,weils ja sogar noch halb aufgefangen wurde. Käufer zahlt Endpreis+ 7,20DM Porto.Ebay zahl ich! Viel Spaß beim bieten.“

Ich habe mich nach eingang des Packetes (17.11.) beim Verkäfer gemeldet, weil der Hörer ein Brummen verursachte (Wackelkontakt) und der AB-Speicher sich nicht löschen ließ.
Nach dem Rücksetzen in den Auslieferungszustand (Siemens-Techniker gab mir telefonisch Hilfe) war der Speicher leer, und läßt sich nun wieder löschen.
Das Brummen war auch (Wackelkontakt) kurzzeitig verschwunden.

Am 5. Dezember wurde ISDN geschaltet, und ich konnte das Telefon testen.
Es gab kein Freizeichen. Am 8.12. schrieb ich eine Email, in der ich auf diesen Zustand hinwies. Am 13.12. schickte ich eine 2. Email mit sebem Text. Und am 16. Schickte ichg die Emai zum 3. mal.

Am 20.12 verlangte ich dann die Rücknahme, da kein Einigungsangebot bestand.

Da ich ihm auch geschrieben hatte das ich den hörer (nicht das Telefon) geöffnet hatte und den Auslieferungszustand (im Menü) wiederherstellte, warf er mir „Reparaturversuche“ vor.

Da ich mittlerweile ein zweites Bildtelefon habe, habe ich den Bodendeckel des defekten Gerätes Entfernt und konnte -ohne irgendwelche Eingriffe oder Veränderungen- die untere Platine entnehmen (Lose mit Steckbrücke verbunden) und mit der des Intakten Gerätes vergleichen.

Es sind eindeutige Lötspuren an der ISDN-Buchse vorhanden.
Beim intakten Gerät ist die Buchse Maschinel verlötet (keine Lötpunkte [Tropfen], sondern absolut glatte Lötstelle). Beim defekten Gerät ist die Buchse etwas verschoben, und mit einem Trofen Lötzinn verlötet.
Anscheinend ist bei dem in der Beschreibung angegebenen Sturz auch die Buchse -durch den zug am Kabel- an einer Lötstelle abgegangen. Diese wurde dann einach wieder festgelötet. Bei diesem abgehen der Buchse hat sich dann wohl mindestens eine der 4 benötigten ISDN-Kabel-Kontakte gelöst.
Ob noch etwas anderes defekt ist weiss ich nicht, da ich natürlich keine Reparaturversuche unternehme/unternommen habe.

Ich habe die komplette Email-Korrespondenz inkl. der Auktionsseite und der Ebay-bestätigung gespeichert. Die Originalseite wird 90 Tage nach ende gelöscht. Das wäre schätzungsweise am 12.02…

Durch das öffnen des Gerätes fand ich erst den „Fehler“. Da ich aber nichts verändert habe, oder beim entfernen der Patine ablöten oder abschrauben musste habe ich keinen verändernden Eingriff in das Gerät vorgenommen.
Es ist hier so als wenn ich bei einem Wagen die Motorhaube öffne, oder bei einem Computer die Abdeckung entferne (wodurch auch neue Geräte nicht die Garantie verlieren >[Urteil]).

Ich habe schon mit der Polizei telefoniert.
Bei denen kann ich eine Betrugsanzeige aufgeben.
Wie genau soll ich jetzt vorgehen?
Was soll ich tun?

Mit freundichen Grüßen,
Tobias Claren

Hallo Tobias,

leider hast Du nichts über den Auktionspreis geschrieben. Der Preis ist zwar für den Sachverhalt nicht wichtig, aber irgendwelche Maßnahmen verursachen Kosten und ob man letztlich Erfolg haben wird, bleibt mit einem Risiko behaftet. Das muß man gegeneinander abwägen und dabei macht es schon einen Unterschied, ob Du 50 oder 500 Euro ausgegeben hast.

Ich nehme an, es geht um einen eher geringen Betrag. In solchen Fällen und insbesondere dann, wenn der Fall nicht ganz eindeutig liegt, ist der Versuch einer gütlichen Einigung der juristischen Auseinandersetzung vorzuziehen. Bei Ebay hast Du zunächst das (Druck-)Mittel der Bewertung des Verkäufers. Hat der Verkäufer schon viele positive Bewertungen, wird er dieses Bild nicht wegen ein paar Euro trüben wollen. Gehe damit aber vorsichtig um, denn mit der schon abgegebenen Negativbewertung hast Du dieses Pulver verschossen.

Grundsätzlich kommt über die Ebay-Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Der Verkäufer bietet etwas mit bestimmten Eigenschaften an und wenn die Aussagen nicht den Tatsachen entsprechen, kannst Du darauf bestehen, den Kauf rückgängig zu machen. In diesem Fall hat der Verkäufer kein einwandfreies Produkt versprochen, sondern einen erheblichen Fehler beschrieben. Soweit stimmt die Sache. Der Fehler stellt sich nach Deiner Beschreibung aber etwas anders dar als vom Verkäufer beschrieben. Du hast Dir allerdings im Gerät zu schaffen gemacht, hast es zumindest geöffnet. Der Vergleich mit der Motorhaube hinkt dabei, denn das Öffnen des Gehäuses ist für den üblichen Benutzer nicht vorgesehen.

Du kannst natürlich zum Rechtsanwalt laufen. Aber diese Musik bestellst Du und wer die Musik bestellt, bezahlt sie zumindest zunächst. Außerdem wird beim Anwalt die letzte Begeisterung angesichts geringen Streitwerts und damit geringen Honorars kaum aufkommen. Schließlich ist die Sache keineswegs so sehr eindeutig. Wie versprochen ist das Gerät defekt, nur äußert sich der Fehler etwas anders als beschrieben.

So meine ich, Du solltest mit Hinweis auf die Verkäufer-Bewertung zu einer gütlichen Einigung kommen und wenn das nicht funktioniert, die Angelegenheit auf dem Konto Lehrgeld abbuchen und vergessen.

Ja, ich weiß, solch Rat entspricht kaum der vorherrschenden Mentalität. Viele Leute streiten sich für kleinste Beträge bis aufs Messer durch alle Instanzen. Ganz egal, wieviel Zeit und Nerven dabei gelassen werden. Für besonders klug halte ich solches Verhalten nicht.

Also: Was hast Du bezahlt?

Gruß
Wolfgang

Hallo, Tobias!

Bis zu einem Wert von 200,- EUR sind die Artikel bei ebay kostenfrei versichert (siehe http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html). Zu dem Versicherungsformular (eben diese url) würde ich den ges. von Dir gesammelten Schriftverkehr packen. In jedem Falle sollten Dir aber die 200,- EUR erstattet werden. Ob oder was die von ebay noch machen können/wollen wird sich zeigen (kenne halt leider den Preis nich).

Im Falle einer Betrugsanzeige müßte ebay wahrscheinlich die Adresse des Anbieters rausgeben.

Gruß
Vince.

Hallo,

bezahlt habe ich ca. 264 DM (inkl. Porto).

Die Bewertung ist ihm auch egal.
Er schreibt er würde auch nur einen Kommentar, und keine Negative Bewertung abgeben.

Eine Abmahnug würde mich 50 EUR kosten.

Kostenlos ist erstmal nur die Strafanzeige…

MfG,
Tobias Claren

Leider steht dort aber auch was von einer Frist von einem Monat.

-(

MfG,
Tobias Claren

bezahlt habe ich ca. 264 DM (inkl. Porto).

Hallo Tobias,

das ist bitter. Denke die Sache trotzdem einmal zu Ende. Du beauftragst einen Rechtsanwalt. Der schreibt dem Verkäufer einen Brief und fordert ihn auf, den Kauf rückgängig zu machen und den Kaufpreis zu erstatten. Der Verkäufer bleibt hartleibig und denkt nicht daran, einzulenken. Für Dich hat die Sache bis dahin das erste Anwaltshonorar gekostet.

Das war nicht der Sinn der Übung, also soll Dein Anwalt klagen. Der Anwalt, der sich sonst um Kratzer in Kotflügeln auf Parkdecks beschäftigt, macht das auch. Vor Gericht sagt der Verkäufer, das Telefon sei defekt gewesen. Liebe Güte, weshalb der Fehler jetzt etwas anders aussieht, wird wohl daran liegen, daß der Kläger im Gerät herumgefummelt hat. Der Richter weiß auch nicht, was stimmt und wird die streitlustigen Parteien nur gelangweilt ansehen. Ihr stehlt ihm die Zeit. Er will zum Mittagessen in die Gerichtskantine. Deine Klage wird abgewiesen. Du zahlst die Gerichtskosten und natürlich Deinen Anwalt. Von den Laufereien, Schriftsätzen, Stellungnahmen und der ans Bein gebundenen Zeit ganz zu schweigen. Laß’ die Finger davon. Selbst mit Rechtsschutzversicherung kommt aus solcher Zankerei bestenfalls eine Nullnummer heraus. Man kann für 2000 oder 20.000 Mark/Euro etwas vom Zaun brechen, aber nicht für 200 DM bei wackeliger Sachlage.

Gruß
Wolfgang

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Leider ist es so,dass diese tolle ebay-versicherung erstens mal eine Eigenbeteiligung von 25 Euro hat (was ich eine Frechheit finde) und auch nur unter bestimmten Umständen „greift“.

Ich finde, diese Versicherung ist ein Witz.

Gruss
Anna

Versicherung bei ebay - Frage
Hallo, Anna!

Ich habe auch dein Posting oben zum Thema ebay-Versicherung gelesen - kannst du mir bitte sagen, unter welchen Umständen die Versicherung zahlt? Bzw. was die Ausschlußkriterien sind? Das mit den 25% Eigenbeteiligung wußte ich, aber ich war der Ansicht, die zahlen auf jeden Fall.

Danke für die Auskunft,
Sams

Hallo Sams,

die zahlen erst, wenn Du von jemandem geschädigt wurdest, der mindestens einen Bewertungspunkt hat. Du darfst diese Versicherung ausserdem nicht mehr als einmal im Monat in Anspruch nehmen. und es gibt - wie oben erwähnt - eben diese Zeitgrenze sowie die Eigenbeteiligung.

Gruss
Anna

Danke - o.w.T.
(c: