Unterhaltsansprüche

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Dez 1999

Bin seit 1 Jahr geschieden und zahle seitdem 350,- DM Unterhalt monatlich an meine Frau und 700,-DM an meine Tochter.Diese beginnt im nächsten Jahr eine Ausbildung.
Meine Ex hat sich in diesem Jahr umschulen lassen. Nun meine Frage, wenn sie nach der Umschulungsmaßnahme keine Arbeit findet, kann es mir dann passieren das der Unterhaltsanspruch neu berechnet wird (der Unterhalt der Tochter entfällt sehr wahrscheinlich)?
Von welchen finanziellen Bedingungen wird der Unterhalt berechnet? (Zeitpunkt der Scheidung oder wird er auf die aktuellen Bedingungen umgelegt?)
Wer hat Erfahrungen gesammelt? Bitte um Rückantwort!

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