Klausel ggn Fernabsatzgesetz?!

Hallo Leute,
ich habe unten die Diskussion „Rückgabe gekaufter Ware“ gelesen. Heute stoße ich bei dem Internet-Bestellbogen einer HP auf den Zusatz:
"Dieses Produkt wird auftragsbezogen bestellt
und ist daher von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen "

Natürlich sehe ich ein, daß auftragsbezogene Bestellungen, die der Verkäufer tätigt für ihn ein Risiko darstellen (wurde im Postin s.o. ja eingehend diskutiert) und er später nicht auf der nicht mehr original verpackten Ware sitzen bliebe.
Kann man mit solchen Zusätzen einfach das Fernabsatzgesetz aufheben. Es wäre jedem doch ein leichtes, solche Zusätze in den Allg. Geschäftsbed. jeder Internetpräsenz unter zu bringen, zu „verstecken“ und schon wäre das Ferabsatzgesetz ausgehebelt.
Wenn ich solch eine Ware per Vorauskasse / Nachnahme bezahle, und die Warenrücknahme einfordere, der Verkäufer aber nicht daraus eingeht. Welche Möglichkeiten habe ich dann, mein Geld zurückzubekommen?
Wie seht ihr diese Klausel?

Gruß ringsum,

Michael

Hi,

es gibt bereits Urteile, das diese Klausel nur gültig ist bei Waren, die wirklich speziell für einen Kunden bestellt wurden und nicht alltäglich sind. Für Festplatten, Speicherchips usw. gilt das also nicht, wohl aber würde es z.B. für eine Glastischplatte gelten, die extra für Dich auf 170,4 x 123,7 cm zugeschnitten wurde.

Gruß,
Micha

Hallo Leute,

Hallöle,

ich habe unten die Diskussion „Rückgabe gekaufter Ware“
gelesen. Heute stoße ich bei dem Internet-Bestellbogen einer
HP auf den Zusatz:
"Dieses Produkt wird auftragsbezogen bestellt

Na, das wollen wir doch hoffen! Wehe, der Verkäufer bestellte etwas anderes.

und ist daher von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen "

Ob er es selbst bestellen muß, ist gleichgültig. Wichtig ist, daß diese speziell angefertigt wurden oder auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind.

Natürlich sehe ich ein, daß auftragsbezogene Bestellungen, die
der Verkäufer tätigt für ihn ein Risiko darstellen (wurde im
Postin s.o. ja eingehend diskutiert) und er später nicht auf
der nicht mehr original verpackten Ware sitzen bliebe.
Kann man mit solchen Zusätzen einfach das Fernabsatzgesetz
aufheben. Es wäre jedem doch ein leichtes, solche Zusätze in
den Allg. Geschäftsbed. jeder Internetpräsenz unter zu
bringen, zu „verstecken“ und schon wäre das Ferabsatzgesetz
ausgehebelt.
Wenn ich solch eine Ware per Vorauskasse / Nachnahme bezahle,
und die Warenrücknahme einfordere, der Verkäufer aber nicht
daraus eingeht. Welche Möglichkeiten habe ich dann, mein Geld
zurückzubekommen?
Wie seht ihr diese Klausel?

Das Gesetz schreibt die Bedingungen für eine Rückgabe vor, ein Umgehen durch Klauseln ist nicht erlaubt. Somit ist sie unwirksam.
Die mit den meisten Klauseln bezweckte Umgehung des Rückgaberechts wird versucht durch eine Definition, was Kundenbedürfnisse sind und wann speziell angefertigt wurde (Natürlich ist jedes Produkt einzigartig und für den Kunden gemacht, sonst würde er es nicht kaufen).

Die Grenzziehung zwischen Spezialanfertigung und Massenware wird schwer sein und wohl eine reine Wertungsfrage inm EInzelfall bleiben. Pauschale Aussagen sind IMHO nicht o.w. möglich.

Gruß ringsum,

Michael

Gruß zurück

Harry

Danke - o.T.
ohne Text

Danke
… für eure schnellen Antworten.

Ich interpretiere das so, daß diese Klauseln nur für spezielle Artikel gelten, z.B. Spezial-, Einzelanfertigungen nicht aber f. Sachen, die er als Wiederverkäufer, also 1 zu 1 vom Großhändler bezieht und gerade weiterverkäuft.

Gruß,

Michael