Hallo Experten!
Ein Kollege hat mich gebeten Gebührensätze für eine Scheidung beim Rechtsanwalt herauszusuchen.
Geht das immer nur nach Streitwert oder auch nach Einkommen der Beteiligten?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank!
Gruss
Ingo
Hallo Experten!
Ein Kollege hat mich gebeten Gebührensätze für eine Scheidung beim Rechtsanwalt herauszusuchen.
Geht das immer nur nach Streitwert oder auch nach Einkommen der Beteiligten?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank!
Gruss
Ingo
Hallo Experten!
Hallöle
Ein Kollege hat mich gebeten Gebührensätze für eine Scheidung
beim Rechtsanwalt herauszusuchen.
Scheiden tut nur der Richter eines RAs bedarf es nicht, ist aber meist sinnvoll.
Geht das immer nur nach Streitwert oder auch nach Einkommen
der Beteiligten?
Der Streit-/Gegenstandswert eienr Scheidung bemißt sich nach dem Einkommen der Beteiligten § 12 GKG (gerichtskostengesetz), dreifaches Nettoeinkommen ,mindestens 2000 Euro.
Hinzukommen Scheidungsfolgesachen: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich…
Gruß
Harry
Hi!
Eine ganz winzige Korrektur muß ich da mal anbringen.
Scheiden tut nur der Richter eines RAs bedarf es nicht, ist
aber meist sinnvoll.
Das nur ein Richter die Scheidung aussprechen kann, ist ja völlig korrekt.
Aber IMHO ist zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, gezwungen, sich eines RA zu bedienen. Derjenige, der „nur“ den Scheidungsantrag empfängt, braucht tatsächlich keinen RA. Aber auch hier empfiehlt sich natürlich meist trotzdem die Beratung durch einen RA.
Die Scheidung völlig ohne RA - das funktioniert in Deutschland meines Wissens nach nicht. Oder sollte sich da kürulich irgendetwas verändert haben? Wäre mir entgangen…
Bye…
Der Dicke MD.
Es hat…
…sich nichts geändert!
Hallo!
Bei den Familiengerichten besteht immer noch Anwaltszwang in Sachen Scheidung und Folgesachen. Also einer muss mindestens dabei sein.
Der Gesetzgeber will mit dem „Anwaltszwang“ Fehler vermeiden, weil das Familiengericht auf richtige Informationen durch die Eheleute angewiesen ist.
Gruß
Paula
Der Streit-/Gegenstandswert eienr Scheidung bemißt sich nach
dem Einkommen der Beteiligten § 12 GKG (gerichtskostengesetz),
dreifaches Nettoeinkommen ,mindestens 2000 Euro.
Hinzukommen Scheidungsfolgesachen: Versorgungsausgleich,
Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich…
Aber wieviel Prozent nimmt der Anwalt von dem Streitwert? Stichwort Gebührenordnung!
Gruss
Ingo
Ja, hast recht, sorry !(owt)
…
Hi,
Aber wieviel Prozent nimmt der Anwalt von dem Streitwert?
Stichwort Gebührenordnung!
keine Prozente, in der BRAGO festgelegte Sätze abhängig vom Streitwert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/inde…
Harry