Studiengebühr

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Feb 2002

Hi ihr lieben Rechtler,

es ist ein Urteil ergangen, das besagt, dass das Erst-Studium in Deutschland weiterhin kostenfrei sein soll und ein entsprechender Gesetzesentwurf soll auch auf den Weg gebracht werden.

Betrifft dies nur die Strafgebühr oder auch sogenannte Studentenwerksbeiträge, die erbracht werden müssen, da man sonst exmatrikuliert wird.

Gruß
Marco

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Studiengebühr

    hi marco

    die beiträge fürs studentenwerk bleiben. ausserdem wird es auch bei der studiengebühr für langzeitstudenten bleiben, wie zb hier in
    ba-wü. denn es heisst, dass nur das erststudium gebührenfrei bleibt und das nur bis zu einem bestimmten limit über die regelstudienzeit hinaus. daher wird wohl auch die strafgebühr nicht abgeschafft werden, leider.
    dazu ein artikel im stern.
    http://www.stern.de/campus-karriere/news/tagesthema/...

    hoffe dir geholfen zu haben,
    gruss
    nicky

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Studiengebühr

      Hi Nicky, die beiträge fürs studentenwerk bleiben.
      Warum aber? Das ist ja quasi meine Studiengebühr (so heißt das Geld ja auch) und ich bin im Erststudium..... würde doch nicht dem entsprechen, dass das Erststudium kostenfrei ist. ausserdem wird es auch bei der studiengebühr für :langzeitstudenten bleiben, wie zb hier in
      ba-wü. denn es heisst, dass nur das erststudium gebührenfrei
      bleibt und das nur bis zu einem bestimmten limit über die
      regelstudienzeit hinaus. daher wird wohl auch die strafgebühr
      nicht abgeschafft werden, leider.
      Es ist das Erststudium frei oder aber ein Folgestudium, wenn insgesamt 10 Semester nicht überschritten werden. Danach kostet es doch erst was. hoffe dir geholfen zu haben,
      nur begrenzt ;-/

      Trotzdem Danke und Gruß
      Marco

      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Studiengebühr

        hI! Warum aber? Das ist ja quasi meine Studiengebühr (so heißt das
        Geld ja auch) und ich bin im Erststudium..... würde doch nicht
        dem entsprechen, dass das Erststudium kostenfrei ist.
        Eigentlich heiszt das Geld i.d.R. "Semesterbeitrag". Ohne diesen Beitrag waeren Mensa-Essen und Wohnheimplaetze um einiges teurer.
        Studiengebuehren belaufen sich auf irgendwas zwischen 600 und 1000 DM pro Semerster. Das ist dann Geld, was du direkt fuer deine Ausbildung bezahlst. Der Semesterbeitrag ist eher fuer das Drumherum ... nur begrenzt ;-/
        Frag nur weiter.

        HTH, Gruesze,
        der Eidechsenlord

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Studiengebühr

        hi marco, Es ist das Erststudium frei oder aber ein Folgestudium, wenn
        insgesamt 10 Semester nicht überschritten werden. Danach
        kostet es doch erst was.
        schön und gut, aber in meinem studiengang ist z.b. die regelstudienzeit neun semester, und der durchschnitt braucht 12-13 semester, die diplomarbeit dauert meist bis zu 1,5 jahren statt offiziell 6 monaten!!!
        daher ist das mit dem freien erststudium ziemlicher quatsch, weil man die "freie" zeit durch irgendwelche verzögerungen ziemlich schnell überschreitet..
        man muss aber dazu sagen, dass man hier erst ab dem 14. sem. zahlen muss, 1000 dm pro semester.
        gruss
        nicky

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Studiengebühr

          Hi Nicky,

          wollte ich doch sagen... es gibt doch die Regelstudienzeit und dann bekommt man da nochmal 2 Semester drauf und dann nochmal für die Dipl.-Arbeit und erst dann muss man zahlen. Was ja deiner Rechnung entspricht. :-)

          Aber viel Glück... du schaffst das schon ;-)

          Gruß
          Marco

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Studiengebühr

            hi marco,

            da haben wir wohl etwas aneinander vorbeigeredet ;-)
            aber ich wollte noch zum ausdruck bringen, dass da wirklich nix dazwischen kommen darf, wie zb krankheit, oder ähnliches,...

            gruss nicky
            wollte ich doch sagen... es gibt doch die Regelstudienzeit und
            dann bekommt man da nochmal 2 Semester drauf und dann nochmal
            für die Dipl.-Arbeit und erst dann muss man zahlen. Was ja
            deiner Rechnung entspricht. :-)

            Aber viel Glück... du schaffst das schon ;-)
            danke!!!
            Gruß
            Marco

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Studiengebühr

      hI Zusammen! die beiträge fürs studentenwerk bleiben. ausserdem wird es
      Der Beitrag fuers StuWe und fuer den StuRa/ASTA sind _keine_ Studiengebuehren! auch bei der studiengebühr für langzeitstudenten bleiben, wie
      zb hier in ba-wü. denn es heisst,
      Das ist so nicht richtig. Die Studiengebuehren fuer Langzeitstudenten gibt's in einigen Bundeslaendern schon - es ist aber noch nicht geklaert, ob sie rechtens sind. Mit dem Gesetzentwurf der Regierung sollen diese Gebuehren nachtraeglich legitimiert werden. Die PDS wird aber im Rahmen dieser 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes einen alternativen Gesetzentwurf einbringen, in dem u.a. ein generelles Studiengebuehrenverbot verankert werden soll. Wir werden sehen, was auf uns zukommt ... dass nur das erststudium gebührenfrei bleibt
      Wenn einmal irgendwo eine Tuer nur einen kleinen Spalt weit offen steht, dann wird sie auch irgendwann aufgedrueckt ...

      Zum Thema: http://www.fs.tum.de/abs/

      Gruesze,
      der Eidechsenlord

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