Studiengebühr
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Feb 2002
Hi ihr lieben Rechtler,
es ist ein Urteil ergangen, das besagt, dass das Erst-Studium in Deutschland weiterhin kostenfrei sein soll und ein entsprechender Gesetzesentwurf soll auch auf den Weg gebracht werden.
Betrifft dies nur die Strafgebühr oder auch sogenannte Studentenwerksbeiträge, die erbracht werden müssen, da man sonst exmatrikuliert wird.
Gruß
Marco
