Schränke mitmieten?

Hi,

ich bin gerade dabei, mir eine Wohnung zu suchen.

ich habe jetzt auch eine schöne gefunden, habe aber ein kleines Problem. lt. Vermieterin wäre eine Küche drin. naja, es ist keine Küche, sondern nur eine alte Spüle und ein paar alte Schränke. die will ich nicht haben, sondern mir lieber selbst eine Küche kaufen. meine Vermieterin will die Schränke aber drin lassen

Frage: muß ich die mitmieten? und könnte ich die dann rausschmeißen - es sind ja nicht wirklich meine…

danke für die Antworten
Queedin

Hallo,

hier gibt es nur die Möglichkeit, im Mietvertrag mit der Vermieterin zu vereinbaren, dass die Möbel und die Spüle während der Mietvertragszeit entfernt werden dürfen, nach Ende des Mietverhältnisses aber wieder eingebaut werden müssen. Die Vermieterin könnte dann - oder auch Du - die Einlagerung vornehmen.

Gruss Günter

Hi,

stellt sch die frage ob sie es dann als möbliert vermieten will.
für möblierte wohnungen gelten meines wissens andere kündigungsfristen.

gruß

sonja

Hallo,

was Sonja hier anspricht ist durchaus richtig, wenn die Wohnung sich innerhalb der geschlossenen Wohnung des Vermieters befindet.

Hat der Mieter aber einen eigenen Wohnungszugang und sind die Räume getrennt von der Wohnung des Vermieters gilt die normale Kündigungsfrist. Eine Kündigung wäre dann vom Vermieter zu begründen.

Wenn der Mieter jedoch alleine mit dem Vermieter in einem Haus wohnt gilt wiederum eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist. In diesem Sonder-Fall muss der Vermieter keinen Kündigungsgrund angeben.

Immer unter der Voraussetzung natürlich, dass ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten bei Zeitmietverträgen nicht.

Gruss Günter

stellt sch die frage ob sie es dann als möbliert vermieten
will.
für möblierte wohnungen gelten meines wissens andere
kündigungsfristen.

gruß

sonja