Hallo,
können Großeltern das Recht einklagen, ihren Enkel 1 mal im Monat zu sich zu holen??? Der Fall ist so, daß wir uns mit den Großeltern unseres Sohnes zerstritten haben und diese nun den Enkel 1 mal im Monat tagsüber zu sich nehmen wollen.
Bis jetzt (er ist 6 Jahre) haben sie ihn nur 3mal insgesamt zu sich geholt(vor dem Streit). Er hat auch kein großes Interesse an den Großeltern.
Reicht es nicht aus, wenn wir ihnen als sog. Besuchsrecht erlauben, jederzeit zu uns zu kommen, um ihn zu besuchen??? VIELEN DANK für Eure Antworten !
Hallo,
können Großeltern das Recht einklagen, ihren Enkel 1 mal im
Monat zu sich zu holen???
Hallo Cyba.
Ich frage mal ganz provokativ anders herum: Hat euer Sohn nicht das Recht, ein ungezungenes Verhältnis zu seinen Großeltern aufzubauen,…
Der Fall ist so, daß wir uns mit den
Großeltern unseres Sohnes zerstritten haben und diese nun den
Enkel 1 mal im Monat tagsüber zu sich nehmen wollen.
… auch wenn ihr zerstritten seid?
Bis jetzt (er ist 6 Jahre) haben sie ihn nur 3mal insgesamt zu
sich geholt(vor dem Streit). Er hat auch kein großes Interesse
an den Großeltern.
Kann er denn ein Interesse haben,wenn er sie in sechs Jahren nur dreimal gesehen hat?
Was habt ihr dazu getan, dass er seine Großeltern kennenlernt, außer sie zu euch einzuladen?
Reicht es nicht aus, wenn wir ihnen als sog. Besuchsrecht
erlauben, jederzeit zu uns zu kommen, um ihn zu besuchen???
Wie ist die Situation, wenn die Großeltern bei euch zuhause sind, wenn ihr Erwachsenen euch nicht vertragt? Meinst du, dass sich da ein ungezwungenes Verhältnis aufbauen kann?
VIELEN DANK für Eure Antworten !
Ich weiß ja nicht, wie weit die Großeltern wegwohnen, aber ich finde, es sollte eurem Sohn auf jeden Fall möglich sein, auch öfter als einmal im Monat ( wenn er es selber will ) seine Großeltern zu sehen. Das Kind hat ja wahrscheinlich mit eurem Zerwürfnis nichts zu tun, weshalb ihn also mit hineinziehen.
Liebe Grüße
Rabchen
können Großeltern das Recht einklagen, ihren Enkel 1 mal im
Monat zu sich zu holen?
Hallo,
nein, auf dem Rechtsweg ist für Großeltern nichts zu machen.
Anmerkung off topic: Den Rechtsweg in solchen persönlichen Angelegenheiten halte ich für das ungeeignete Mittel. Menschliches Miteinander können auch Juristen nicht erzwingen und wo es dennoch versucht wird, ist solches Tun regelmäßig ein Vehikel für andere „offene Rechnungen“.
Gruß
Wolfgang
Hallo Cyba,
natürlich sollte man dem Kind ermöglichen einen Kontakt zu den Großeltern aufzubauen. Fordern können die Großeltern dies aber nicht. Schließlich seid ihr als Eltern die Erziehungsberechtigten und nicht die Großeltern. Mir erscheint die Sache eher so als wollten sie wegen dem Streit euch noch eins reinwürgen - nicht gerade im Sinne des Kindes. Also garnicht um die Drohungen kümmern.
Gruß
Tomcat
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Hallo Wolfgang,
nein, auf dem Rechtsweg ist für Großeltern nichts zu machen.
Sorry, das ist falsch. Nach dem nicht mehr ganz so neuem Umgangsrecht steht den Großeltern der Umgang mit den Enkeln sogar per Gesetz zu!
§ 1685 Umgangsrecht anderer Personen
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten sowie den Lebenspartner oder früheren Lebenspartner eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war.
§ 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Siehe auch: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Allerdings halte auch ich ein Gezerre vor den Kadi für die absolut blödeste Methode und dem Wohl des Kindes keinesfalls dienlich.
Beste Grüße
Tessa
Hallo,
können Großeltern das Recht einklagen, ihren Enkel 1 mal im
Monat zu sich zu holen???Hallo Cyba.
Ich frage mal ganz provokativ anders herum: Hat euer Sohn
nicht das Recht, ein ungezungenes Verhältnis zu seinen
Großeltern aufzubauen,…
Gute Frage ! Ja, er hat schon das Recht, aber es hat sich in den 6 Jahren (als wir noch nicht zerstritten waren) kein richtiges Verhältnis aufgebaut, da er immer der Enkel war, der an 2. Stelle hinter den anderen Enkeln stand.
Der Fall ist so, daß wir uns mit den
Großeltern unseres Sohnes zerstritten haben und diese nun den
Enkel 1 mal im Monat tagsüber zu sich nehmen wollen.… auch wenn ihr zerstritten seid?
Warum jetzt auf einmal? Sie haben sich 6 Jahre lang nicht großartig gekümmert !
Bis jetzt (er ist 6 Jahre) haben sie ihn nur 3mal insgesamt zu
sich geholt(vor dem Streit). Er hat auch kein großes Interesse
an den Großeltern.Kann er denn ein Interesse haben,wenn er sie in sechs Jahren
nur dreimal gesehen hat?
NEIN, er hat ja auch kein Interesse, aber SIE wollen ihn zu sich holen (1mal im Monat).
Was habt ihr dazu getan, dass er seine Großeltern kennenlernt,
außer sie zu euch einzuladen?
Bis Ende letzten Jahres war es so, daß wir auch ab und zu dort zu Besuch waren und auch immer zu Festtagen. Kenengelernt hat er sie schon, aber es wurde sich nie großartig um ihn gekümmert.
Reicht es nicht aus, wenn wir ihnen als sog. Besuchsrecht
erlauben, jederzeit zu uns zu kommen, um ihn zu besuchen???Wie ist die Situation, wenn die Großeltern bei euch zuhause
sind, wenn ihr Erwachsenen euch nicht vertragt? Meinst du,
dass sich da ein ungezwungenes Verhältnis aufbauen kann?VIELEN DANK für Eure Antworten !
Ich weiß ja nicht, wie weit die Großeltern wegwohnen, aber ich
finde, es sollte eurem Sohn auf jeden Fall möglich sein, auch
öfter als einmal im Monat ( wenn er es selber will ) seine
Großeltern zu sehen. Das Kind hat ja wahrscheinlich mit eurem
Zerwürfnis nichts zu tun, weshalb ihn also mit hineinziehen.
Die Großeltern wohnen nicht weit entfernt, aber warum sollen wir ihn JETZT zu ihnen geben, nachdem sie ihn in den 6 Jahren nur insgesamt 3mal geholt haben??? Ich sehe das ähnlich, wie in einem vorherigen Beitrag, daß sie uns damit nur einen Denkzettel verpassen wollen. Das Kind an sich hat noch niemals geäußert, daß er dort zu Besuch hin will.
Liebe Grüße
Cyba
Liebe Grüße
Rabchen
Hallo Wolfgang,
nein, auf dem Rechtsweg ist für Großeltern nichts zu machen.
Sorry, das ist falsch. Nach dem nicht mehr ganz so neuem
Umgangsrecht steht den Großeltern der Umgang mit den Enkeln
sogar per Gesetz zu!
Ich bin kein Jurist, aber den Umgang können die Großeltern ja auch im Hause der Eltern pflegen. Und genau darum ging es imho im Ursprungsbeitrag, um die Frage, ob das nicht reicht. Ein Recht, den Enkel zu sich zu holen, sehe ich aus dem zitierten Absatz nicht erwachsen…
Aber ich kann da lediglich mit Logik argumentieren, nicht mit Wissen um die Verwirrungen der Gesetzesbücher, man möge mich also belehren!
Beste Grüße
Tessa