Erst mobbing wg. privater Sache dann Kündigung

Meine Freundin bekam bis vor 4 Monaten Sozialhilfe (alleinerziehend) und wurde dann an eine Arbeitsloseninitiative vermittelt. Am 1. November 2001 wurde dann ein Arbeitsvertrag mit dieser Initiative geschlossen der eine Probezeit von 4 Monaten enthält.
Somit war ab dann die Sozialhilfe weg und sie konnte sich ihr Geld ganz normal in Teilzeit (5h 5 Tage die Woche) verdienen.
Als sie dann im Dezember zu mir gezogen ist bot sie ihre alte Wohnung der Tochter einer Arbeitskollegin zur Nachmiete an.
Anfangs war alles klar und man war sich einig das diverses Mobilliar von der Nachmieterin übernommen wird. Als wir dann einen Termin zur Übergabe mit dem Vermieter machen wollten erfuhren wir das die Nachmieterin die Möbel nicht haben wolle und wir die Wohnung komplett räumen müßten. Also noch ein Monat Miete und die Entsorgungskosten zusätzlich. Wir waren natürlich sauer und es gab einen Streit zwischen der Tochter und uns in dessen Verlauf ich der Tochter sagte das Sie nicht die einzige Nachmieterin wäre und wir schon dem Vermieter andere Interessenten genannt hätten.

Danach begann der Ärger am Arbeitsplatz. Die Arbeitskollegin redete nicht mehr mit meiner Freundin und führte mehrere Gespräche über die Sache mit dem Leiter des Kiosk Herrn H. Dieser sprach meine Freundin auch mehrmals wegen deswegen an. Einige Zeit später wurde Sie auch von Hernn E. dem Projektleiter und Personalverantwortlichen für dieses Arbeitslosenprojekt wegen Ihrer Krankentage angesprochen. Jedoch nicht abgemahnt. Sie ist vom November an bis jetzt 15 Tage Krank gewesen. Ihr wurde angedroht bei weiteren Kranktagen entlassen zu werden. Im übrigen solle sie nun auch endlich die Wohnung räumen damit wieder Ruhe im Kiosk herrsche. Wohlgemerkt es wurde am Arbeitsplatz nicht darüber geredet. Dienstlich redeten die beiden miteinander.
Einen Tag später wurde meine Freundin dann beschuldigt ihre Arbeit nicht richtig zu erledigen. Begründet wurde dies mit dem „häufigen Krank sein“ und das deswegen andere ihre Arbeit machen müßten. (Laut den Dienstplänen sind alle Arbeiten von ihr erledigt worden.)
Das finale Ende folgte dann am 26.02. nach Feierabend. Meine Freundin wurde von Herrn H. gefragt ob sie Zeit für ein Gespräch zwischen ihm und Herrn E. in der Geschäftsstelle im Nachbarort hätte. Er würde sie in seinem Auto mitnehmen. Einen Grund für das Gespräch wollte er nicht nennen - nur das Herr E. mit ihr, der besagten Kollegin und einer weiteren Mitarbeiterin reden wolle.

Sie fuhr also mit und wurde dann von Herrn E.mit Vorwürfen wegen der Wohnungsübergabe an die Tochter der Kollegin überschüttet. Wörtlich wurde ihr gesagt" In einen anderen Firma wären Sie deswegen schon fristlos entlassen worden".
Weiter wurde Sie auch gefragt warum sie denn mit zusammengezogen wäre. Da ihr vor 2 Jahren das Sozialamt einen Teil des Mobiliars bezahlt hatte könne sie doch die Möbel jetzt nicht einfach so wegwerfen und was sie machen würde wenn die Beziehung zu mir in die Brüche geht. Überdies will sich der Herr E. noch danach erkundigen ob es denn rechtens wäre wenn sie Geld für Dinge habe wolle die ihr das Sozialamt bezahlt hatte. (Wir wollten eigentlich nur Geld für 6 Monate alte Teppichböden die ich gekauft habe). Insgeamt waren die Vorwürfe massiv und bezogen sich ausschließlich auf private Dinge.
Man könnte ja jetzt fragen warum sich meine Freundin das überhaupt angehört hat.
Dazu muß man allerdings wissen das sie vor etwa 2 1/2 Jahren über ein Frauenhaus von ihrem Ehemann geflüchtet ist. Er hatte sie systematisch psychisch gequält und ihr gedroht sie wegen ihrer polnischen Staatsanghörigkeit wieder nach Polen zu schicken. Diese Angst sitzt - wenn auch unbegründet - immer noch tief. Die gesamte Vorgeschichte ist Herrn E und auch Herrn H bekannt. Sie wußten welche Folgen dieses Gespräch haben kann. Überdies wurde wohl so massiv Druch auf sie ausgeübt das ihr der Gedanke einfach den Raum zu verlassen gar nicht kam.
Nach dieser Zusammkunft brach meine Freundin mit einem Nervenzusammenbruch zusammen. Sie war noch am selben Abend in Ärztlicher Behandlung und deswegen am nächsten Tag krank. Genau am 28.02.02 bekam sie dann die fristgemäße Kündigung während der Probezeit. Diese war ausgestellt am 27.02. Die Probezeit wäre am 1.3 Zuende gewesen.
Das war doch Absicht!
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie jetzt? Würde eine Anzeige wegen Körperverletzung Erfolg haben? Macht es Sinn vor das Arbeitsgericht zu gehen?
Für jeden Hinweis sind wir Dankbar!
Übrigens die Initiative wird von der örtlichen Kommune gefördert und die Beschäftigten arbeiten im öffendlichen Dienst.

Danke das Ihr euch die Mühe gemacht habt meinen „Roman“ zu lesen!
Gruß
Achim

Hallo Joachim,

ich glaube nicht, das Du mit irgend einer Klage Erfolg hättest. Arbeitsrechtlich mit Sicherheit überhaupt nicht. Bei einer Kündigung während der Probezeit braucht der Arbeitgeber keine Begründung. Gerade eine Probezeit ist dazu da, den/die Arbeitnehmer/in zu testen. Da sind für Arbeitgeber 15 Krankentage ein schlagendes Argument.

Mit Grüßen
Michael

Hallo Joachim,

Deine Freundin brachte es innerhalb von 4 Monaten auf 15 „Krankheitstage“. Berücksichtigt man die Feiertage im Dezember, fehlte sie an einem Viertel der gesamten Arbeitszeit. In der Probezeit ist eine Kündigung ohnehin problemlos. Aber auch nach der Probezeit führen so massiv auftretende Fehlzeiten schnell zu Ärger und über kurz oder lang zur Kündigung.

Tatsächlich krank zu sein, auch über einen längeren Zeitraum, ist für ein Arbeitsverhältnis problemlos. Über die Zeit verkleckerte einzelne Krankheitstage fahren aber jeden Vorgesetzten sauer.

Ich habe solche Probleme über viele Jahre mit einzelnen Mitarbeitern erlebt, mußte mir einmal anhören, ich sei ja kein Arzt und könne das deshalb nicht beurteilen. Mit der Statistik des Krankenstandes, etwas Erfahrung und Menschenkenntnis kann es ein Vorgesetzter oft sehr gut beurteilen, was da los ist. Da gibts die Leute, die immer nur Montag und Freitag krank sind, andere bekommen Besuch und man kann sicher sein, daß dann 3 Tage Grippe genommen werden. „Nervenzusammenbruch“ ist z. B. ein beliebtes Krankheitsbild, bei dem sich der AG verschaukelt fühlen muß. Früher war ich GF in einer Fertigungsfirma mit etlichen Angestellten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch von Krankmeldungen führte ich im Laufe der Jahre in wenigen Fällen persönlich Kontrollbesuche durch. Vorsichtshalber bewaffnet mit Kündigungsschreiben und sämtlichen Papieren. Der „Riecher“ stimmte immer. Entweder machte mir der Angestellte quietschfidel die Haustür auf oder ein anderer lag in der Garage unter seinem Auto und schraubte dort herum. Man lernt die Leute kennen und kann dann gut einordnen, wes Geistes Kind sie sind. Für mich war das die einzige Möglichkeit, gegen ein paar hartnäckige Blaumacher vorzugehen, die im übrigen mit ihrer Arbeitsmoral auch das Betriebsklima empfindlich stören. Krankenkasse informieren, Vertrauensarzt etc ist ein stumpfes Schwert gegen die Ein-Tag-Kranken. Ich bin mit diesen Kündigungen während und wegen der „Krankheit“ stets durchgekommen, bei einem Mitglied der damaligen DAG sogar vor dem Arbeitsgericht. Den Herrn Gewerkschafts-Assessor gabs zum Frühstück. Ich gebe zu, daß es Spaß gemacht hat.

Merkwürdig ist auch, daß ein Selbständiger, der keine Lohnfortzahlung genießen kann, im Laufe mehrerer Jahrzehnte nicht so viele Krankheitstage sammelt wie mancher Angestellte in einem einzigen Jahr.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

kann Deine Erfahrungen nur teilen. Hatte z.B. eine Mitarbeiterin die mal (oder eher öfters…) krank war („mir ist so übel, ich glaub ich muß mich übergeben“). Abends hat sie dann eine andere Mitarbeiterin von mir in einer Kneipe getroffen (Übelkeit trifft auf verrauchten Raum => kann das gutgehen ?).

Als sie wieder erschien, habe ich sie darauf angesprochen und ohne irgend ein schlechtes Gewissen kam sowas ähnliches rüber wie: „reg Dich doch nicht so auf, machen doch fast alle…“

Sie ging wohl irgendwie davon aus, dass ich irgendwo einen Geldscheisser hätte.

Interessanterweise haben solche Leute immer irgendwelche undefinierbaren Krankheiten (Kopfschmerzen, Übelkeit, usw.), sind aber nie ernsthaft krank (z.B. Knochenbruch usw.). Irgendwann kennt man halt seine Pappenheimer…

Selbst wenn ich etwas ungerecht gegen einige Arbeitnehmer bin, im zweifelsfall muß der Arbeitgeber aufgrund gemachter Erfahrungen handeln. Und da er ab 5 Mitarbeitern nach der Probezeit erhebliche Probleme beim kündigen bekommt, nutzt er selbstverständlich die Chance einer Kündigung während der Probezeit, vor allem bei 25% Fehlzeit (nicht zu vergessen, dass je nach Branche auch nochmal 2 - 3 Urlaubstage je Monat = 8 - 12 Tage anfallen).

Aber rechnen wir doch einfach mal den angesprochenen Fall durch:
Bei einer Normalarbeitszeit von 1.300 Stunden p.a.(5 Tage à 5 Std.), werden üblicherweise nach Abzug von Urlaub (30 Tage p.a.), Feiertagen (11 Tage p.a.) und -5% Krankheit nur noch ca. 220*5*0,95= 1.045 Stunden übrigbleiben.

In diesem Fall der Krankheit nur noch 220*5*0,75 = 825 Stunden übrigbleiben.

Bei einem angenommenen Bruttolohn von 10 Euro / Stunde werden daraus (bei 20% AG-Anteil Soz.Vers. + Verw-Kosten) statt ca. 15,55 Euro/Std. (10 Euro * 1,25 *1.300 Std. p.a./1.045 Std.p.a.) gleich mal ca. 19,70 Euro/Std., d.h. eine Steigerung von ca. 27%. Bei einer angenommenen Lohnquote in Höhe von 30-50% des Umsatzes (je nach Branche) ergibt das eine Kostensteigerung von ca. 8- 13,5%, d.h. es bliebe garantiert kein Gewinn mehr übrig (eher Verlust), wenn man lauter solche Mitarbeiter hätte. Da würde ich auf jeden Fall während der Probezeit kündigen…

Grüsse

Sven

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… d.h. es bliebe garantiert kein Gewinn mehr übrig (eher :Verlust), wenn man lauter solche Mitarbeiter hätte. Da würde :ich auf jeden Fall während der Probezeit kündigen…

Hallo Sven,

dann hat man auch noch das zweifelhafte Vergnügen, die Arbeit eines unwilligen/faulen Mitarbeiters irgendwie erledigen oder umorganisieren zu müssen, Termine verrutschen, Geldeingänge verschieben sich - eine wahre Freude ohne Ende. Dann noch eine Krankmeldung, weil einfach zu viel zu tun ist und eine weitere als „Rache“ nach einer Auseinandersetzung…

Zum Glück sind es nur Einzelne und die müssen schleunigst aus einem Unternehmen entfernt werden. Solche Arbeitshaltung wirkt sonst ansteckend.

Gruß
Wolfgang

Hallo!
Danke für eure Kommentare! Mit dem was Ihr ansprecht habt Ihr vollkommen recht. Insbesondere die „Blaumacher“ erschweren es denjenigen die wirklich krank sind.
Im genannten Fall -das hatte ich nicht erwähnt weil der Artikel ohnehin schon so lang war - war meine Freundin nicht selber krank sondern ihre Kinder. Diese Tage brauchte der AG ihr zu bezahlen sondern das übernahm dann die Krankenkasse.
Im übrigen ist es ein Projekt das Alleinerziehenden Müttern den wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen soll Initiert ist das ganze von der Kommune und insbesondere vom Sozialamt das mit erheblichen Mitteln alles Finanziert. Das jedoch Behörden nicht privarwirtschaftlich tätig sein dürfen hat die Trägerschaft die besagte Initiative übernommen.
Die Kündigung ist erst am 1.3 eingegangen und somit war die Probezeit abgelaufen. Wenn überhaupt so kann nur noch eine Fristgemäße Kündigung ausgesprochen werden.
Grüße
Achim

Hallo Sven,

dann hat man auch noch das zweifelhafte Vergnügen, die Arbeit
eines unwilligen/faulen Mitarbeiters irgendwie erledigen oder
umorganisieren zu müssen, Termine verrutschen, Geldeingänge
verschieben sich - eine wahre Freude ohne Ende. Dann noch eine
Krankmeldung, weil einfach zu viel zu tun ist und eine weitere
als „Rache“ nach einer Auseinandersetzung…

Zum Glück sind es nur Einzelne und die müssen schleunigst aus
einem Unternehmen entfernt werden. Solche Arbeitshaltung wirkt
sonst ansteckend.

Gruß
Wolfgang

Hey Wolfgang!
Du scheinst ja ein richtiger Macher zu sein. Natürlich sind alle Kranken Mitarbeiter nur Simulanten… Was sonst?
Vielleicht machen deine „tollen“ Weisheiten deine Mitarbeiter einfach krank? Das was du da von dir gibst zeugt eindeutig von Führungsschwäche denn deine Kommentare sich geprägt von Wut und unverständnis.
Erst wenn deine Mitarbeiter trotz Krankheit freiwillig zur Arbeit kommen (so ist es in unserem Betrieb) hast du es hinbekommen deine Mitarbeiter zu motivieren. Aber bei solchen Äußerungen dürfte dir das wohl eher schwer fallen.
Wer als Betriebsinhaben Probleme mit zu hohen Krankenstand hat sollte erst mal die Gründe dafür Analysieren.
Ständig dumme Sprüche, Arbeitsbedingungen die Krank machen aber auch der Führungstil der Vorgestzten sind Faktoren die demotivieren.
Das du mit deiner Haßtirade geradewegs an der eigendlichen Frage vobei geschossen bist hast im übrigen gar nicht bemerkt. Schade!
Inzwischen haben wir Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben und Gewerbeaufsichtsamt und Handwerkskammer gebeten den Betrieb hinsichtlich gewisser gesetzlicher Regeln zu überprüfen. Wer seine Rechte kennt sollte auch die Pflichten kennen.

Hallo Joachim!

Die Kündigung ist erst am 1.3 eingegangen und somit war die
Probezeit abgelaufen. Wenn überhaupt so kann nur noch eine
Fristgemäße Kündigung ausgesprochen werden.

In Deinem erstem Posting schreibst Du, sie wäre am 28.2. eingegangen. Was genau verstehst Du unter eingegangen? Wenn der Brief am 28.2. in Eurem Briefkasten lag, ist das okay.

Viele Grüße,
Snoef

Natürlich sind alle Kranken Mitarbeiter nur Simulanten…

Hallo Joachim,

genau das habe ich nicht gesagt. Du kannst mir aber gerne abnehmen, daß ein erfahrener Vorgesetzter im Laufe der Zeit seine Pappenheimer und Nervenzusammenbruchskandidaten einschätzen kann.

…denn deine Kommentare sich geprägt von Wut und Unverständnis

Es mag durchaus sein, daß einige meiner Aussagen nicht frei von solchen Gefühlen sind. Ein Betrieb ist kein Platz für ein Gegeneinander, kein Platz für Grabenkämpfe, kein Platz für Ideologie und auch kein Ort, um Menschen mit all ihren Problemen zu therapieren. Da gibt es eine gemeinsame Zielsetzung und wer blau macht und sich von allen anderen ernähren läßt, klinkt sich aus dieser Zielsetzung aus und hat keinerlei Verständnis zu erwarten. Die Fähigkeit eines Unternehmens, am Ende des Monats Gehälter zu bezahlen, fällt nicht vom Himmel.

Die Langzeiterkrankungen, Ski-Unfall, Trümmerbruch, Operation, Reha, Ausfall 6 Wochen, in einem Fall ein Vierteljahr, betrachte ich überhaupt nicht. Damit ist planerisch leichter klar zu kommen, als mit unzuverlässigen Leuten, die zwischendurch immer wieder versacken und ihre Fehlzeiten mit schöner Regelmäßigkeit rund um die Wochenenden nehmen. Bei anderen Kandidaten läßt sich das Auf und Ab ihrer privaten Beziehungen unmittelbar an den Fehlzeiten ablesen. Diese Dinge fallen gehäuft bei ganz wenigen Mitarbeitern an. Verständnis, wenn solches Verhalten zur Regelmäßigkeit wird? Nein! Null! Es hat nichts mit „Macher“ o. ä. zu tun, wenn man solche Menschen nach klärendem Gespräch und fruchtloser Abmahnung entläßt. Es wird zur Belastung für den ganzen Betrieb, für das Betriebsklima und für das wirtschaftliche Ergebnis, wenn man solches Verhalten duldet.

Das alles sind keineswegs meine individuellen Erfahrungen. Vielmehr gilt das für jeden Betrieb. Je kleiner allerdings die wirtschaftliche Einheit ist, desto schwerer wiegt der unzuverlässige Mitarbeiter. Ausnahme scheint nach wie vor der öffentliche Dienst zu sein, wo eh niemand ein Ergebnis erwartet, das nach wirtschaftlichen Kriterien überprüfbar wäre.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Snoef
stimmt im ersten Posting habe ich geschrieben der Posteingang wäre am 28. gewesen. Da hab ich mich allerdings geirrt. Sie hat den Brief am Freitag - also dem 1.3 erhalten.
Somit war die Probezeit schon beendet. Sie wird jetzt klagen und wir gehen davon aus das das Gericht die Kündigung umdeuten wird in eine fristgemäße Kündigung (4 Wochen Kündigungsfrist). Ein Interesse an einem Gütetermin hat sie nicht.
Gruß Achim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…und Gewerbeaufsichtsamt und Handwerkskammer gebeten den :Betrieb hinsichtlich gewisser gesetzlicher Regeln zu
überprüfen.

Nochmal Hallo,

ein Mitarbeiter, der den eigenen Betrieb irgendwo anschwärzt, riskiert die fristlose Kündigung. Damit kommt der AG vor dem
Arbeitsgericht selbst dann durch, wenn es tatsächlich Mißstände gab. Durch solches Verhalten wird nämlich die Vertrauensbasis
zwischen AG und AN so zerüttet, daß eine Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheint.

Solche Tritte aus dem Hinterhalt mögen nicht einmal die Arbeitsgerichte. Erste Adresse, wenn es Mängeln gibt, ist immer erst der Vorgesetzte. Alles andere geht fürchterlich nach hinten los.

Zusammen mit den Fehlzeiten ergibt sich ein Gesamtbild, daß Du das Zustelldatum der Kündigung getrost vergessen kannst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!
Zum einen kann ich den Behörden usw. melden wenn etwas im argen liegt und zum anderen hat nicht meine Freundin die Sachen angezeigt sondern ich. Aus deinem Posting lese ich heraus das du glaubst das ich selber betroffen wäre. Warum sollte ich dann in der dritten Person dieses Thema hier einstellen?
Wer einen Betrieb unterhält hat seine Sachen ordentlich zu machen genau wie das auch von dem Mitarbeitern verlangt wird. Tut das der Betriebinhaber nicht muß er früher oder später damit rechnen deswegen Schwierigkeiten zu bekommen.
Bezogen auf diesen Fall liegt meiner Freundin ohnehin nichts an einer Weiterbeschäftigung. Es geht lediglich um die Kündigungsfrist.
Gruß Achim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang!
Zum einen kann ich den Behörden usw. melden wenn etwas im
argen liegt und zum anderen hat nicht meine Freundin die
Sachen angezeigt sondern ich. Aus deinem Posting lese ich
heraus das du glaubst das ich selber betroffen wäre. Warum
sollte ich dann in der dritten Person dieses Thema hier
einstellen?
Wer einen Betrieb unterhält hat seine Sachen ordentlich zu
machen genau wie das auch von dem Mitarbeitern verlangt wird.
Tut das der Betriebinhaber nicht muß er früher oder später
damit rechnen deswegen Schwierigkeiten zu bekommen.
Bezogen auf diesen Fall liegt meiner Freundin ohnehin nichts
an einer Weiterbeschäftigung. Es geht lediglich um die
Kündigungsfrist.
Gruß Achim

Achim.

Sie sollten die Anmerkung von Wolfgang Dreyer schon ernst nehmen, auch wenn Sie glauben, er „will“ Ihnen was. Ob Sie oder Ihre Freundin die Anzeige machen ist unerheblich. Woher haben Sie denn sonst die Betriebsinterna, die Sie an die Ämter weitergeben? Sie haben schon Recht, daß man neben seinen Pflichten auch seine Rechte kennen muß. Unrecht haben Sie aber darin, daß Sie denken, Ihre wirklich zu kennen…:frowning:
Ein halbwegs vernünftiger RA auf der Gegenseite schustert Ihrer Freundin eine lustige fristlose Kündigung zurecht. Aber scheinbar haben Sie ja alles Ihrer Meinung nach „Notwendige“ schon in die Wege geleitet. Na, wenn Sie sich damit mal nicht selber ein Bein gestellt haben.

Wird Ihre Freundin denn nach Ablauf der vom AG genannten Küfrist Ihre Arbeitsleistung nachweislich anbieten? Was passiert eigentlich, wenn - ungeachtet der o.g. Problematik - der AG auf Ihren Einspruch jetzt kurzfristig eingeht und die Umdeutung der Kü erst zum nächstzulässigen Termin (4 Wochen ab Zugang) akzeptiert. Wird Ihre Freundin dann auch die 4 Wochen arbeiten gehen? Nebenbei habe ich in Ihren Artikeln noch gar nichts entdeckt, was man irgendwelchen Ämtern melden könnte…

Ich möchte die von hier aus nicht zu beurteilende Vorgeschichte Ihrer Freundin nicht etwa bagatellisieren, aber diese Wie-du-mir-so-ich Dir-Mentalität hängt mir zum Halse raus.

Gruß,
LeoLo

Die Meldungen sind keine Betriebsinterna sondern Dinge die auch schon von verschiedenen Gästen bemängelte Dinge wurden.
Um es zu konkretisieren:
Die mitarbeiter verkaufen unter anderem offene Lebensmittel, sollen aber auch die öffendliche Toiletten reinigen. Der AG hat in dieser Hinsicht versäumt den Mitarbiterinnen die Anweisung zu geben nicht die Arbeiten in der Verkaufskleidung (Schürze usw.) zu erledigen. Dies ist bereits schon einigen Kunden aufgefallen die sich - da hab ihr recht der erste Weg sollte immer erst zum Chef sein - bei dem Verantwortlichen beschwert haben. Erfolg = Null.
Da ich von Beruf aus Feinwerkmechanikermeister (Handwerk) bin habe ich natürlich auch Interesse daran das nur der ein Gewerbe führt der auch die entsprechende Qualifizierung/ Berechtigung besitzt. Kein Arbeitsgericht wird es meiner Freundin verübeln wenn ich bei der Handwerkskammer nach einem entsprechenden Handwerksrolleneintrag frage.

Sollte sich der AG überlegen die Kündigungsfrist auf 4 Wochen zu verlängern so stellt dies sicher kein Problem da. Zum einen ist sie Arbeitswillig zum anderen muß sie ja leider noch ihren Resturlaub nehmen. Sobald sie wieder Arbeitsfähig ist wäre es also auch kein Problem.

Das Thema „anschwärzen“ ist ganz sicher ein zweischneidiges Schwert. In vielen Dingen wird lieber weggeschaut als etwas dagegen unternommen. In diesem Fall sicher kleinigkeiten in anderen Fällen sind es dann schon größere Dinge die man nicht sehen möchte. Tatsache ist nun mal das mit der Nichtbeachtung gewisser Gesetze sich ein Betrieb gegeüber einem anderen Vorteile verschaffen kann. Wäre dein Unternehmen betroffen würde sicher nicht in der Überschrift hier stehen Tritte aus dem Hinterhalt sondern Wie kann man sich gegen schwarze Schafe in der Branche wehren.

Gruß
Achim